Fakten gegen Vorurteile: Können Flüchtlinge Züge ohne Fahrschein nutzen?

Fakten gegen Vorurteile: Können Flüchtlinge Züge ohne Fahrschein nutzen?

Die Kurzfassung der Antwort lautet: Nein!

Aber der Reihe nach. Eigentlich ignoriere ich Kleine Anfragen der AfD, vor allem bei Fragen zu Flüchtlingen, weil sie in der Regel nur das Ziel haben fremdenfeindliche Ressentiments zu schüren und Geflüchtete in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken. Von dem Grundsatz weiche ich heute einmal ab, weil die Antwort der Landesregierung auf diese Anfrage das Ansinnen der AfD nach hinten los gehen lässt und genau das Gegenteil bewirken kann: Aufklärung und Aufräumen mit verbreiteten Vorurteilen.

Die AfD wollte also wissen, ob es Regelungen bei der Deutschen Bahn, der Ostdeutschen Eisenbahn oder dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg git, die Flüchtlingen ermöglichen, Züge ohne Fahrschein zu nutzen. Die Landesregierung stellt klar:

„Es wurden keine kostenlosen Ersatzfahrscheine ausgestellt. Im Bereich des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg wurde zu keinem Zeitpunkt die Regelung aufgehoben, dass für die Nutzung von Zügen ein Fahrausweis benötigt wird. Viele Flüchtlinge müssen zunächst den Umgang mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erlernen. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und die Verkehrsunternehmen erstellten gemeinsam mehrsprachige Informationsblätter sowie eine neue Website www.VBB.de/welcome, um Hinweise und Tipps für die ÖPNV Nutzung zu geben. Mittels der mehrsprachigen Informationen sollen die neuen Kunden vor ihrer ersten Fahrt erreicht werden.
Die Verkehrsunternehmen haben ihre Kundenbetreuer angehalten, mit Augenmaß im Ermessensfall die Kulanzgewährung (z. B. Fahrausweisverkauf im Zug) auszuüben. Es soll über den bestehenden Tarif informiert und darauf hingewiesen werden, dass der Fahrausweiserwerb vor Fahrtantritt erfolgen muss. Die Kundenbetreuer der DB Regio AG führen zur leichteren Verständigung einen mehrsprachigen Flyer mit. Diese Kulanzleistungen stellen jedoch absolute Ausnahmefälle dar. (…) Die angewandte Kulanzregelung wird z. B. auch bei ortsunkundigen Touristen gewährt. (…)“

Ich glaube, das muss man nicht weiter kommentieren. Gerüchte und Vorurteile halten eben doch oft keiner Überprüfung stand….