Keine Geburtstagsparty für den Landrat auf Kosten des Landkreises! - Brief an den Landrat

Keine Geburtstagsparty für den Landrat auf Kosten des Landkreises! – Brief an den Landrat

In der Kreistagssitzung am Montag hat der Kreistag beschlossen, dass anlässlich des 25. Dienstjubiläums des Landrates an dessen 65. Geburtstag ein Empfang stattfinden soll, der 3000 Euro kosten soll. Wir fordern den Landrat jetzt auf, diesen Beschluss des Kreistages zu beanstanden. Nicht nur, weil der Beschluss rechtswidrig zu Stande kam, da der Tagesordnungspunkt ohne dargelegte Dringlichkeit erst nachträglich auf die Tagesordnung kam sondern vor allem, weil es keine kreisliche Aufgabe ist, dem Landrat eine Geburtstagsparty zu bezahlen. Deshalb fordern wir den Landrat in einem Brief auf, diesen Beschluss des Kreistages zu beanstanden und auch für den Fall, dass der Kreistag die fromalen Mängel der Beschlussfassung behebt, auf die Finanzierung der Feier aus kreislichen Mittel zu verzichten. Den Brief dokumentiere ich hier:

„Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Dr. Burkhard Schröder,
am 20.4.2015 hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst:
„Anlässlich des 25-jährigen Dienstjubiläums des Hauptverwaltungsbeamten veranstaltet der Landkreis Havelland an seinem 65. Geburtstag einen Empfang am 20.7.2015 von 11 bis 14 Uhr.“ Die finanziellen Auswirkungen für den Landkreis werden mit 3.000 Euro angegeben.
Ich fordere Sie namens meiner Fraktion auf, Ihrer Pflicht zur Beanstandung dieses Beschlusses gemäß § 55 KVerf nachzukommen. Die Pflicht zur Beanstandung ergibt sich aus der objektiven Rechtswidrigkeit der Beschlussfassung, die aus Sicht meiner Fraktion auf folgendem Sachverhalt beruht:
Nach den Regelungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (§ 35 Absatz 2) und der Geschäftsordnung des Landkreises Havelland (§ 5 Absatz 2) ist für die Erweiterung der Tagesordnung vor Feststellung dieser Tagesordnung die Begründung der objektiven Dringlichkeit sowie die Feststellung der Dringlichkeit durch Beschluss des Kreistages notwendig. Zwar wurde durch Beschluss der Tagesordnung diese durch diesen Punkt ergänzt. Jedoch hat die Vorsitzende des Kreistages ohne Begründung der objektiven Dringlichkeit und ohne feststellenden Beschluss der Dringlichkeit nur darüber abstimmen lassen, ob der Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wird. In der Konsequenz liegen in der Behandlung des Tagesordnungspunktes sowie in der Beschlussfassung Verstöße gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit vor, die objektiv zur Rechtswidrigkeit führen.
Des Weiteren heißt es im Beschluss, dass am 65. Geburtstag des Hauptverwaltungsbeamten anlässlich seines 25. Dienstjubiläums ein Empfang stattfinden soll. Bereits fraglich ist, ob ein Empfang anlässlich des 25. Dienstjubiläums als dienstliche Veranstaltung des Landkreises gelten kann. Wir gehen allerdings davon aus, dass diese Veranstaltung durch die Kopplung von Geburtstag und Jubiläum den überlagernden Charakter einer Geburtstagsfeier erhält. Eine Geburtstagsfeier ist jedoch eine private Veranstaltung, die nicht auf Kosten des Landkreises und finanziert durch öffentliche Mittel stattfinden kann, sei sie nun anlässlich eines Dienstjubiläums oder nicht. Auf §§ 53 und 57 des Landesbeamtengesetzes weisen wir ausdrücklich hin.

Auch politisch halten wir den Beschluss für hochproblematisch. Aus dem Kreishaushalt sind die Aufgaben des Landkreises zu finanzieren. Die Finanzierung einer Geburtstagsfeier des Landrats aus Mitteln des Landkreises gehört ausdrücklich nicht dazu und wird in der Bevölkerung zu Recht zu Unverständnis führen. 3.000 Euro mögen im Kreishaushalt eine geringe Summe darstellen. Gleichzeitig wird der Kreishaushalt über die Kreisumlage aber auch aus Mitteln der Städte und Gemeinden gespeist. Gerade in Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept wird die Verschwendung von 3.000 Euro sehr kritisch gesehen werden. So konnten bspw. in den vergangenen Jahren dem Frauenhaus in Rathenow 1.000 € weniger zur Verfügung gestellt werden. Und in diesem Jahr fehlen der Skaterhalle in Rathenow 1.500 € zur Weiterbetreibung, die durch den Rathenower Haushalt nicht bereitgestellt werden können. Es lassen sich zahlreiche weitere Beispiele finden, wie mit einer solchen Summe sehr sinnvolle Projekte im Landkreis gesichert werden könnten. Vorbehalte in der Bevölkerung gegen Politikerinnen und Politiker werden durch eine Verschwendung von Geldern für eine Geburtstagsfeier sicher bestärkt werden.
Deshalb fordern wir sie auf, einerseits wie oben beschrieben den Beschluss des Kreistages zu beanstanden und gleichzeitig das Vorhaben nicht insofern weiter zu verfolgen, dass durch erneute Beschlussfassung des Kreistages die formellen Mängel des Beschlusses geheilt werden sollen. Aus unserer Sicht kann ein solcher Empfang nur stattfinden, wenn er nicht aus Mitteln des Landkreises finanziert wird.
Sollten Sie an den Plänen, eine Geburtstagsfeier durch den Landkreis finanzieren zu lassen, festhalten, kündigen wir an, dies umfangreich rechtlich zu prüfen und die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Wir werden dieses Schreiben den anderen Fraktionen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Johlige
Fraktionsvorsitzende“

22-04-2015-Brief an Landrat wegen Geburtstagsfeier