Nachgefragt: Gespräche des Verfassungsschutzes mit der AfD

Nachgefragt: Gespräche des Verfassungsschutzes mit der AfD

Als im Juli Zeitungen berichteten, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, habe im Jahr 2015 Gespräche mit der damaligen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry geführt, die zum Ziel hatten, eine drohende Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz abzuwenden, habe ich das zum Anlass genommen, eine Anfrage an die Brandenburger Landesregierung zu richten.

Die Antwort liegt nun vor. Daraus geht einerseits hervor, dass solche Gespräche seitens des Brandenburger Verfassungsschutzes mit der AFD nicht stattgefunden haben. Das finde ich gut.

Außerdem hatte ich die Landesregierung gefragt, ob es in Brandenburg Überlegungen gibt, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Dazu antwortet die Landesregierung unter anderem,

„Auch wenn diese Frage bislang auch mit Blick auf die rechtlichen Vorgaben von Gesetzgeber und Gerichten noch nicht bejaht wurde, demgemäß auch keine Beobachtung der AfD oder einer ihrer Gliederungen durch den brandenburgischen Verfassungsschutz stattfindet, setzen sich die Verfassungsschutzbehörden gleichwohl weiterhin fortlaufend mit allen in Betracht kommenden Aktivitäten und Äußerungen auseinander und beziehen diese in ihre kontinuierlich vorzunehmenden Prüfungen ein.  Hinzuweisen ist dabei auf die zentrale Koordinierungsfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz, welche diesem insbesondere bei Aktivitäten zukommt, die sich über ein einzelnes Bundesland hinaus erstrecken.“

Man kann also davon ausgehen, dass der Verfassungsschutz in der Frage der Beobachtung der AfD keinen eigenen Weg gehen wird und sich vielmehr an die Vorgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz halten wird.