Nachgefragt: Einsatz der Wasserwerferstaffel im 2. Halbjahr 2019

Nachgefragt: Einsatz der Wasserwerferstaffel im 2. Halbjahr 2019

2012 hatte das Land die damalige Wasserwerferstaffel aus Kostengründen und wegen geringer Einsatzmöglichkeiten abgeschafft. Seit Sommer 2016 gibt es auf Bestellung des Innenministers in Brandenburg wieder eine Wasserwerferstaffel. Als LINKE haben wir erst nach der Bestellung der Staffel, die durch den Bund bezahlt wurde, davon erfahren.Seitdem stelle ich regelmäßig Anfragen zum Einsatz und zu den entstehenden Kosten an die Landesregierung (Blogartikel aus Oktober 2016, Oktober 2017, August 2018, Februar 2019 und Juli 2019).

Ich habe mich bei der Anschaffung sehr kritisch dazu geäußert, vor allem, weil ich eine solche Staffel für überflüssig halte. In den Jahren vor 2016 gab es nur sehr wenige Einsätze von Wasserwerfern, die aus anderen Bundesländer geliehen wurden. Zwar hat der Bund die Anschaffungskosten bezahlt, das Land muss aber die laufenden Kosten zum Unterhalt aufbringen. Diese schlagen jährlich mit ca. 80.000 bis 90.000 Euro zu Buche. Geld, das durchaus anders eingesetzt werden könnte, zumal mit einigen Bundesländern Verwaltungsabkommen geschlossen sind, durch die bei einer Ausleihe dieses Einsatzmittels keine Kosten für das Land Brandenburg entstehen würden.

Ich hatte damals befürchtet, dass, wenn die Wasserwerfer erst einmal da sind, sie auch häufiger eingesetzt werden, also auch bei Lagen zu Einsatz kommen, in denen sie nicht unbedingt erforderlich wären. Diese Befürchtung wird durch meine aktuelle Anfrage zum Einsatz im 2. Halbjahr 2019 bestätigt. So wurde die Wasserwerferstaffel bspw. vorrangig bei Fußballspielen vorgehalten. In den Jahren vor der Abschaffung der eigenen Staffel kam es bei solchen Lagen nicht zum Vorhalten von Wasserwerfern. Zu einer Wasserabgabe kam es bei keinem dieser Einsätze.

Auch bei den Klimaprotesten in der Lausitz im November waren die Wasserwerfer des Landes vor Ort, hier kam es auch zu einem Einsatz von Wasserwerfern aus Berlin, Bayern und Thüringen. Diese Lage halte ich für die einzige, bei der das Vorhalten von Wasserwerfern gerechtfertigt erscheint. Zur Wasserabgabe kam es aber auch hier scheinbar nicht (wobei die Landesregierung das nicht genau ausführt).

Insgesamt kam es im 2. Halbjahr 2019 zu fünf Einsätzen im Land Brandenburg (vor davon bei Fußballspielen) und zu einem Einsatz in Sachsen-Anhalt (Waldbrandbekämpfung).

Die Landesregierung macht keine Angaben zu den geschätzten Kosten für die Wasserwerferstaffel im Jahr 2019, wobei scheibar eine sehr hohe Kostenerstattung für den Einsatz in Scahen-Anhalt zu erwarten ist. Nach wie vor unberücksichtigt bleiben die Personalkosten unberücksichtig bleiben, da die Kollegen, de hier zum Einsatz kommen, auch andere Aufgaben wahrnehmen und das nicht trennbar ist.

Ich will hier die Argumente, weshalb ich dem Einsatz von Wasserwerfern kritisch gegenüberstehe nicht wiederholen. Diese sind in den oben verlinkten Artikeln ausführlich dargestellt. Ich bezweifle nach wie vor, dass die Anschaffung der Wasserwerferstaffel für Brandenburg sinnvoll und notwendig war.