Meine Rede zum Gesetz zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Meine Rede zum Gesetz zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Es ist vollbracht 🙂 Das erste Gesetz, das ich intensiv mitgestalten durfte, ist verabschiedet: Das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. In großer Einigkeit haben die demokratischen Fraktionen des Landtages diesen Gesetzentwurf eingebracht, bearbeitet und nun zur Beschlussfassung gebracht.Hier geht es zur Beschlussempfehlung zum Gesetz. Zusätzlich wurde ein Entschließungsantrag durch SPD, LINKE, CDU, Grüne und Freie Wähler eingebracht. Zu diesem geht es hier.

Meine Rede dazu dokumentiere ich hier:

„Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren,

auch wenn dies ein Gesetz ist, das wir aufgrund der Dringlichkeit sehr schnell bearbeiten mussten, so haben wir es doch auch sehr gründlich beraten. Dem bei der Anhörung im Ausschuss zu Tage getretenen Änderungsbedarf bspw. bei der gesundheitlichen Erstuntersuchung, tragen wir mit der Beschlussempfehlung Rechnung. Und wir verankern im Gesetz eine Evaluierungsklausel, die uns in die Lage versetzt, regelmäßig zu prüfen, ob die getroffenen Regelungen fach- und sachgerecht sind. Gerade bei einem solch sensiblen Bereich wie der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist dies angezeigt. Es ist auch angezeigt, da deutlich mehr Kinder und Jugendliche zu uns kommen werden als bisher, und damit alle Akteure im Land und in den Landkreisen und kreisfreien Städten auch ein Stück Neuland betreten und aktuell unter Hochdruck geeignete Strukturen aufbauen müssen.

Mit diesem Gesetz gehen wir den ersten Schritt. Weitere Schritte sind im Entschließungsantrag vorgezeichnet: So ist die Entwicklung fachgerechter und landeseinheitlicher Standards für das Clearingverfahren eine wichtige Aufgabe der kommenden Monate, die die Akteure der Jugendhilfe gemeinsam zu leisten haben.   Und auch auf Bundesebene wird es darauf ankommen, den nun gegebenen Rahmen weiter zu entwickeln. Auch hier braucht es bundeseinheitliche Standards, vor allem im Bereich der Alterseinschätzung. Ich verrate kein Geheimnis, dass wir als LINKE die begleitende Verhaltensbeobachtung durch geschultes Fachpersonal während der Clearing-Phase für das sinnvollste Verfahren halten. Bei allen Verfahren der Alterseinschätzung wird in Einzelfällen eine Restunsicherheit bleiben. Hier stehen wir klar zu dem Grundsatz: Im Zweifel für die Minderjährigkeit.

Meine Damen und Herren,

diese Kinder und Jugendlichen bedürfen unseres besonderen Schutzes. Und gleichzeitig sind sie, gerade weil sie ihre Familie verloren haben, besonders auf Integration angewiesen. Deshalb ist es richtig, dass wir mit dem Entschließungsantrag darauf hinwirken, dass bestehende Sozialbindungen – ob nun zu Verwandten oder auch zu anderen Kindern und Jugendlichen bspw. durch eine gemeinsame Fluchterfahrung – besonders berücksichtigt werden. Es ist auch richtig, dass wir betonen, dass bei der Unterbringung die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe beachtet werden soll. Und deshalb ist es auch richtig, dass wir prüfen werden, welche Modelle für die Integration in Familien fachlich geeignet sind.

Meine Damen und Herren,

ich möchte nicht versäumen, mich für die Zusammenarbeit der vergangenen Wochen zu bedanken. Ich bin sehr froh, dass wir es als demokratische Fraktionen geschafft haben, mit großer Ernsthaftigkeit und – trotz der Eile – unter Einbeziehung umfassenden externen Sachverstands, dieses Gesetz und den Entschließungsantrag auf den Weg zu bringen.“