Neuauflage des Prozesses gegen die Turnhallenbrandstifter von Nauen

Neuauflage des Prozesses gegen die Turnhallenbrandstifter von Nauen

Am Mittwoch begann der neue Prozess gegen die Turnhallenbrandtstifter von Nauen. Hier im Blog gibt es mehrere Artikel zu dieser Brandstiftung (Bericht von dem Tag, an dem Nauen traurige Berühmtheit erlangte, Ein Jahr danach  und Wiedereröffnung der Turnhalle).  Und auch den ersten Prozess hatte ich soweit es meine Zeit zuließ, beobachtet und hier Prozessberichte eingestellt (Prozessauftakt, 2. Verhandlungstag, 3. Verhandlungstag).

Der erste Prozess gegen die Täter endete mit hohen Haftstrafen für die Haupttäter: Maik Schneider muss danach für 9 1/2 Jahre und Dennis W. für 7 Jahre hinter Gitter. Die übrigen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen. Ich habe damals kritisiert, dass das Gericht sich nur sehr wenig mit der Aufklärung der Struktur dieser Nazi-Zelle, die die Stadt über Monate terrorisiert hat, beschäftigt hat. Der Turnhallen-Brand war nur der traurige Höhepunkt einer langen Serie von Straftaten. Unter anderem gingen mehrere Anrgiffe auf mein Büro, die Brandstiftung auf ein Auto, ein Anschlag auf eien Supermarkt und ein weiterer Angriff auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft auf deren Konto.

Zufrieden war ich allerdings mit dem gefundenen Strafmaß. Es war ein deutliches Zeichen, dass der Rechtsstaat funktioniert und ebenso wie die schnelle Aufklärung des Falls durch die Polizei ein Signal in die Nazi-Szene, dass Straftaten konsequent geahndet werden. Und so ist eine meiner Hoffnungen für die Neuauflage des Prozesses, dass das Gericht das Strafmaß bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat die Urteile für die beiden Haupttäter aufgrund eines Prozessfehlers kassiert und an das Landgericht zurück verwiesen. Bei der Neuauflage geht es bei Dennis W. nur noch um das Strafmaß, bei Maik Schneider muss der gesamte Prozess inkl. Beweiserhebung neu geführt werden. Dies führte denn auch dazu, dass bereits am ersten Prozesstag angekündigt wurde, dass das Verfahren gegen Dennis W. sehr schnell angetrenn werden wird.

Beim Prozessauftakt passierte nicht allzuviel. Die neuen Anwälte von Maik Schneider stellten eine Besetzungsrüge und einen Befangenheitsantrag gegen  Richter*innen der Strafkammer. Diese sollten am Folgetag entschieden werden. Ansonsten machte einer der Anwälte von Maik Schneider in einem sogenannten Opening Statement klar, dass die absurde Verteidigungsstrategie von Maik Schneider wohl beibehalten wird. Dieser hatte im ersten Prozess erklärt, der Brand sei ein Unfall gewesen, er habe nur die Fassade einrußen wollen. Niemals habe er gewollt, dass „Volkseigentum“ abbrennt. Das Gericht hatte ihm diese Erklärung nicht abgekauft. Aus dem vorgetragenen Statement des Anwalts konnte man schlussfolgern, dass diese Verteidigungsstrategie auch im neuen Prozess verfolgt werden soll. Ich hatte eigentlich die Hoffnung, dass drei Jahre nach der Tat Reue oder Einsicht zu spüren wäre. Diese Hoffnung scheint sich nicht zu erfüllen.

Bereits nach 2 1/2 Stunden war der Prozesstag beendet. Beim Folgertermin konnte ich leider nciht anwesend sein. Der Presse ist allerdings zu entnehmen, dass es möglich ist, dass der Prozess mit einem Deal endet: Geständnis gegen Straferlass. Wir werden sehen, wie der Prozess weiter geht.