Nachgefragt: Flüchtlingsunterkünfte in Brandenburg

Nachgefragt: Flüchtlingsunterkünfte in Brandenburg

In den Landkreisen und kreisfreien Städten wurden in den letzten Monaten und Jahren enorme Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Die Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungen und Wohnverbünden. Als LINKE setzen wir uns dafür ein, Flüchtlinge möglichst dezentral in Wohnungen unterzubringen, da hier eine Integration in die Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben am besten möglich ist.

Wohnverbünde sind in in der Regel mehrere Wohnungen in einem Objekt, oftmals gekoppelt mit einer sozialpädagogischen Anlaufstelle. Die Meinungen gehen auseinander, wie die Wohnverbünde zu bewerten sind. Einerseits bieten sie in der Regel mehr Privatsphäre als Gemeinschaftsunterkünfte, wenn sie allerdings viele Wohnungen in einem Wohnblock umfassen, kann eine Integration schwierig sein.

Um einen besseren Überblick über die aktuelle Lage bei der Unterbringung zu bekommen, habe ich die Landesregierung gefragt, wie sich die Kapazitäten und auch die tatsächlich untergebrachten Personen in den einzelnen Wohnformen jeweils zum 31.12. der Jahre 2010 bis 2014 dargestellt hat. Die Antwort der Landesregierung liegt jetzt vor.

Daraus geht hervor, dass sich der Anteil der in Wohnungen untergebrachten Flüchtlinge von 33,91% in 2010 auf 30,43% 2014 verringert hat. Betrachtet man allerdings die absoluten Zahlen stellt man fest, dass sich die Zahl der Personen, die in Wohnungen untergebracht sind, von 806 in 2010 auf 2398 in 2014 nahezu verdoppelt hat. Gleichzeitig hat sich der Anteil der in Wohnverbünden untergebrachten Flüchtlinge von 11,02% in 2010 auf 14,76% in 2014 bzw. absolut von 262 auf 1163 Personen erhöht. Der Anteil derjenigen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, veränderte sich prozentual nahezu nicht (55,07% 2010, 54,82% 2014). Auch hier hat sich allerdings die absolute Zahl von 1309 auf 4320 mehr als verdreifacht.

Dieses Ergebnis ist sicher nicht zufrieden stellend. Angesichts der stark angestiegenen Flüchtlingszahlen jedoch durchaus beachtlich. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Plätze in allen Wohnformen kontinuierlich gesteigert. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Kommunen in unterschiedlichem Maß auf Wohnungs- bzw. Wohnverbundsunterbringung setzen. Hier ist insofern auch noch „Luft nach oben“. Noch in diesem Jahr wird das Landesaufnahmegesetz novelliert. Bisher sieht dieses Gesetz stärkere Anreize für die Schaffung von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften gegenüber den anderen Wohnformen vor. Diese aus meiner Sicht falschen Anreize sollten wir im zuge der Novellierung des Gesetzes abschaffen.