Rede zum zum Integrationskonzept der Landesregierung und zum Entwurf der CDU für ein Gesetz zur Unterstützung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Rede zum zum Integrationskonzept der Landesregierung und zum Entwurf der CDU für ein Gesetz zur Unterstützung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Heute fand im Landtag eine Debatte zum Integrationskonzept der Landesregierung und zum Entwurf der CDU für ein Gesetz zur Unterstützung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund statt.

Meine Rede dazu ist hier als Video verfügbar.

Der Redeentwurf ist hier dokumentiert:

„Wir beraten heute das Landesintegrationskonzept der Landesregierung und den Gesetzentwurf der CDU zur Unterstützung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Und obwohl in beiden Papieren dieser Debatte das Wort „Integration“ vorkommt, haben wir es dennoch mit zwei völlig unterschiedlichen Ansätzen zu tun. Anfangs dachte ich, das geht doch nicht, diese beiden Gegenstände in einer Debatte zu behandeln. Aber vielleicht ist es auch ganz gut so, weil so deutlich wird, was die unterschiedlichen Herangehensweisen an Integration sind.

Das bisherige Integrationskonzept der Landesregierung stammt aus dem Jahr 2014. Es hat uns in den vergangenen Jahren sehr gute Dienste erwiesen, weil es die Chance geboten hat, auch auf unvorhergesehene Situationen flexibel zu reagieren. Nach den hohen Geflüchtetenzahlen in den vergangenen beiden Jahren war es jedoch notwendig, das Konzept fortzuschreiben. Diese Fortschreibung liegt uns nun vor, und es zeigt, dass Integration in allen Politikbereichen angesiedelt ist.

Es legt Leitlinien fest, an denen sich die Integrationspolitik der Landesregierung in allen Handlungsbereichen orientiert. Diese Leitlinien sind bspw. das Bekenntnis, Integration vor allem als Chance für die Gesellschaft zu begreifen, die Absage an Ausgrenzung und Rassismus, die Orientierung an Ressourcen und Potentialen der Zugewanderten, die Förderung von Partizipationsmöglichkeiten und das Bekenntnis zu frühzeitiger Integration. Und auch das klare Bekenntnis zu einer humanen Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie die Betonung, dass die Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, möchte ich hervorheben.

Das Integrationskonzept folgt stringent diesen Grundsätzen und so finden sich diese in allen Handlungsfeldern wieder. Damit haben wir ein nahezu alle Lebensbereiche umfassendes und in sich schlüssiges Konzept, welches die Vielzahl der Maßnahmen aufzeigt, die in den vergangenen Jahren geschaffen und ausgestaltet wurden. Erwähnen möchte ich die Verbesserungen in der Erstaufnahme bei der Qualität der Unterbringung und der Versorgung, das Landesaufnahmegesetz mit der spürbar gestiegenen finanziellen Ausstattung der Aufnahme in den Kommunen und der Ausweitung und qualitativen Verbesserung der Migrationssozialarbeit. Da ist die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die Ausweitung der Angebote zur frühkindlichen Bildung durch Eltern-Kind-Gruppen und die Unterstützung der Fachkräfte bei der Integration in die Regelversorgung der Kindertagesstätten. Darüber hinaus die vielen Aktivitäten, um Kindern mit Migrationshintergrund so schnell wie möglich die Teilnahme am Regelunterricht zu ermöglichen. Oder die Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in den Initiativen, in den Vereinen und Verbänden und die zusätzlichen Angebote der Jugendhilfe. Hinzu kommt als wichtiger Schwerpunkt der Spracherwerb mit Angeboten, die auch denen das Erlernen der deutschen Sprache ermöglichen, die keinen Zugang zu den Maßnahmen des Bundes haben. Auch die vielen Instrumente zur individuellen Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und die Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche und Fachkräfte in allen Bereichen der Integrationsarbeit möchte ich hier erwähnen.

Beim Lesen des Konzepts wird klar, welche großen Anstrengungen das Land in den vergangenen Jahren gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren unternommen hat, um die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund voranzubringen. Gleichzeitig wird auch deutlich, wie viel noch zu tun ist und was alles geplant ist. Bspw. im Bereich der Partizipation und Teilhabe sei hier die Stärkung der migrantischen Selbstorganisation genannt.

Jetzt habe ich die Stärken des Konzepts hervorgehoben. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Integrationskonzept gut gerüstet sind, für die weitere Integrationsarbeit in Brandenburg.

Allerdings beinhaltet das vorliegende Dokument auch Fehlstellen, die mich ärgern.

Wir haben in diesem Jahr im Landtag einige Beschlüsse gefasst, die sich nicht im Konzept wiederfinden. So finde ich darin keinen Satz zum mehrfach bekräftigten Aufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige aus dem Nordirak und auch die Festlegungen aus unserem Beschluss, den wir angesichts der Debatte zu Aussetzungen von Abschiebungen nach Afghanistan gefasst haben,  bspw. zur unabhängigen Verfahrensberatung in der Erstaufnahme oder zur erneuten Prüfung besonderer Schutzbedürftigkeit vor Abschiebeentscheidungen, finde ich im Konzept nicht. Dabei hätte ich mir gewünscht, dass die Landesregierung auch diese, vom Landtag beschlossenen Punkte in das Integrationskonzept aufnimmt. Zumal die Umsetzung ja noch ansteht.

Der zweite Gegenstand dieser Debatte ist der Gesetzentwurf zur Unterstützung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Dem ging eine lange Verständigung zwischen den Fraktionen voraus. Und wir haben damals gesagt, dass uns nicht ganz klar ist, was in einem solchen Gesetz geregelt werden soll. Insofern ist es gut, dass es nun vorliegt, und es macht auch klar, wo die Unterschiede zwischen den Regierungsfraktionen und der CDU-Fraktion in der Integrationspolitik liegen. Und es ist nun klar, dass die Regelungsnotwendigkeit tatsächlich nicht nachweisbar ist.

Die Union beschwört den Grundsatz „Fördern und Fordern“. Während wir mit dem Integrationskonzept vor allem den Bereich des Förderns betonen, findet sich dazu im Gesetzentwurf nicht wirklich viel und meist nur Allgemeinplätze und viele Kann-Regelungen. Der Entwurf nimmt Zielstellungen auf, die bereits im Integrationskonzept festgelegt sind und will Institutionen wie die Integrationsbeauftragte und den Landesbeirat für Integration, die es seit langem gibt und die seit Jahren eine gute Arbeit machen, festschreiben. Es finden sich auch Grundsätze zur Interkulturellen Öffnung sowie zu allgemeinen Integrations- und Teilhabemaßnahmen. Auch das sind Dinge, die bereits schon passieren. Ausgenommen natürlich die versteckte Extremismus-Klausel, die die CDU hier hineingeschrieben hat. Ja, die gibt es tatsächlich bisher in Brandenburg nicht und das soll auch so bleiben.

Und dann gibt es einen einzigen, wirklich spannenden Ansatz – die regionalen Integrationszentren – aber da reicht es leider nur für eine Kann-Regelung.

Das allerdings war es dann auch schon mit der Förderung. Der Rest des Gesetzentwurfs der CDU ist wohl unter dem Titel Fordern einzuordnen und hat mit Integrationspolitik auch nicht mehr viel zu tun. Und da gibt’s dann keine Kann-Regelungen mehr, da geht’s richtig zur Sache.  Ich kann gar nicht auf alles eingehen, deshalb kurz zu den großen Brocken:

Da sind die Verlagerung der Zuständigkeit für die Durchsetzung der Ausreisepflicht auf die Landesebene und die Verlängerung des Aufenthalts in der Erstaufnahme auf 24 Monate – beides hat übrigens in einem Integrationsgesetz nichts zu suchen!

Hier finden Sie sich eng an der Seite Ihrer Bundespartei, die auf Effizienz setzt und nicht auf Humanität. Wir bleiben dabei, dass die kommunalen Ausländerbehörden diejenigen sind, welche die Ausreiseentscheidungen zu treffen haben, das Land kann beim Vollzug unterstützen, da passiert ja aktuell auch einiges zur Unterstützung der Kommunen. Weiteren Handlungsbedarf sehen wir hier nicht.

Es folgt die gemeindescharfe Wohnsitzauflage – das wäre ein bürokratisches Monster, bereits jetzt hat die Wohnsitzauflage auch integrationshemmende Wirkungen. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine schwer behinderte Geflüchtete lebt in einer Einrichtung in Brandenburg. Ihre Schwester lebt gut integriert und mit fester Arbeitsstelle mit ihrer Familie in Sachsen. Diese würde gern ihre kranke Schwester bei sich aufnehmen und pflegen, allein, die Wohnsitzauflage und die Resistenz der zuständigen Ausländerbehörde in Sachsen verhindern dies.

Solche Fälle produzieren sie mit einer gemeindescharfen Wohnsitzauflage in großer Zahl und sie wird integrationshemmend wirken.

Mit Interesse habe ich zudem die Regelung gelesen, dass die Gemeinden verpflichtet sind, die der Wohnsitzauflage unterliegenden Personen aufzunehmen. Das wäre übrigens eine neue Aufgabe, die Sie den Städten und Gemeinden zuweisen. Ich bin nicht sicher, wie die Kommunen über eine solche Regelung denken würden, zumal Sie keinerlei Aussagen zur Finanzierung treffen.

Zusammenfassend kann man also sagen, nichts, was die Integration in Brandenburg wirklich voran bringen würde, viele Kann-Regelungen und Allgemeinplätze, so lange es tatsächlich um Integration geht, dafür dann viel Härte und Druck, wenn es um die Ausreise und die Effizienz der Ausreise geht.

Und dann gibt es noch einen Punkt in dem Gesetzentwurf, der hat mich tatsächlich nachschauen lassen, ob die CDU wirklich die einreichende Fraktion ist. Ich fasse das mal in meinen Worten zusammen: Wer – unabhängig ob mit oder ohne Migrationshintergrund – aus Sicht der Ordnungsbehörde und unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle den Eindruck erweckt, nicht staatstragend genug zu sein, kann verpflichtet werden, zu einem Gesinnungskurs zu gehen. Wenn er da nicht hin geht oder diesen stört, gibt’s ein Bußgeld.

Liebe CDU-Fraktion, wenn wir das in einen Gesetzentwurf geschrieben hätten, hätten Sie uns völlig zu Recht vorgeworfen, dass wir aus der DDR nichts gelernt haben.

Liebe Kollegin Richstein, wenn Sie irgendwo so einen Grundkurs auftun, dann biete ich an, dass wir da gemeinsam hingehen. Ich, weil ich mit Sicherheit als nicht staatstragend genug gelte und sogar zu zivilem Ungehorsam neige und Sie, weil ein wenig Nachhilfe in Meinungsfreiheit scheinbar sinnvoll ist.

Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.“