Rede zum Gesetzentwurf zur Einführung einer kommunalen Integrationspauschale

Rede zum Gesetzentwurf zur Einführung einer kommunalen Integrationspauschale

Die Koalitionsfraktionen haben heute einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der zum Ziel hat, die Kommunen durch eine kommunale Integrationspauschale bei der Integration von Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen bzw. subsidiär Schutzberechtigten zu unterstützen.

Das Video dieser Rede ist hier verfügbar.

Mein Redeskript dazu ist hier doskumentiert:
„Dieser Gesetzentwurf hat einigen Vorlauf. Mit dem Haushalt 2017/2018 haben wir das Programm „Fairer Lastenausgleich“ aufgelegt, das als Hilfe für Kommunen für Leerstandskosten in Flüchtlingsunterkünften gedacht war. Damals war die Situation, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Kapazitäten der Flüchtlingsunterbringung aufgrund stark gesunkener Flüchtlingszahlen nach unten anpassen mussten und dies nicht so schnell möglich war, wie nötig. Zudem wurden nicht alle Leerstandskosten von der diesbezüglichen Regelung des neuen Landesaufnahmegesetzes erfasst.

Mit dem Nachtragshaushalt 2018 – als absehbar war, dass die Kommunen die ihr Aufnahmesoll erfüllen und gleichzeitig ihre Unterbringungskapazitäten dem tatsächlichen Bedarf anpassen, diese zusätzliche Unterstützung nicht mehr in dem Maß benötigen werden – wollten wir das Programm öffnen und ermöglichen, dass dieses Geld auch als Integrationspauschale an die Kommunen gezahlt werden kann. Im Rahmen des Haushaltsvollzugs hat sich herausgestellt, dass dies haushaltsrechtlich nicht umsetzbar ist, da für die Zahlung einer Pauschale eine gesetzliche Regelung notwendig ist und dies nicht in Form eines Förderprogramms umgesetzt werden kann.

Deshalb liegt jetzt dieser Gesetzentwurf vor. Einziger Regelungsinhalt ist, für zunächst zwei Jahre, die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Integration der aufgenommenen Flüchtlinge durch eine kommunale Integrationspauschale zu unterstützen. Dabei sollen sowohl diejenigen, die noch dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, als auch diejenigen, die seit maximal drei Jahren als Flüchtlinge anerkannt sind bzw. subsidiären Schutz erhalten haben, berücksichtigt werden.

Sie werden sich erinnern, dass diese Forderung vor allem aus Cottbus aufgemacht wurde, weil sich dort Flüchtlinge nach Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis bevorzugt ansiedeln, die Stadt jedoch keine Unterstützung zur Betreuung und Integration im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes erhalten hat.

Zwar haben wir im Bereich der Migrationssozialarbeit bereits nachgesteuert, weshalb die Kommunen seit vergangenem Jahr zusätzliche Stellen finanziert bekommen auch für Personen, die nicht mehr dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen. Dies konnte über die Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz geklärt werden und damit konnte erreicht werden, dass gerade die Landkreise und kreisfreien Städte besonders unterstützt werden, in die die Flüchtlinge bevorzugt ziehen, wenn sie nicht mehr der Wohnsitzzuweisung unterliegen.

Für eine zusätzliche Unterstützung bei der Integration vor Ort in Form einer kommunalen Integrationspauschale fehlt bisher jedoch die gesetzliche Grundlage, die wir hier – erst einmal für zwei Jahre – schaffen wollen.  Wenn sich das Instrument bewährt, kann der nächste Landtag im Rahmen der im Landesaufnahmegesetz vorgesehenen Evaluation der Kostenregelungen dieses Instrument verstetigen oder eine neue Regelung finden.

Integration bedeutet vor allem einzelfallbezogene Arbeit vor Ort. Und Integration funktioniert nicht von heute auf morgen. Eine zusätzliche Unterstützung der Kommunen bei dieser wichtigen Arbeit ist aus unserer Sicht ein weiterer wichtiger Schritt, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass die zu uns geflüchteten Menschen sich in Brandenburg ein selbstbestimmtes Leben aufbauen können.

Wir bitten um Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.“