Pressemitteilung zur Schaffung eines Integrationsbudgets

Pressemitteilung zur Schaffung eines Integrationsbudgets

Mit dem heute beschlossenen Nachtragshaushalt 2018 hat der Landtag die weitere Unterstützung von kommunalen Integrationsmaßen der Kommunen beschlossen. Dazu erklärt die integrationspolitische Sprecherin Andrea Johlige:

Integration eine umfassende und langfristige Aufgabe

Mit diesem beschlossenen Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt 2018 haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Landesregierung ein Förderprogramm „Kommunales Integrationsbudget“ auflegen kann.

Die Integration geflüchteter Menschen ist eine langfristige Aufgabe. Um sie zu bewältigen, sind enorme staatliche und zivilgesellschaftliche Anstrengungen notwendig.

Integration findet vor Ort statt. Ganz entscheidend sind hier die konkreten Hilfestellungen, die über das „bloße“ Erfüllen von Rechtsansprüchen weit hinausgehen. Der  frühzeitige Zugang zur deutschen Sprache auch für Kinder im Vorschulalter, eine aktive Nachbarschaft, die Unterstützung bei Behördengängen, die begleitende Hilfe bei der Suche nach Ausbildung und Beschäftigung oder die Anschlussbetreuung nach erfolgreicher Vermittlung sind nur ein Ausschnitt  aus den damit einhergehenden Maßnahmen bzw. Aufgaben. Dies wurde auch im Fachgespräch im  Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 21.2.2018 im Landtag Brandenburg von den Teilnehmenden ausdrücklich betont.

Mit unserem Antrag haben wir zeitnah die Anregungen der kommunalen Akteure aufgenommen. Mit der Auflage eines Landesprogramms zur Förderung von kommunalen Integrationsmaßnahmen wird das Land die Kommunen bei der Bewältigung der Integrationsaufgaben stärker als bisher unterstützen. Die Kommunen werden dadurch in die Lage versetzt, noch flexibler auf die konkreten Bedarfe vor Ort zu reagieren.