Sitzung des Sozialausschusses: Erste Informationen zur Novellierung des Landesaufnahmegesetzes

Sitzung des Sozialausschusses: Erste Informationen zur Novellierung des Landesaufnahmegesetzes

Eigentlich berichte ich hier im Blog ja eher selten über Sitzungen von Ausschüssen, auch weil diese meist nicht sooo spannend sind, dass sie einen eigenen Artikel rechtfertigen. Heute gibt es aber wirklich Anlass, denn die Soziaministerin Diana Golze hat heute im Sozialausschuss über die Eckpunkte der Novellierung des Landesaufnahmegesetzes informiert. Das Landesaufnahmegesetz regelt die Standards der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung im Land Brandenburg. Der Gesetzentwurf wird Ende September, also nach dem Flüchtlingsgipfel des Bundes mit den Ländern, dem Landtag zur eratung übermittelt.
Angesichts der angespannten Lage aufgrund steigender Flüchtlingszahlen ist es nicht hoch genug zu schätzen, dass das Ministerium anstrebt, durch das Gesetz die Versorgung der Flüchtlinge in Brandenburg weiter zu verbessern und die Kommunen zu entlasten:

  • Verbesserung des sozialpädagogischen Betreuungsschlüssels von aktuell 1:120 (1 Sozialpädagoge für die Betreuung von 120 Flüchtlingen) in zwei Schritten auf 1:60
  • zusätzliche Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die vor allem der Koordination der AkteurInnen vor Ort dienen
  • Streichung der Kappungsgrenze der Versorgungspauschale nach 4 Jahren (Das Land zahlt den Kommunen eine Pauschale für die Versorgung und Betreuung der Asylsuchenden in Höhe von 9128 Euro pro Jahr. Die Erstattung endet, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Allerdings bleiben diejenigen, deren Antrag zwar abgelehnt wurde, die aber eine Duldung erhalten, weiterhin im Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes, teils über viele Jahre. Die Erstattung endet jedoch aktuell nach 4 Jahren. Deshalb bleiben die Kommunen aktuell auf den Kosten für diejenigen, die eine Duldung erhalten bzw. auch diejenigen, deren Verfahren länger als 4 Jahre dauern, sitzen. Dies wird mit dieser Regelung geändert.)
  • vollständige Übernahme der Gesundheitskosten der Asylsuchenden durch das Land (bisher sind diese pauschal in der Betreuungspauschale, die das Land zahlt, enthalten, das ist aber nicht immer kostendeckend für die Kommunen)
  • Ausweitung der Investitionspauschale auf die Schaffung von Plätzen in Wohnungen (Aktuell gibt es hier einen Fehlanreiz. Schaffen die Landkreise und kreisfreien Städte Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, erhalten sie eine pauschale Erstattung vom Land in Höhe von ca. 2300 Euro für die Ausstattung. Schaffen sie Plätze in Wohnungen, erhalten sie dies nicht. Vor allem die Unterbringung in Wohnungen ist aber integrationsfördernd und gleichzeitig ist die Ausstattung von Wohnungen oftmals teurer. Wenn man also Wohnungsunterbringung will, muss man auch diese Plätze fördern. Genau dies soll jetzt passieren.)

Die Eckpunkte gefallen mir erst einmal sehr. Das sind genau die Sachen, die uns regelmäßig in den Kommunen als Änderungsbedarf angetragen werden. Ich bin gespannt auf den Gesetzentwurf!

Und eine weitere Information im Sozialausschuss hat mich gefreut: Diana Golze informierte, dass es inzwischen den Entwurf einer Vereinbarung zwischen der AOK Nordost und dem Land zur Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge gibt. Dieser ist aktuell in der Abstimmung mit den Kommunen. Wenn hier nicht noch irgendwas schief geht, können wir also bald mit der Einführung der Gesundheitskarte rechnen. Das ist hervorragend, da dies einerseits bürokratischen Aufwand in den Kommunen verringert und andererseits die Entscheidung darüber, ob ein Flüchtlings eine Behandlung erhalten darf, nicht mehr bei den Verwaltungen sondern bei den Ärzten liegt.

Das war heute eine sehr schöne Ausschusssitzung, mit so vielen guten Nachrichten!