22./23. Sitzung am 22./23. März 2018 Der Fall „Piatto“ – Spurensuche in Brandenburg

22./23. Sitzung am 22./23. März 2018 Der Fall „Piatto“ – Spurensuche in Brandenburg

Dieser Artikel ist im Blog der Linksfraktion im Brandenburger Landtag als Bericht über die Ausschusssitzung erschienen. Die Berichte sind gemeinsam von den Referenten und den Abgeordneten der LINKEN im Ausschuss erarbeitet. 

 

In den Sitzungen am 22. und 23. März 2018 richtete sich unser Aufklärungsinteresse weiter auf den Fall „Piatto“ alias Carsten Szczepanski. Schwerpunkt waren die sogenannten Deckblattmeldungen, die der Brandenburger Verfassungsschutz auf seinen Informationen beruhend anfertigte und in denen im Sommer 1998 in vier Fällen das spätere „NSU-Trio“ auftauchte. Ein weiteres Ziel war, sichtbar zu machen, ob und wie „Piatto“ durch seine Fallführer gesteuert wurde.

Am Donnerstag wurden Oberstaatsanwalt Joachim Sörries, Ministerialdirigent a.D. Rudolf Keseberg, der Anfang der 1990er Jahren als Grundsatzreferent den Verfassungsschutz mit aufbaute, der ehemalige Referatsleiter „Auswertung politischer Extremismus“ des Verfassungsschutzes, Jörg Milbradt, und der ehemalige Brandenburger Innenminister, Alwin Ziel, als Zeugen gehört. Am Freitag wurden der „Anwerber“ Manfred Maslow, der „Auswerter“ Michael Ackrath und die „Sachbearbeiterin“ Frau Rast – allesamt ehemalige MitarbeiterInnen des Brandenburger Verfassungsschutzes – vernommen. Die ZeugInnen traten unter Decknamen auf und wurden in nichtöffentlicher Sitzung mit Tonübertragung befragt, um ihre Identität zu wahren.  Teilweise wurden die Befragungen später in den Geheimschutzraum verlegt, um Vorhalte aus geheim eingestuften Akten zu machen. Freitag wurde auch der ehemalige Referatsleiter „Beschaffung politischer Extremismus“, Herr Andreas Lorsch in öffentlicher Sitzung vernommen. Er war im Jahre 1999 in leitender Funktion mit der Fallführung „Piatto“ betraut. Der geladene Zeuge Giebler wurde aus gesundheitlichen Gründen ohne Vernehmung entlassen. Seine Befragung wird in einer der kommenden Sitzungen nachgeholt.

„Rechte Dorfdeppen“ und der „Höhere Geist“ von Frankfurt/Oder: Joachim Sörries

Als erster Zeuge am Morgen des 22. März wurde Joachim Sörries befragt. Dieser machte Karriere in der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und war auch mit dem Dolgenbrodt-Prozess befasst. Später war er Frau Staatsanwältin Marx unterstellt und für die Strafvollstreckung der Verurteilten im Wendisch-Rietz-Verfahren – Kai Müller und Carsten Szczepanski – zuständig.

Sörries begann seine Vernehmung mit der umfangreichen Darstellung seiner Karriere und seiner Verdienste als Staatsanwalt. Auf Szczepanski angesprochen wich er früh auf die Schilderungen seiner Vernehmung von Kai Müller in einem „dunklen Zimmer“ in der JVA Brandenburg Mitte der 1990er aus.

Erst auf direkten Vorhalt erinnerte er sich, dass er – nach telefonischer Voranmeldung –den damals noch in Brandenburg an der Havel inhaftieren Carsten Szczepanski persönlich in seinem Dienstzimmer in Frankfurt/Oder empfangen hatte – ein Vorgang der in der Bürokratie der Strafvollstreckung seines gleichen sucht.

Sörries empfand Szczepanski als „nervig“ und „nicht sonderlich sympathisch“. Er sei aber  intelligenter gewesen als die sonstigen „rechten Dorfdeppen“. Woran er das festmache? Weil Szczepanski in Haft sein Abitur nachgeholt habe. Außerdem habe er sich von der rechten Szene distanziert, weil er im Dolgenbrodt-Prozess gegen Gesinnungsgenossen ausgesagt habe.

Der Eindruck auf Sörries war jedenfalls so stark, dass er dem weiterhin tief in der rechten Szene verstrickten Szczepanski in einem Vermerk vom 19. Januar 1999 eine „positive Entwicklung“ bescheinigte und damit auch von Seiten der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde den Weg für die vorzeitige Entlassung aus der Haft ebnete.

Unser Obmann, Dr. Volkmar Schöneburg, hakte nach: „War es nicht eher so, dass Szczepanski für seine Aussage im Dolgenbrodt-Prozess durch Staatsanwältin Marx eine Zusage für eine Haftverkürzung gemacht wurde?“

Davon wisse er nichts, meinte Sörries. Auch nicht von der Tätigkeit als Quelle „Piatto“ für den Verfassungsschutz. Er selbst habe auch nie mit dem Verfassungsschutz zu tun gehabt, habe auch keine Weisungen oder Einflussnahmen erlebt. In der Frankfurter Staatsanwaltschaft habe besonders der Leitende Oberstaatsanwalt Lehmann nicht viel von den „Schlapphüten“ gehalten und sich über deren Arbeitsweise lustig gemacht.

Wieso er dann einem wegen versuchten Mordes verurteilten Neonazi nach nur einem einzigen Gespräch schriftlich bescheinigte, sich von der rechten Szene gelöst zu haben, will Dr. Schöneburg wissen. Der Zeuge antwortet, er habe das wohl „ins Blaue hinein“ gemacht. Man könne eben nicht alle Vorgänge ganz genau prüfen. Das sei wie mit den Angaben zum Monatseinkommen bei Geldstrafen. Auch auf den Vorhalt, dass Szczepanski durch den Antrag des Zeugen Sörries sogar vier Monate vor dem sogenannten 2/3-Termin entlassen werden sollte, meint er, dass dies für ihn vernachlässigbar gewesen sei.

Weil der Zeuge versucht, dies als völlig normal hinzustellen, hält ihm Dr. Schöneburg vor, dass er diese Haltung der Staatsanwaltschaft in seiner Laufbahn als Strafverteidiger noch nie erlebt habe und fragt Sörries, wie oft es vorgekommen sei, dass ein Gefangener vier Monate  vor 2/3 der Haftzeit entlassen werde – in 20 Jahren habe er das eigentlich nie erlebt, antwortet Sörries. Und wie oft es vorgekommen sei, dass ein Gefangener ihn persönlich in seinem Dienstzimmer besucht habe, um über eine vorzeitige Entlassung zu sprechen? Die Antwort: Nur dieses eine Mal.

Dr. Schöneburg brachte schließlich deutlich zum Ausdruck, dass der gesamte Vorgang so keinen Sinn macht, man müsse ja an einen „höheren Geist von Frankfurt (Oder)“ glauben – oder zwei Varianten untersuchen: Entweder hat der Verfassungsschutz Einfluss auf Oberstaatsanwalt Sörries genommen, den dieser heute leugnet, oder Staatsanwältin Marx hat entgegen ihrer Aussage vor unserem Ausschuss Szczepanski doch eine Haftverkürzung versprochen und sie über ihren damaligen Untergebenen Sörries „umgesetzt“.

Strukturelle Mängel in der Frühphase des Verfassungsschutzes: Rudolf Keseberg 

Dem heutigen Ministerialdirigenten im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und früheren stellvertretenden Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Rudolf Keseberg, dem zweiten Zeugen des Tages, war schnell anzumerken, dass er nicht auf allzu viele der abgefragten Komplexe antworten wollte.

Viele Erinnerungslücken prägten diese Vernehmung. Keseberg war bis zu dessen Ausscheiden 1996 dem damaligen Leiter der Abteilung V, Wolfgang Pfaff, unterstellt. Danach blieb er noch bis September 1998 Stellvertreter des neuen Leiters, Hans-Jürgen Förster.

Keseberg begann mit einer Zustandsbeschreibung des Brandenburger Verfassungsschutzes Anfang der 1990 Jahre. Damals habe vieles im Argen gelegen, die Abteilung sei „sehr, sehr klein“ und kaum arbeitsfähig gewesen. Die Aufgaben seien vor 1993 durch andere Behörden übernommen worden. Erst danach durften V-Männer geführt werden, weshalb das Referat Beschaffung auch erst ab diesem Zeitpunkt aufgebaut werden konnte. Wenn es damals zu Fehlern in der V-Mann-Führung gekommen sei, dann wäre dies auch auf strukturelle Gründe durch die im Aufbau befindliche Abteilung zurückzuführen.

Im weiteren Verlauf der Vernehmung wurden Keseberg verschiedene Vorhalte zu Vorgängen gemacht, die sich in seiner Amtszeit abgespielt hatten. Jedoch konnte er sich nicht an Details erinnern, da er nie im operativen Bereich tätig gewesen sei. Zum Grund der Anwerbung Szczepanskis erklärte er, diese sei wohl wegen dessen Bekanntheit in der rechten Szene Königs Wusterhausens und seiner Kenntnis der dortigen Strukturen und Personen erfolgt.

Er hielt es für plausibel, dass auch dessen Urheberschaft für das Fanzines „United Skins“ eine Rolle spielte. Das macht auch in unseren Augen Sinn, denn dadurch kam der Brandenburger Verfassungsschutz an Listen von Abonnenten aus der regionalen und internationalen Neonaziszene. „United Skins“ wurde so über Jahre zu einem Fundus an Daten für den Verfassungsschutz. Kein Wunder also, dass es „Piatto“ ermöglicht wurde, als „Redakteur“ weitere Ausgaben des Heftes aus der Haft heraus herzustellen.

Neue Spuren in der NSU-Aufklärung: Jörg Milbradt 

Der ehemalige Referatsleiter der „Auswertung“ des Brandenburger Verfassungsschutzes begann mit einem langen Vortrag, den er auch schon im Januar 2017 vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags gehalten hatte. Darin betonte er erneut, wie wichtig die Quelle „Piatto“ für seinen Dienst gewesen sei und dass die durch ihn gewonnenen Erkenntnisse geholfen hätten, „viele Straftaten zu verhindern“.

Einen ersten Aufreger gab es in der anschließenden Vernehmung, als die SPD-Abgeordnete Inka Gossmann-Reetz dem Zeugen eigene Recherchen zur berühmten SMS von Jan Werner an Szczepanski „HALLO, WAS IST MIT DEN BUMS“ im August 1998  vorhielt.

Danach deute die SMS im Kontext des Chatverlaufs eher auf eine Frage nach einer Musik-CD hin, als auf die seit sechs Jahren öffentlich diskutierte Theorie, dass es bei dieser SMS um Waffen ginge. Um diese Argumentation zu unterlegen präsentierte die SPD in der Sitzung eine CD der Band „BUMS“ aus dem Jahre 1998. Der 75jährige Milbradt selbst schien überrascht und hielt die These spontan für eher abwegig. Später schloss er sie jedoch nicht mehr aus.

Unsere Abgeordnete Isabelle Vandre führte den ehemaligen „Auswerter“ Milbradt schließlich zurück auf sein Arbeitsfeld, die Verarbeitung von Deckblattmeldungen.

Eine der wichtigsten „Piatto“-Meldungen stammt vom 9. September 1998 und besagt, dass Jan Werner den Auftrag haben „soll“, für das spätere „NSU“-Trio Waffen für einen „weiteren Überfall“ zu besorgen. Bislang ging man davon aus, dass „Piatto“ diese Informationen auf einem Nazikonzert in Hirschfeld gesammelt hatte.

Unsere Abgeordnete Isabelle Vandre hielt Milbradt vor, dass „Piatto“ höchstwahrscheinlich nicht auf dem Konzert in Hirschfeld war. Sie zeigte anhand von Treffberichten auf, dass Szczepanski von mindestens einer weiteren – noch unbekannten – Person in die Geschehnisse des Konzertes und Werner Auftrag eingeweiht worden sein muss. [Wir haben zu beiden Komplexen – der SMS Werners und den Vorgängen um das Konzert in Hirschfeld – einen Hintergrundartikel verfasst.]

Auch hier schien Milbradt überrascht. Er beharrte aber spontan auf einer möglichen telefonischen Unterrichtung durch Werner selbst, wobei dies nur eine Vermutung sei. Außerdem habe Szczepanski seine Hinweisgeber stets benannt und hätte dies wohl auch in diesem Fall getan. Dass es weitere Mitwisser um das spätere „NSU“-Trio in der rechten Szene des Landes Brandenburg gab, schloss er aber nicht aus.

Der Zeuge erklärte, dass die Meldungen Szczepanskis zum späteren „NSU“-Trio zumindest „nicht offen“ an die Landesämter Thüringen und Sachsen sowie das BfV gegangen seien, und daher die „untechnische“ Möglichkeit operativer Maßnahmen bestanden habe. Durchsuchungen oder Ähnliches hätten mit der Formel „dienstlich wurde bekannt“ umgesetzt werden können.

In der weiteren Befragung auch durch andere Abgeordnete widersprach Milbradt der Auffassung, Szczepanski sei durch den Verfassungsschutz aktiv in die Chemnitzer Szene gesteuert worden. Dieser habe sich stattdessen selbst um seinen Arbeitsplatz im „Sonnentanz“ in Limbach-Oberfrohna gekümmert, da er zu Antje Probst durch deren Mitwirken an der rechten Gefangenenzeitung HNG schon einen langjährigen Kontakt pflegte.

Auch eine Einflussnahme auf die JVA-Leitung in Brandenburg an der Havel verneinte Milbradt. In Haftangelegenheiten sei einzig und allein die JVA federführend gewesen. Für unsere Abgeordneten im Untersuchungsausschuss ist das wenig glaubhaft, denn die Zeugenaussagen der JVA-Bediensteten aus den vergangenen Sitzungen stehen dazu im Widerspruch.

Milbradt äußerte sich auch zur Produktion des Fanzines „United Skins“ in der JVA Brandenburg an der Havel. Hierzu bemerkte er, dass seine Behörde Szczepanski stets dazu angehalten habe, keine strafbaren Inhalte im Heft zu veröffentlichen. Jedoch seien auch andere Neonazis an der Produktion beteiligt gewesen, weshalb Szczepanski darauf keinen hundertprozentigen Einfluss gehabt habe.

Zum komplexen Feld der Quellenführung befragt und dazu, ob der Verfassungsschutz seine Quelle „übersteuert“ habe, entgegnete Milbradt, Szczepanski habe sich immer wieder selbst angeboten und Anregungen für Aufträge gegeben. Er habe zwar ein weites Spektrum abgedeckt und hätte mit der Steuerung in die NPD auch ein großes Arbeitspensum gehabt, doch den Vorwurf, „Piatto“ wäre beim Verfassungsschutz quasi „vollbeschäftigt“ gewesen, wolle er nicht gelten lassen. Jener habe nach seiner Entlassung ja auch seinen – im Kern durch den Verfassungsschutz finanzierten – Laden in Königs Wusterhausen geführt.

Für Überraschung sorgten schließlich die Ausführungen des Zeugen, dass „Piatto“ bis zu seiner Abschaltung förmlich nur als „Informant“ geführt und nie in den Rang einer Verbindungsperson hochgestuft wurde. Entpflichtet worden sei er, weil er gegen Weisungen seiner V-Mann-Führer verstoßen habe. Er sei an einem Waffendeal mit Uwe Menzel beteiligt gewesen, da er den Kontakt hergestellt und sein Laden als Treffpunkt fungiert habe. Außerdem habe er in einem weiteren Fall die Grenzen überschritten, als er dem Berliner Neonazi Nick Greger zum Bombenbau animierte. Daher schaltete der Verfassungsschutz die Quelle „Piatto“ am 30. Juni 2000 ab.

Bemerkenswert und an diesem Tag der wohl einzige tiefgründige Beitrag der CDU-Fraktion bestand darin, dem Zeugen Milbradt aus dem Nazi-Fanzine „Feuer & Sturm“ (sic!) vorzuhalten, dass unser Genosse Stefan Ludwig zusammen mit Reportern des Spiegel „Piatto“ später enttarnt haben soll. Dieser Vorwurf ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir werden uns den Vorgängen um Abschaltung und Enttarnung „Piattos“ aber noch intensiv widmen. 

Ehrliches Bedauern: Innenminister a.D. Alwin Ziel 

Alwin Ziel, ehemaliger Brandenburger Innenminister und letzter Zeuge des ersten Tages, brachte in seinem Eingangsstatement sein Bedauern zum Ausdruck, dass die Behörden es nicht vermochten den NSU-Terror zu verhindern. Er wirkte im Gegensatz zu manch anderem Zeugen ehrlich betroffen.

Dass der Verfassungsschutz eine Quelle wie „Piatto“ geführt habe, die wegen versuchten Mordes verurteilt wurde und eine herausragende Person der Neonaziszene war, bereite ihm ernsthaftes Kopfzerbrechen. Deshalb habe er sich bei „moralischen Autoritäten“ wie Ignaz Bubis, dem damaligen Zentralrat der Juden in Deutschland, rückversichert. Bubis habe ihm gesagt: „Herr Ziel, sie müssen das machen!“.

Weiterhin führte er aus, dass die Situation durch Neonazis in Brandenburg Anfang bis Mitte der 1990er Jahre so gefährlich wurde, dass Investoren aus dem Ausland reihenweise abgesprungen seien. Um sich abzusichern habe er die Parlamentarische Kontrollkommission über „Piatto“ unterrichtet. Deren Abgeordnete hätten nach einer kontroversen Diskussion einstimmig entschieden, den Informanten weiterhin vom Verfassungsschutz führen zu lassen.

Von unserer Abgeordneten Andrea Johlige zu den Erinnerungen an eine Droh-Email mit dem Absender „Nationalsozialistischen Untergrundkämpfer Deutschlands“ befragt, erklärt der Zeuge, dass er keine mehr dazu habe. 

Der „Anwerber“: Manfred Maslow 

Der heute 70jährige Pensionär mit dem Arbeitsnamen Manfred Maslow war 1994 mit der Anwerbung von Carsten Szczepanski betraut. Zunächst sei unklar gewesen, ob man überhaupt auf Szczepanskis Besuchswunsch eingehen solle – es lag schon ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes wegen des Pogroms in Wendisch-Rietz vor. Doch schließlich wurde Maslow am 2. August 1994 nach Absprachen mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in die U-Haftanstalt nach Königs Wusterhausen entsandt.

Es habe danach im Abstand von jeweils etwa vier Wochen zwei weitere Treffen zwischen ihm und Szczepanski gegeben, danach sei dieser an den V-Mann-Führer R. G. übergeben worden.

Der Zeuge erklärt, er habe außer diesen Treffen keinen weiteren Kontakt zu Szczepanski gehabt. [Später am Tag wird Referatsleiter Lorsch dieser Aussage widersprechen: Maslow sei danach noch 1999 als V-Mann-Führer im Referat Beschaffung tätig gewesen und habe Szczepanski in dieser Eigenschaft auch mitgeführt.]

Beim ersten Treffen habe Szczepanski ihm angeboten, Informationen über die rechte Szene in Brandenburg und Verbindungen zur „Russenmafia“ zu liefern. Auch Adresslisten der Abonnenten seiner Fanzines „Feuerkreuz“ und „United Skins“ habe er angeboten und beim zweiten Treffen schließlich handschriftlich an Maslow übergeben.

Beim dritten Treffen Ende September war dann V-Mann-Führer R. G. mit dabei, der ab diesem Zeitpunkt die Quelle allein weitergeführt habe. Maslow habe nach den Treffen das Gefühl gehabt, dass Szczepanski durch seine Vernetzung in die Naziszene „mehr als vier Richtige“ gewesen sei. Die endgültige Entscheidung zur Anwerbung habe aber der inzwischen verstorbene Referatsleiter Odenthal getroffen.

Befragt nach seinem Eindruck von Szczepanski antwortete der Zeuge, dass jener einen ziemlich hilflosen Eindruck gemacht und nach einem Strohhalm gesucht habe. Er sei ihm als ein „ziemlich armes Häufchen“ vorgekommen. Daher habe als Motiv für dessen Selbstanbietung wohl Hafterleichterung oder -vergünstigung gestanden. Allerdings habe er Szczepanski insoweit nichts versprochen. Von einem Kontakt zum LfV Berlin – Szczepanski hatte sich aus der Haft auch an dieses gewandt – will Maslow keine Kenntnis gehabt haben.

Im Rahmen der Befragung gab Maslow auch politische Statements ab. Die „Zusammenarbeitsmechanismen“ der Behörden seien mangelhaft. Mit Bezug zum „NSU“ sagte er, „es sei eine Schande“, dass nicht verhindert werden konnte, dass „so viele Menschen sterben mussten“. In diesem Kontext sei der eigenen Behörde aber nichts vorzuwerfen. Die Probleme seien vor allem auf fehlende Vernetzung der einzelnen Landesämter untereinander, zum Bundesamt und zur Polizei zurückzuführen.

Maslow forderte daher „Regularien“, nach der alle Daten zentral gesammelt und mit entsprechenden Verfügungsgewalten geteilt werden. Dies wird von unseren Abgeordneten aufs Schärfste zurück gewiesen, denn faktisch entstünde dadurch nur wieder eine „Geheime Staatspolizei“. In Anbetracht der  historischen Erfahrungen in Deutschland und auch der bisher öffentlich kaum wahrnehmbaren Erträge des Verfassungsschutzes, warnen wir vor solchen „Kurzschlusshandlungen“.

Eine Schreibkraft für den V-Mann-Führer R. G.? Frau Rast

Die mit dem Arbeitsnamen Frau Rast vorgestellte Sachbearbeiterin beim Brandenburger Verfassungsschutz, hat Anfang 1999 insgesamt an acht Treffen des V-Mann-Führers R. G. mit Piatto teilgenommen.

Sie sei nur zur Unterstützung für R. G. dabei gewesen, habe bei den Treffen Gesprächsnotizen angefertigt und sei auch angewiesen worden, sich nicht in den Gesprächsverlauf einzumischen, was für die Abgeordneten allerdings Fragen aufwarf. Eigentlich sind V-Mann-Führer dazu angehalten die Treffen mit ihren Quellen selbst zu verschriftlichen. Dass eine – wie die Zeugin es selbst ausdrückte – „Sekretärin“  mit anwesend gewesen sei, ist sehr befremdend, zumal die Zeugin studierte Verwaltungsjuristin und bereits Beamtin war. Sie gab jedoch an, die Berichte des V-Mann-Führers R. G. nach Diktat „abgetippt“ zu haben, ohne auf den Inhalt zu achten. Es habe der Grundsatz gegolten, „Kenntnis nur wenn nötig“.

Zur Person Szczepanskis führte sie aus, die „Abschöpfungsgespräche“ seien nicht sonderlich angenehm gewesen. Sie habe „Herzklopfen“ gehabt, Szczepanski sei genau so gewesen, wie sie sich einen „klassischen Neonazi“ vorgestellt habe. Auch habe sie nicht den Eindruck gehabt, dass sich Szczepanski von der rechten Szene gelöst hatte. Die Gespräche seien aber straff von R. G. geführt worden und nicht von Szczepanski. Er habe ihn zwar geduzt, sei aber professionell gewesen.

„Der Auswerter“: Michael Ackrath 

Dass der Brandenburger Verfassungsschutz früh um die Gefährlichkeit des untergetauchten Trios wusste, ergab sich aus der Vernehmung des Auswerters Michael Ackrath. Dieser bekam die Deckblattmeldungen des Falles „Piatto“ auf den Tisch, bearbeitete sie aber ausschließlich unter dem Gesichtspunkt „Rechtsterrorismus“. Er hatte dabei niemals Kontakt zur Quelle und wusste auch nicht, wer sich dahinter verbarg.

Der Zeuge war direkt dem Referatsleiter Auswertung, dem am Donnerstag vernommenen Jörg Milbradt, unterstellt. Ackrath will früh erkannt haben, dass es sich bei den im LfV Thüringen verharmlosend als „Bombenbastler“ bezeichneten Personen um ein „Terrortrio“ gehandelt habe. Die Deckblattmeldungen hätten von Waffensuche und „weiteren Überfällen“ gesprochen, was für ihn eine neue terroristische Qualität gewesen sei. Als er den Vermerk der Jenaer Garagendurchsuchung vom Januar 1998 gelesen habe, kam es ihm aber komisch vor, dass einer der betroffenen „Herren“ unbehelligt davonfahren konnte.

Im Februar 1998 versandte das LfV Thüringen dann Lichtbilder in einer so schlechten Qualität per Kryptofax, dass die Vorlage nicht erfolgversprechend gewesen sei. Er habe extra in Thüringen angerufen, um leserliche Vorlagen übersandt zu bekommen. „Piatto“ wurden diese nach Aktenlage aber erst ein Jahr später vom Quellenführer R. G. vorgelegt: ohne Erfolg.

Ackrath habe seiner Aussage zufolge nach den „Piatto“-Meldungen vom September 1998 angeregt, Jan Werner und Antje Probst observieren zu lassen, was später aber mit der Begründung unterblieb, es seien schon Maßnahmen mit den Ämtern in Thüringen und Sachsen abgesprochen. Er habe auch empfohlen, die Erkenntnisse direkt an Polizeibehörden weiterzugeben, allerdings habe sein Referatsleiter Milbradt dies nicht gewollt und seine Verfügungen durchgestrichen.

Als sich Anfang 1999 – Böhnhardt und Mundlos hatten mittlerweile mindestens einen Banküberfall begangen – das Bundesamt für Verfassungsschutz beschwerte, dass es keine Informationen zu den drei in Chemnitz untergetauchten erhalten habe, verfasste der Zeuge noch einmal eine Zusammenstellung aller Informationen und verfügte die Vorlage der Lichtbilder an alle Quellen.

Auf Isabelle Vandres Vorhalt, warum er die offensichtlichen Netzwerkbezüge von „Blood & Honour / C18“ zwischen Sachsen und Brandenburg nicht ausgewertet habe, entgegnet der Zeuge, dass er sich immer geweigert habe, das Thema „Skinheadmusik“ zu bearbeiten, weil ihm diese zuwider sei. Im Übrigen habe man sich eben nur für das interessiert, was in Brandenburg geschehen sei. 

Nichts Genaues weiß man nicht: Referatsleiter Andreas Lorsch 

Als letzter Zeuge des Tages wurde Andreas Lorsch vernommen, der im Februar 1999 das Beschaffungsreferat im Brandenburger Verfassungsschutz als Leiter übernommen hatte. Er habe sich sehr ausführlich um Einblick in die Details der Quellenführung bemüht und kannte auch den Hintergrund der Quelle „Piatto“. Im Sommer 1999 führte er kurzzeitig selbst die Quelle, da dessen V-Mann-Führer R. G. erkrankt gewesen sei.

Der überaus nervöse Zeuge verteidigte in seinem Eingangsstatement vehement die Anwerbung und Führung von „Piatto“, da dieser umfangreich und wie kaum eine andere Quelle über die rechte Szene berichtet habe. Vorher sei der Verfassungsschutz in Brandenburg „blind“ gewesen.

Angeblich habe er sich zentral um zwei Schwerpunkte bemüht: Er habe einerseits darauf geachtet, dass es niemals zu einer „Verbrüderung“ von Quellen und Quellenführer kam. Andererseits sollte es keine Steuerung der Quellen in leitende Funktionen geben, so dass durch Quellen bspw. keine Konzerte oder Ähnliches organisiert worden wären.

„Piattos“ Informationen hätten auch zur Verhinderung vieler Straftaten von Neonazis geführt. Lorsch schilderte in blumigen Worten, wie mit Hilfe der Quelle einmal ein Konvoi aus „200 bis 300 Fahrzeugen“ auf dem Weg zu einem Skinheadkonzert in Thüringen gestoppt worden sei. Auch wegen solcher Informationen sei eine vorzeitige Haftentlassung Szczepanskis angeblich nicht im Sinne des Brandenburger Verfassungsschutzes gewesen. Er habe schon aus dem Offenen Vollzug heraus einen so großen Aktionsradius gehabt, dass er diesen durch eine vorzeitige Entlassung nicht vergrößern hätte können.

Auch verteidigte der Zeuge seine V-Mann-Führer. Diese hätten ein professionelles und distanziertes Verhältnis zu ihren Quellen gehabt. Vorhalte unserer Abgeordneten Andrea Johlige, dass das Verhältnis zwischen Szczepanski und R. G. ungewöhnlich eng war und diese möglicherweise auch ähnliche Ideale teilten, beantwortete er nicht. Zu einem Brief Szczepanskis an R. G., den dieser mit „Heil Hitler“ unterzeichnet hatte, wollte er sich nicht äußern.

Überhaupt nahmen Lorschs Erinnerungslücken so überhand, dass sich selbst die CDU-Abgeordneten veralbert fühlten und Björn Lakenmacher sich zum Statement genötigt sah, „er nehme das dem Zeugen nicht ab“.

Allein es nützte nichts. Der Zeuge verfiel weiter in einen larmoyanten geradezu leidenden  Vortragsstil: Der Einfluss auf die JVA? Keine Erinnerung. Das Handy für Szczepanski obwohl es im Knast verboten war? Keine Ahnung. Auf Vorhalt, dass Lorsch selbst einen Vermerk unterzeichnet hat, aus dem hervorgeht, dass Michael Probst von einem Unterstützer 40.000,00 DM für seinen Laden „Sonnentanz“ in Limbach-Oberfrohna erhalten habe: „Sonnentanz“ höre er das erste Mal. Der Vermerk stamme aus seiner ersten Arbeitswoche, da musste er „erstmal schauen, wo die Kaffeemaschine steht“. Auf diese Weise ließ sich in dieser Sitzung leider nicht klären, ob „Piatto“ acht Monate lang täglich Ausgang aus der JVA für einen vorgetäuschten Arbeitsplatz im „Sonnentanz“-Laden bekam.

Lorschs Antworten erschienen allen Abgeordneten so unschicklich unwahr, dass er am Ende nach einstimmigem Votum vereidigt wurde.