Aktuelles Argument: Antirassismusklausel in der Landesverfassung

Aktuelles Argument: Antirassismusklausel in der Landesverfassung

antirassismusklauselGemeinsam mit SPD, Grünen und FDP haben wir die Landesverfassung um eine sogenannte Antirassismus-Klausel erweitert. Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde in die Verfassung ein neuer Artikel 7a eingefügt. Nach dessen Wortlaut schützt das Land »das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.«

Für DIE LINKE ist diese Verfassungsänderung weit mehr als nur Symbolpolitik. Wir verstehen die nunmehr erfolgte Verfassungsänderung zum einen als Vorgabe für Verwaltung, Polizei und Justiz, das friedliche Zusammenleben der Menschen in unserem Land zu fördern und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit konsequent entgegenzuwirken. Zum anderen ist die

Verfassungsänderung aber auch eine Aufforderung an die Brandenburgerinnen und Brandenburger, im Rahmen der Zivilgesellschaft dazu beizutragen, dass Gewalt und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land keine Chance haben.Mit der gleichzeitigen Streichung des Begriffs der »Rasse« aus Artikel 12 der Landesverfassung hat der Landtag zudem ein weiteres Signal gegen Rassismus gesetzt: Die Einteilung von Menschen in Rassen war die Grundlage für die systematische Ausgrenzung und schließlich physische Vernichtung von Millionen Menschen zwischen 1933 und 1945. In Abgrenzung dazu wurde 1949 mit dem Grundgesetz die Diskriminierung wegen der Rasse ausgeschlossen worden.

Wir meinen: Heute sollte man diesen Begriff in einer Verfassung nicht mehr verwenden, denn er suggeriert ja dennoch die Existenz von Rassen. Eine Diskriminierung aus rassistischen Gründen wird natürlich auch künftig verboten sein.

Zugleich wollen wir mit der Verankerung der Klausel in unserer Landesverfassung einen Impuls zur entsprechenden Änderung des Grundgesetzes geben.

Brandenburg ist nach Mecklenburg-Vorpommern das zweite Bundesland mit einer solchen Klausel.

An der Vorbereitung der Verfassungsänderung hatte sich zunächst auch die CDU beteiligt – letztlich aber keinen Handlungsbedarf mehr erkennen wollen.