Nachgefragt: Information und Schutz von Personen, die auf rechtsextremen „Feindeslisten“ verzeichnet sind

Nachgefragt: Information und Schutz von Personen, die auf rechtsextremen „Feindeslisten“ verzeichnet sind

In den letzten Jahren wurden bei Durchsuchungen im Rahmen von Ermittlungen wegen Rechtsterrorismus gegen Angehörige der extrem rechten Szene mehrfach sogenannte Feindeslisten mit Namen und Räumlichkeiten politischer Gegnerinnen und Gegner gefunden. Diese sogenannte Anti-Antifa-Strategie kam bereits in den 1990er Jahren in der Neonaziszene auf. Betroffene kritisierten mehrfach die Sicherheitsbehörden, weil diese sie nur unzureichend informieren und schützen und außerdem die Bedrohungslage relativieren würden.

In der Drucksache 19/3628 teilt die Bundesregierung mit, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU),  gegen Franco A., Maximilian T. und Mathias T. und gegen Mitglieder der extrem rechten Prepper-Gruppierung „Nordkreuz“ Datensätze zu mehreren 10.000 Personen aufgefunden wurden, die als Potentielle Anschlagsziele in Frage kommen. Die Bundesregierung teilt weiter mit, dass Listen der betroffenen Personen den Ländern übergeben wurden. Wie die Länder mit diesen Informationen zu „Feindeslisten“ umgegangen sind und ob und wie eine Information der Betroffenen erfolgte bzw. welche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen erfolgten, kann die Bundesregierung nicht beantworten.

Ich habe die Landesregierung deshalb dazu befragt, inwiefern sie Informationen seitens der Bundesbehörden zu Personen, die im Land Brandenburg wohnhaft sind, erhalten hat und was sie zur Information und zum Schutz dieser Menschen unternommen hat. Leider hat die Landesregierung einen Teil der Fragen mit Verweis auf die Geheimhaltung nicht beantwortet. Allerdings ist klar, dass sie im Fall der Liste des NSU, auf der ca. 200 brandenburger Adressen verzeichnet waren, schriftliche Gefährdetenansprachen unternommen hat. Im Fall der Liste „Nordkreuz“ erfolgte dies nicht. Das begründet die Landesregierung damit, dass diese List frei im Internet verfügbar war. Schutzmaßnahmen wurden in keinem Fall ergriffen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung geht es hier.