Sammelstandortschießanlage der Bundeswehr in der Döberitzer Heide - neue Anfrage

Sammelstandortschießanlage der Bundeswehr in der Döberitzer Heide – neue Anfrage

Schon mehrmals (hier und hier und hier)  habe ich in diesem Blog Stellung genommen zur geplanten Sammelstandortschießanlage der Bundeswehr in der Döberitzer Heide. Noch ist nicht klar, welche Auswirkungen auf Natur und Umwelt diese Anlage haben wird. Mir ist aber wichtig, dass in die derzeit laufenden Prüfungen nicht nur der Bau selbst einfließen sondern auch die Auswirkungen, die durch das Betreiben der Anlage entstehen. Deshalb habe ich eine erneute Anfrage an die Landesregierung mit diesem Schwerpunkt gestellt. Die Fragen sind hier dokumentiert:

 

Standortübungsplatz Berlin/Döberitzer Heide der Bundeswehr II

In Drs. 6/476 bestätigt die Landesregierung, dass im Süden der Döberitzer Heide durch das Bundesministerium für Verteidigung der Bau einer Sammelstandortschießanlage geplant wird. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass ein Gutachten zu den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffen in Natur und Landschaft, das u.a. ein artenschutzrechtliches und ein faunistisches Gutachten umfasst sowie die Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen von Natura2000-Gebieten, in Auftrag gegeben wurde.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wann wird mit dem Vorliegen des o.g. Gutachtens gerechnet?
  2. Wird im Rahmen des Gutachtens auch das Vorhandensein von Arten, die in den Roten Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze verzeichnet sind, geprüft?
  3. Welches Gebiet umfasst die Prüfung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft? Werden auch an das Vorhaben angrenzende Gebiete der Naturlandschaft Döberitzer Heide in die Prüfung einbezogen?
  4. Wird in das Gutachten die künftige Nutzung nach Fertigstellung des Vorhabens einbezogen? Von welchem Nutzungsumfang, insbesondere Häufigkeit und Dauer sowie eingesetzten Waffengattungen der stattfindenden Übungen nach Fertigstellung des Vorhabens geht diese Prüfung aus?
  5. Wird im Rahmen der Prüfung zu den Eingriffen in Natur und Landschaft die Heinz Sielmann-Stiftung als Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Naturlandschaft Döberitzer Heide einbezogen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
  6. Werden in die Prüfung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Naturschutzverbände einbezogen? Wenn ja welche und in welcher Form, wenn nein, warum nicht?