Rede zum Gesetzentwurf zur Abschaffung von Erschließungsbeiträgen bei den sogenannten Sandpisten

Rede zum Gesetzentwurf zur Abschaffung von Erschließungsbeiträgen bei den sogenannten Sandpisten

Die Freien Wähler haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der zum Ziel hat, die Erschließungsbeiträge bei den sogenannten Sandpisten – also Straßen, die schon seit langem genutzt, jedoch nie grundhaft ausgebaut wurden – abzuschaffen.

Zum Video meiner Rede geht es hier.

Das Skript meiner Rede dokumentere ich hier. Sie ist allerdings  mit kleinen Änderungen gehalten worden, die vor allem auf vorangegangene Debattenbeiträge reagierten:

„Problem der Erschließungsbeiträge bei den sogenannten Sandpisten – also gewidmeten Straßen, die jedoch nie grundhaft ausgebaut wurden – beschäftigt uns seit Jahren

  • In den vergangenen Debatten haben wir unsere Position bereits deutlich gemacht:
    • Wir glauben, dass der Landtag sich ernsthaft damit beschäftigen muss, das Problem der EB bei Sandpisten aus dem Weg zu räumen
    • wir sind auch der Meinung, dass es oftmals nur schwer vermittelbar ist, weshalb für teils seit 60 oder 70 Jahren vorhandene und genutzte Straßen EB gezahlt werden sollen und
    • glauben auch deshalb, dass alle Möglichkeiten, die zumindest zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger führen, ausgelotet werden müssen.
  • Nun liegt dieser Gesetzentwurf vor und es ist angekündigt, dass wenn dieser nicht angenommen wird, eine Volksinitiative gestartet wird. Ich persönlich empfinde das ein Stück weit als Erpressung und es ist keine gute Grundlage für eine lösungsorientierte Beratung. Denn es gibt aus unserer Sicht diverse Möglichkeiten, das Problem der Sandpisten anzugehen.
  • Bei der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Lösung der Abschaffung aller Beiträge für Straßen, die seit mindestens 30 Jahren in Benutzung sind, jedoch bisher nicht grundhaft ausgebaut wurden, sind wir zumindest skeptisch.
    • Weil die Lasten 1:1 dem Land aufgebürdet werden
    • Weil dies eine neue Gerechtigkeitslücke auftut, sind doch in den vergangenen Jahrzehnten schon sehr viele Straßen ausgebaut worden für die die Bürgerinnen und Bürger Beiträge zahlen mussten und
    • Weil auch bei solchen Straßen oftmals durch die Erschließung eine Aufwertung der Grundstücke erfolgt und die Eigentümer damit auch einen finanziellen Vorteil haben
    • weil auch Straßen betroffen wären, die tatsächlich kaum durch die Allgemeinheit genutzt werden, wie bspw. Anliegerstraßen, die nur für Anlieger zur Nutzung frei sind und
    • weil Abgrenzungsprobleme drohen, bspw. wenn Baulücke geschlossen, eine Bebauung in zweiter Reihe erfolgt oder auch eine bisherige Sandpiste verlängert werden muss, wenn neue Bebauung hinzukommt.
  • Hinzu kommen die immensen Kosten. Der Bericht des Infrastrukturministeriums spielte ja schon eine Rolle hier und ich teile die Auffassung, dass der Bericht zu pauschal ist, um wirklich einen Überblick zu bekommen. Mit Sicherheit sind darunter Straßen, die niemals ausgebaut werden würden und die summarische Nennung von Straßenkilometern ist nicht wirklich erhellend. Zumindest eine Liste, von welcher Kommune wie viele Kilometer Sandpisten gemeldet wurden würde ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Insofern gehe auch ich davon aus, dass die genannte 4 Mrd. bzw. 200 Mio. Euro jährlich deutlich zu hoch gegriffen sind.
  • Allerdings halte ich auch die von den Freien Wählern angegebenen Kosten von 15 Mio. Euro jährlich für zu niedrig angesetzt, da durch den Wegfall der Beitragspflicht die bisher kostendämpfenden Faktoren wegfallen. Es wird zu Begehrlichkeiten kommen, die Straße nun aber auszubauen und zwar mit möglichst hohen Standards, wo die Eigentümer bisher aufgrund der Beitragspflicht eher zurückhaltend waren, was einen Ausbau betrifft.
  • Deshalb sind wohl beide Schätzungen Extreme, die beide nicht eintreffen würden.
  • Aber ob es nun 50 oder 100 Millionen Euro jährlich wären, es ist Geld, das an anderer Stelle ggf. sogar dringender gebraucht würde, bspw. beim Sozialwohnungsbau oder bei der Krankenhausfinanzierung.
  • Deshalb sind wir bei der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Lösung skeptisch. Wir wollen aber, dass das Thema ernsthaft angegangen wird und werden deshalb einer Überweisung zustimmen. Wir schlagen vor, dass der Gesetzentwurf im Ausschuss gemeinsam mit anderen – durch die Fraktionen vorzuschlagenden anderen Lösungsansätze in einer Anhörung debattiert wird. Aus unserer Sicht kommen als Lösungsansätze bspw. in Frage:
    • Eine Stichtagsregelung bspw. bis 2025, bis zu der Kommunen maximal Beiträge erheben können für bereits vor dem 3.10.1990 gewidmete Straßen verbunden mit einem Förderprogramm des Landes für diese Zeit,
    • Eine Kappungsgrenze pro Straßenmeter oder auch bezogen auf die Gesamthöhe des zu erhebenden Beitrags,
    • Eine Senkung des maximal auf die Eigentümer umzulegenden Prozentsatzes der Maßnahme,
    • Eine Senkung der Ausbaustandards,
    • Eine verstärkte Eigentümerbeteiligung bei der Frage ob eine Straße grundhaft ausgebaut wird und auch mit welchen Ausbaustandards,
    • Die Herausnahme einzelner Elemente wie bspw. der Entwässerung aus der Beitragserhebundpflicht
    • Eine Teilübernahme de Beiträge durch das Land.
  • All das sind Ansätze über die wir gern im Ausschuss in Verbindung mit dem Bericht und dem Gesetzentwurf ernsthaft reden möchten. UNd ich verstehe ehrlich gesagt nicht, weshalb die Koalition wieder keine Überweisung will. Sie erklären uns immer wieder, dass Sie das Thema ausführlich diskutieren wollen. Wo sonst als im Ausschuss soll das denn geschehen? Deshalb bitten wir um Überweisung.“