Bericht zur 30. Sitzung des Brandenburger NSU-Untersuchungsausschusses am 23. August 2018 – Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen

Bericht zur 30. Sitzung des Brandenburger NSU-Untersuchungsausschusses am 23. August 2018 – Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen

Dieser Artikel ist im Blog der Linksfraktion im Brandenburger Landtag als Sitzungsbericht aus Sicht der LINKEN Fraktion erschienen. Die Texte sind gemeinsam von den Referenten und den Abgeordneten der LINKEN im Ausschuss erarbeitet und sollen natürlich hier nicht vorenthalten werden.

 

30. Sitzung am 23. August 2018 – Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen

In der 30. Sitzung beschäftigten wir uns mit dem Zusammenspiel von Staatsanwaltschaft, Polizei und Verfassungsschutz in der Causa „Piatto“. Vernommen wurden Rolf Junge, von 1999 bis 2001 Leiter des polizeilichen Staatsschutzes, dem engagierten Potsdamer Staatsanwalt Peter Petersen und dessen Kollegin, Mareen Laggies.

 

Rolf Junge – Über den Dingen ist nicht mittendrin

Der ehemalige Leiter des Brandenburger Staatsschutzes schilderte seine umfangreiche kriminalistische Ausbildung in der DDR. Über einen Umweg im LKA Magdeburg war er ab 1994 Referatsleiter für Kriminalitäts-angelegenheiten im brandenburgischen Innenministerium und ab 1999 Nachfolger für Staatsschutzleiter Klußmann. Junge war fachlich ein Spitzenbeamter, der nach seiner Erinnerung zwei Tage nach „9/11“, also am 13.09.2001, ohne Angabe von Gründen „in die Provinz“ versetzt wurde. Auf die Nachfrage unseres Obmannes Dr. Schöneburg, ob dies an seiner ostdeutschen Herkunft und der „neuen Strategie“ des damaligen CDU-Innenministers gelegen haben könnte, schwieg der Zeuge betreten, dementierte jedoch nicht.

Carsten Szczepanski sei in seiner Erinnerung um die Jahrtausendwende einer von vielen Namen in der rechten Szene gewesen. Als Abteilungsleiter des Staatsschutzes habe sich Junge aber auch mehr mit der Personalführung beschäftigt und nicht mit Ermittlungsdetails. Er habe leider keine Erinnerungen an die Ermittlungen des Staatsschutzes gegen Szczepanski und dessen V-Mann-Führer Borchert wegen der Herstellung und Verbreitung des Fanzines „United Skins“ ca. 1999/2000. Zu dem ominösen Fax des damaligen VS-Referatsleiters Milbradt, in dem im Februar 2000 beim LKA darum ersucht wurde, gegen Carsten Szczepanski nicht weiter operativ vorzugehen, könne er nichts Konkretes sagen.

Mit dem Verfassungsschutz sei es aber „nicht immer koscher“ gewesen. Einmal sei dem Staatsschutz von dort die Besorgnis mitgeteilt worden, dass eine Synagoge in Dresden durch einen Anschlag gefährdet sei. Nach Hinweisen der sächsischen SOKO Rex kam dann allerdings heraus, dass es sich um den Ort Chemnitz und ein völlig anderes Datum handelte. Auch habe es nur spärlichen Informationsaustausch gegeben. Das Verhältnis sei wie eine „Einbahnstraße“ gewesen. Möglicherweise habe das zwischen LKA-Chef Lüdders und Wegesin, dem Leiter des VS, besser funktioniert.

Ein dritter Vorgang, der in Junges Anhörung zur Sprache kam, war ein im Juli 2000 geplanter Anschlag von Neonazis auf eine Demonstration in Potsdam, der schon bei der Vernehmung von Uwe Menzel aus Potsdam thematisiert wurde. In Menzels Wohnung wurden damals unter anderem eine Ceska 52 und ein Kleinkalibergewehr mit Laservisier gefunden. Außerdem noch Fotos, die Menzel und die Potsdamer Neonazis Christian Wenndorff und Tino Wiesner mit einer Maschinenpistole zeigten. Menzel wurde alsbald wieder entlassen, weil er versprach, die bislang nicht auffindbare Maschinenpistole beizubringen. Was er auch tat. Der Zeuge Junge gab dazu an, dass Menzel den Staatsschützern am Zugänglichsten erschien und offenbar leicht unter Druck zu setzen war. Obwohl auch die Haftgründe gegen Christian Wenndorff und Tino Wiesner hinfällig waren, blieben diese auf Anweisung des ehemaligen VS-Leiters Förster inhaftiert. Warum das passierte, konnte Junge leider nicht erläutern und verwies auf seinen Kollegen, Kriminalrat Klappsch.

Ein weiterer Themenkomplex, waren die Ermittlungen zur sogenannten „Nationalen Bewegung“. KR Klapsch sei mit der Leitung der SOKO betraut gewesen. Man habe etwa 20 Straftaten in diesem Komplex zusammengefasst. Nach dem Brandanschlag auf die jüdische Trauerhalle am 07./08. Januar 2001 in Potsdam und der Übernahme des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt hätten die Ermittlungen einen „besonderen Anstrich“ bekommen. Dass an der SOKO mit Herrn Giebler auch der Referatsleiter Beschaffung beim Verfassungsschutz beteiligt war, konnte Junge zwar erinnern, über die Gründe wisse er jedoch nichts zu sagen. Der Zeuge mutmaßte, dass in diesem Fall wohl „Interessen des Verfassungsschutzes tangiert“ gewesen seien.

Im Zuge der Ermittlungen wurde am 06. Februar 2001 eine mit der SOKONaBe“ geplante Durchsuchung vom Verfassungsschutz an die rechten Szene verraten, wofür später allein der damalige V-Mann Christian K. wegen Geheimnisverrats verurteilt wurde. Leider hatte Junge auch daran kaum eine Erinnerung. Dass er von der StAin Böhm zu diesem Fall – quasi als Beschuldigter – vernommen wurde, habe er erst in der Vorbereitung auf die Anhörung in den Akten gelesen. Er wisse keine Silber mehr davon – dies ist ihm nicht zu glauben.

 

Peter Petersen – Ein Staatsanwalt hat das Wort

Peter Johannes Petersen arbeitete von 1999 bis 2006 in der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Potsdam. Er war auf besonderen Wunsch unserer Abgeordneten geladen worden, weil er im Jahre 2000 eine Schlüsselrolle bei den Ermittlungen gegen Uwe Menzel und Carsten Szczepanski einnahm. Vor dem Untersuchungsausschuss erschien er gut vorbereitet und erläuterte strukturiert seine Sichtweise zu verschiedenen Verfahren.

Der Zeuge Petersen schilderte auf Vorhalt unseres Obmannes Dr. Schöneburg das zu Stande kommen der Ermittlungen gegen Uwe Menzel und den B&H-Kader Dirk Horn. Bei einer Telefonüberwachung des BfV Anfang Juli 2000 fiel auf, dass Neonazis ein „Blutbad“ gegen die linke Szene in Potsdam planten. Das LKA Brandenburg habe daraufhin am Tag des geplanten Anschlags „polizeipräventive Durchsuchungen“ angeordnet.

Nach den oben bereits berichteten Waffen-Funden trat dann die in den Akten überlieferte „Merkwürdigkeit“ auf, nach der Petersen in einem Vermerk festhielt, gegen die beteiligten Polizeibeamten wegen Freiheitsberaubung ermitteln zu wollen.

Als Menzel die gesuchte Maschinenpistole abgeliefert hatte, habe Petersen am Nachmittag des 10.7.2000 die Freilassung der noch inhaftierten Wenndorff und Wiesner verfügt. Auf Intervention des Abteilungsleiters IV (Polizeiaufsicht) im MIK, Dr. Förster, sei dies aber nicht geschehen. Petersen sei daher gemeinsam mit Abteilungsleiter Falch zum Behördenleiter, Oberstaatsanwalt Michalik, gegangen, der dann in ihrem Beisein mit dem Staatsschutz telefonierte und ein Gespräch führte, bei dem „man nicht auf der anderen Seite der Leitung hätte sein wollen“, wie Petersen es ausdrückte.

Zu diesem Sachverhalt hatte uns der damalige VS-Chef Wegesin gesagt, es habe sein können, dass man mit der Intervention den gleichzeitig enttarnten Szczepanski habe schützen wollen. Petersen schilderte, wie abstrus dieser Vorgang den Staatsanwälten erschien. Auf Nachfrage, ob sich Petersen vorstellen könne, dass Dr. Förster in Absprache mit dem Verfassungsschutz gehandelt habe, erklärte er, es sei „schwer vorstellbar, dass ein Abteilungsleiter allein auf sowas kommt“. Er selbst habe in diesem Fall keinen Kontakt mit dem Verfassungsschutz gehabt, auch fügte er hinzu: „Wir hätten uns vom Verfassungsschutz nicht sagen lassen, was wir zu tun haben!“.

In das spätere Verfahren wegen Waffenbesitzes wurde auch Carsten Szczepanski einbezogen, da Menzel diesen beschuldigte, das Kleinkalibergewehr besorgt zu haben. Wie wir heute durch die Arbeit des Untersuchungsausschuss wissen, stimmte das nicht. Besorgt hatte die Waffe Ralf Luckow aus Königs Wusterhausen. Szczepanski meldete diesen Vorgang damals seinem V-Mann-Führer, weil Menzel und Luckow in seinem Laden „Thule“ darüber sprachen und er die Übergabe der Waffe vermittelt hatte.

Szczepanski, beim Prozess schon im Brandenburger Zeugenschutzprogramm, bekam für seine Mitwirkung am Waffendeal eine Geldstrafe. Jedoch hätte der Prozess für ihn durchaus gefährlich werden können. Zur Zeit der Tat stand Szczepanski noch unter Bewährungsauflagen wegen des versuchten Mordes in Wendisch-Rietz. Die hierbei federführende Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hatte aber keinen Bewährungswiderruf beantragt.

Auf die darauf abzielende Nachfrage Dr. Schöneburgs, ob dies dem üblichen Modus in der Staatsanwaltschaft entsprach, antwortete Petersen: „In meinem Dezernat hätte das anders ausgesehen!“. Ein Bewährungswiderruf sei schon aufgrund der Szenekontakte Szczepanskis fällig gewesen, denn diese waren ihm bei seiner vorzeitigen Haftentlassung verboten worden. Die insoweit beschönigenden Bekundungen des Zeugen Sörries, wie sie Dr. Schöneburg in der 22sten Sitzung herausgearbeitete hatte, wurden so entlarvt.

Laut Petersen sei auch die generelle Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz vor allem unter Abteilungsleiter Wegesin (CDU) gestört gewesen. Dort sei immer alles geheim behandelt worden, auch das Offensichtliche. „Mit Denen konnte man nicht arbeiten.“

Selbstkritisch zeigte sich der Zeuge, als Dr. Schöneburg die waffenaffinen Dialoge aus den G-10-Protokollen des BfV zitierte, in denen zwischen Luckow und Menzel über den Kauf von „Angeln“ gesprochen wurde. Ob denn zu den „Denen“ die nach mitgeschnittener Aussage von Uwe Menzel „richtig wilde Sachen offen haben“ noch weiterermittelt wurde, wollte Dr. Schöneburg wissen und erklärte, dass diese Äußerungen das NSU-Trio in einer Phase zwischen den ersten Überfallen und dem Mord an Enver Şimşek gemeint haben könnten.

Petersen erinnerte sich, die Protokolle ans LKA übermittelt zu haben, gab aber zu  – aus heutiger Sicht – „wohl nicht intensiv genug ermittelt“ zu haben.

 

Mareen Laggies – Wer nicht will, kann nicht

Die Potsdamer Staatsanwältin Laggies war für mehrere Verfahren gegen Carsten Szczepanski Anfang bis Mitte der 1990er Jahre zuständig. Ermittelt wurde in „drei bis fünf Fällen“ wegen Pressedelikten aufgrund seiner Urheberschaft für die Zeitschrift „Das Feuerkreuz“. All diese Delikte wurden eingestellt, meist aufgrund einer nach dem Brandenburger Pressegesetz nach sechs Monaten einsetzenden Verjährung.

Auch mit dem Verfahren gegen Szczepanski wegen der Mitorganisation eines Neonazis-Konzerts im Jahre 1993 in Gussow war Laggies befasst. Hier hatte sie in der Berufungsinstanz die Einstellung des Verfahrens erwirkt. Dazu ist mittlerweile auch öffentlich bekannt geworden, dass sich Szczepanski diese Einstellung wegen seiner belastenden Aussage im Dolgenbrodt-Prozess „verdient“ hatte.

Die Zeugin Laggies konnte hierüber aber keinen näheren Angaben machen. Das sei viel zu lange her, bei ihr seien da keinerlei Erinnerungen mehr vorhanden. Auch die Grünen-Abgeordnete Nonnemacher versuchte um jeden Preis Antworten aus der Zeugin herauszuholen. „Da können sie mir ruhig Löcher in den Bauch fragen, aber da ist nichts“, antwortete StAin Laggies irgendwann entnervt auf eine weitere Frage zu den frühen 1990er Jahren.