Rede zum Antrag der CDU zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Rede zum Antrag der CDU zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Meine sehr veerehrten Damen und Herren,

im Anliegen, dass es darum geht, eine schnellstmögliche Einbeziehung in Bildung, Ausbildung und Arbeit für Flüchtlinge und MigrantInnen zu schaffen, sind wir einig. Einig sind wir aber nicht, wenn Sie als das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt die Deckung des Fachkräftebedarfs der Unternehmen nennen. Das kann gern ein positiver Nebeneffekt sein, das will ich gar nicht bestreiten, aber darum geht es nicht in erster Linie. Unser Ziel ist, allen Flüchtlingen, die aufgrund politischer, religiöser oder anderer Verfolgung oder aus Kriegs- und Krisengebieten zu uns kommen, die Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt. Insofern ist unsere Perspektive in dieser Frage eine andere, uns geht es um den Menschen nicht in erster Linie um die Fachkraft.

Deshalb haben wir in Brandenburg bspw. für diejenigen, die keinen Anspruch auf Kurse zum Spracherwerb durch den Bund haben – und das sind viele: all diejenigen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind und die geduldet werden, teils über Jahre – deshalb haben wir für all jene ein Programm aufgelegt, das frühzeitigen Spracherwerb sichert. Gleichzeitig bleibt unsere Forderung an den Bund, die Integrationskurse für alle zu öffnen.

Zuständig für die Integration in den Arbeitsmarkt ist die Bundesagentur für Arbeit. Dafür benötigt sie mehr Ressourcen, sie selbst hat vom Bund für diese Aufgabe 1000 neue Stellen und 150 Millionen Euro eingefordert. Bisher gibt es ein Modellprojekt in neun Modellgebieten. Diejenigen, die das Glück haben in einer dieser Regionen zu wohnen, werden nach einer Kompetenzerhebung in den üblichen Vermittlungsprozess der BA mit entsprechenden Hilfen einbezogen, können bei der Anerkennung der Abschlüsse und beim Spracherwerb unterstützt werden. Diejenigen, die woanders wohnen, gehen leer aus und erhalten seitens der BA nur sehr geringe Unterstützung. Wir können als Land nicht all das auffangen, was der Bund nicht oder nur zum Teil macht. Gerade bei der Arbeitsmarktintegration hat vor allem der Bund die notwendigen Institutionen und Instrumente und es ist schlicht sein Job, hier endlich flächendeckend Verantwortung zu übernehmen.

Was wir als Land aber machen können sind ergänzende Angebote. Mit dem Haushalt haben wir ein Programm aufgelegt, das vor allem jungen Flüchtlingen durch Kompetenzfeststellungen die Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Auch für die Integration von Frauen und Mädchen haben wir Mittel eingestellt. Das alles können aber nur ergänzende Maßnahmen sein. Der Bund muss schon seine Hausaufgaben machen.

Und, zum Ende will ich noch sagen, was wir brauchen sind Bleibeperspektiven. Ein sicherer Aufenthaltsstatus und Zukunftsperspektiven für in den Arbeitsmarkt integrierte oder auch Personen, die hier eine Ausbildung absolviert haben, hilft den Menschen – und als Nebeneffekt dann auch der Wirtschaft.