Aktuelles Argument: Starke Kommunen - solide Finanzen

Aktuelles Argument: Starke Kommunen – solide Finanzen

kommunenDurch Gesetzesinitiativen werden Brandenburgs Kommunen weiter mehr Geld vom Land erhalten. Das Finanzausgleichgesetz wurde gerechter ausgestaltet. Ferner wurden Investitionen hilfsbedürftiger Kommunen erleichtert. Wir haben damit nicht – wie andere Bundesländer – den Landeshaushalt zulasten der Kommunen saniert.

Die Kommunen profitieren von verschiedenen Gesetzesänderungen erheblich. Seit 2013 erhalten sie durch die Abschaffung des sogenannten Vorwegabzugs mehr Geld für die Schlüsselzuweisungen. Das heißt, die Kommunen bekommen 2013 20 Millionen Euro, 2014 30 Millionen Euro, 2015 40 Millionen und 2016 50 Millionen Euro mehr Zuweisungen als bisher. Die Verbundmasse wird dann zugunsten der Kommunen aus dem Haushalt des Landes um jährlich 50 Millionen Euro gestärkt.

Finanzstarke Kommunen zahlen seit 2012 erstmals Ausgleichsabgaben für finanzschwache  Gemeinden. Für Kommunen mit besonders hohen Bevölkerungsrückgängen wurde ein Demografiefaktor bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen des Landes eingeführt.

Seit 2013 erhalten Kommunen, die bislang selbst dringendste Maßnahmen wegen nicht genehmigungsfähiger Kreditaufnahmen oder enger Haushaltssicherungskonzepte nicht realisieren konnten, durch die Ausweitung des Ausgleichsfonds Zuschüsse für bedeutsame Investitionen. Um die besonderen Belastungen aus den kommunalen Aufgaben der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung besser abfedern zu können, wurde darüber hinaus der Schuldenmanagementfonds nochmals um drei Jahre verlängert. Dafür wurde der Ausgleichsfonds für die Jahre 2012–2015 auf 45 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Neben dieser Verbesserung der Kommunalfinanzen setzen wir uns für die Stärkung  der kommunalen Infrastruktur ein. Wir wollen ab 2015 ein kommunales Investitionsprogram in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro auf. Die Gelder wird überwiegend das Land bereitstellen, die Kommunen steuern ihrerseits Eigenmittel bei. Die Investitionen sollen in die Verkehrsinfrastruktur, in die energetische Gebäudesanierung, in die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude, in Schulen und Sport.