Rede zum Antrag der AfD zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

Rede zum Antrag der AfD zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

Die AfD hat auch ausgeschlafen und nun auch einen Antrag zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen vorgelegt. Unsere Vorstellungen dazu hatten wir bereits im April vorgelegt.Der AfD-Antrag wurde abgelehnt.

Meine Rede dazuist beim rbb als Video verfügbar.

Außerdem ist sie hier dokumentiert (zitiert aus der vorläufigen stenografischen Niederschrift):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich versuche, zum Antrag zurückzukommen. Mit der letzten Änderung des FAG im Jahr 2018 hat die damalige
rot-rote Koalition die Verbundquote zugunsten der Kommunen erhöht und ist damit in einem wesentlichen Punkt den Empfehlungen des Gutachtens des
finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln gefolgt. Dies war damals mit dem turnusmäßigen Symmetriegutachten vom Ministerium der Finanzen in Auftrag gegeben worden; bekanntlich bestehen nach dem FAG in mindestens dreijährigem Turnus Überprüfungspflichten. Herr Galau, ich betone, dass die damalige Erhöhung der Verbundquote selbstverständlich nach einer Expertenanhörung im Ausschuss – im Übrigen auch im Einvernehmen mit den Experten – stattgefunden hat.

Nun will die AfD aber nicht so lange warten, bis das nächste Symmetriegutachten vorliegt, sondern fordert die Landesregierung mit ihrem Antrag auf, bis zum Ende des 3. Quartals einen Gesetzentwurf vorzulegen, unter anderem mit dem Ziel, dass die Verbundquote ab dem Jahr 2021 23,5 % betragen soll. Wie man allerdings auf die 23,5 % gekommen ist, wird nicht begründet.

Es wird aber eine zweite Forderung aufgemacht: Die Schlüsselzuweisungen des Landes sollen entsprechend der gutachterlichen Empfehlungen angehoben werden. Ja, was nun? Ab 2021 eine Verbundquote von 23,5 % oder die gutachterlichen Empfehlungen aus dem FiFo-Gutachten hinsichtlich der Anhebung der
Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen berücksichtigen? Ich gehe einmal davon aus, dass das Gutachten von 2018 gemeint ist. Oder meinen Sie das jetzt folgende Gutachten, das wir noch gar nicht kennen? Möglicherweise wissen Sie es selbst nicht.

Wenn ich das Gutachten damals richtig verstanden habe, empfahl es, die Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene zu erhöhen. Dies ist im Jahr 2019
– auf 21 % – sowie im Jahr 2020 – auf 22 % – erfolgt und wird auch im Jahr 2021 – auf 22,43 % – erfolgen. Bei der Begutachtung der Teilschlüsselmassen und der
Hauptansatzstaffel sind die Gutachter damals zu der Feststellung gekommen, dass ein Anpassungsbedarf bzw. dringender Handlungsbedarf nicht besteht.

Meine Damen und Herren, das Land steht in der Verantwortung für alle Landesregionen. Dabei ist die Gleichwertigkeit aller Lebensverhältnisse ein wichtiger
Maßstab. Eine wesentliche Rolle kommt dabei aus unserer Sicht dem kommunalen Finanzausgleich zu. Ein höherer Anteil an den Landeseinnahmen könnte die
finanzielle Situation der kommunalen Familie strukturell verbessern, zumindest wenn die Landeseinnahmen einigermaßen stabil bleiben. Seit heute wissen wir: Das werden sie nicht. Deswegen müssen wir uns sehr genau anschauen, welche finanziellen Folgen für das Land und die Kommunen durch die Corona-Pandemie entstehen.

Maßgeblich ist für uns, dass die Gelder so unter den Kommunen verteilt werden, dass alle ein gut funktionierendes Gemeinwesen und entsprechende Angebote der Daseinsvorsorge vorhalten können. Mit der Finanzausgleichsumlage sind wir einen ersten Schritt gegangen. Um den interkommunalen Ausgleich bei weiter auseinanderdriftenden Steuereinnahmen auch künftig sicherzustellen, muss man sich mit dieser Frage auch im nächsten Symmetriegutachten beschäftigen.

Insofern ist es nicht so einfach, wie Sie mit Ihrem Antrag suggerieren. Ich erinnere an die umfangreichen Vorschläge, die wir gemeinsam mit den Freien Wählern auf den Tisch gelegt haben. Diese sind viel geeigneter, die Kommunen zu entlasten und ihnen in dieser schwierigen Situation unter die Arme zu greifen. Zwar wurde der Antrag damals abgelehnt, jedoch greift die Koalition inzwischen einige unserer Vorschläge bereits auf. Ich gehe davon aus, dass einige weitere folgen.

Wir begrüßen die Aufnahme der Gespräche durch die Landesregierung mit den Kommunen für einen kommunalen Rettungsschirm. Bei der Bewältigung der
Corona-Krise haben die Kommunen einerseits erhebliche finanzielle Einbußen, zum Beispiel durch wegfallende Gewerbesteuern oder sinkende Einkommensteueranteile zu erwarten, andererseits haben sie erhebliche Mehrausgaben durch die Krise. Deshalb muss das Land unterstützende Maßnahmen ergreifen, die einerseits die Liquidität der Städte und Gemeinden sichern und andererseits die drohenden Verluste kompensieren. Die bisherige Ankündigung der Finanzministerin, dass die Verbundquote im Jahr 2021 auf 22,43 % steigt, ist – das möchte ich an dieser Stelle doch sagen – kein Verdienst der Kenia-Koalition und reicht bei Weitem nicht aus. Schon jetzt müssen erste Kommunen Haushaltssperren erlassen, um gegen die Krise anzusparen. Es kommt darauf an, jetzt echte Hilfe zu leisten, statt alten Wein in neuen Schläuchen verkaufen zu wollen.

Meine Damen und Herren, unsere Vorschläge liegen nach wie vor auf dem Tisch. Wir werden den weiteren Gesprächsprozess kritisch begleiten – mit dem Ziel, dass am Ende ein echter Rettungsschirm für die Kommunen gespannt wird. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.“