Rede zum Entwurf des Landesaufnahmegesetzes

Rede zum Entwurf des Landesaufnahmegesetzes

Heute hat die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein neues Landesafnahmegesetz eingebracht. Zum Entwurf geht es hier.

Meine Rede im Plenum zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs ist hier dokumentiert. Allerdings habe ich am Anfang in Reaktion auf meine Vorrednerin von der CDU einiges eingeschoben, das sich im Skript nicht findet.:

„Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

in diesem Jahr sind bereits mehr als 30.000 Menschen zu uns nach Brandenburg gekommen. Das stellt Verwaltungen, Kommunen, Politik und Zivilgesellschaft vor große Herausforderungen bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung. Wir wissen, und wir haben hier bereits mehrfach darüber geredet, dass die aktuelle Situation nicht einfach ist und nur durch gemeinsames und entschlossenes Handeln aller Akteure bewältigt werden kann.

In einer solchen Situation das Landesaufnahmegesetz zu novellieren, ist einerseits sinnvoll, um auf die veränderten Bedingungen zu reagieren. Andererseits birgt eine solche Novellierung aber angesichts der hohen Flüchtlingszahlen auch die Gefahr, dass es Versuche gibt, Standards herunterzufahren. Die Landesregierung ist dieser Gefahr nicht erlegen und hat mit dem Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass trotz der aktuell hohen Zahl der zu uns Flüchtenden, Verbesserungen für deren Lebenssituation gewollt sind. Während auf Bundesebene eine Asylrechtsverschärfung nach der anderen von CDU und SPD unter Zustimmung der Grünen auf den Weg gebracht wird, während in anderen Bundesländern die Situation der Geflüchteten immer schwieriger wird – ein Blick nach Berlin reicht da aus – wird die rot-rote Koalition mit diesem Gesetz einige Verbesserungen auf den Weg bringen.

 

Einige Beispiele dazu:

  1. Wir wollen den Betreuungsschlüssel bei der sozialpädagogischen Betreuung verbessern. Von aktuell 1:120 auf 1:80. In den Ausschussberatungen werden wir auch darüber reden, ob hier eine Staffelung nach Unterbringungsarten sinnvoll ist, da die Betreuung bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften einen anderen Aufwand bedeutet als bei der Unterbringung in Wohnungen.
  2. Es soll eine fallunabhängige Beratungs- und Koordinierungsstruktur vor Ort geschaffen, um die Verfahrens- und Sozialberatung, das Erkennen besonderer Schutzbedürftigkeit und auch die Unterstützung und Koordination ehrenamtlicher Strukturen zu stärken. Dabei ist bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch zu klären, wie die bisherige überregionale Flüchtlingsberatung in ihrer Unabhängigkeit gesichert und gestärkt werden kann.
  3. Die Unterbringung in Wohnungen soll forciert werden, indem die Investitionspauschale für die Schaffung von Unterbringungsplätzen, die bisher nur für Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnverbünde gezahlt wurde, auf die Wohnungsunterbringung ausgeweitet wird. Dies war ein klarer Fehlanreiz im bisherigen Landesaufnahmegesetz und es ist gut, dass wir diesen beseitigen. Gleichzeitig werden wir darüber reden müssen, ob es weitere Anreize für die Unterbringung in Wohnungen geben kann. In diesem Bereich haben wir mit dem Investitionsprogramm im vergangen Jahr bereits gute Erfahrungen gemacht.
    In dem Zusammenhang will ich auch erwähnen, dass das Hinwirken auf die Unterbringung in Wohnlagen, die eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, sehr zu begrüßen ist.
  4. Die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung. Es ist kein Geheimnis, dass wir als LINKE die diskriminierenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ablehnen. Dazu zählen insbesondere die Einschränkungen bei der gesundheitlichen Versorgung. Die Beschränkung auf eine Akutversorgung sorgt zwangsläufig für Fälle, bei denen Krankheiten, die frühzeitig erkannt eigentlich gut behandelbar wären, chronisch oder auch lebensbedrohlich werden. Auf Landesebene können wir das nicht ändern. Was wir aber tun können ist, eine Gesundheitskarte einzuführen, um zumindest die Entscheidung, ob jemand behandelt werden muss oder nicht, in ärztliche Hände zu legen. Um hier einen Anreiz zu schaffen, dass möglichst alle Landkreise und kreisfreien Städte der Vereinbarung mit der Krankenkasse zur Einführung einer solchen Gesundheitskarte beitreten, trägt die vollständige Übernahme des Landes für die Kosten der gesundheitlichen Versorgung bei.

 

Meine Damen und Herren,

ich bin mir sicher, dass die Beratungen zum Landesaufnahmegesetz intensiv und auch kontrovers werden. Es gibt, das ist bereits jetzt klar, Änderungswünsche des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes aber auch der in der Flüchtlingsarbeit haupt- und ehrenamtlich Tätigen. Die Stellungnahmen im Vorfeld aber auch der offene Brief von 50 Initiativen der Flüchtlingsarbeit zeigen, dass wir noch sehr viel Rede- und Diskussionsbedarf haben. Wir werden uns dennoch bemühen, dieses Gesetz zügig auf den Weg zu bringen, damit es zum 1.4.2016 in Kraft treten kann.

Wir werden uns bei der Debatte in einem Spannungsfeld zwischen dem, was wir uns wünschen und dem, was aktuell leistbar und auch finanzierbar ist, bewegen. Dass die Vorstellungen dessen, was aktuell getan werden muss, weit auseinander gehen, wissen wir und damit werden wir uns in den Beratungen intensiv auseinander setzen. Unser Ziel ist, die Situation der Geflüchteten zu verbessern und gleichzeitig die Verwaltungen und freien Träger ebenso wie die ehrenamtlich Aktiven zu stärken.“