Und noch ein "Asylkompromiss"

Und noch ein „Asylkompromiss“

Schon im September 2014 wurden im Bundesrat Rechte von Flüchtlingen verschachert. Dazu habe ich vor einiger Zeit schon gebloggt – zum Blogbeitrag Nun gab es eine weitere Bundesratssitzung, wo die Bundesländer die Rechts von Flüchtlingen gegen Geld vom Bund verkauft haben. Ich bin sehr froh, dass sich das rot-rote Brandenburg als einziges Bundesland diesem neuerlichen „Kompromiss“ verweigert hat.

In seinem Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht 2012 einen Satz geprägt, der nicht oft genug zitiert werden kann: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Bezogen war dies auf den Umstand, dass AsylbewerberInnen nach dem Asylbwerberleistungsgesetz nicht zum Zwecke der Abschreckung ein geringeres Existenzminimum zugeblilligt werden dürfe als anderen Bevölkerungsgruppen.

Doch genau dies wird nun auch weiterhin praktiziert. Weiterhin liegt nach diesem Gesetz der „Bedarf“ niedriger als bei anderen Bevölkerungsgruppen. Und auch die gesundheitliche Versorgung ist weiterhin auf akute und schmerzhafte Krankheiten reduziert, deren Vorliegen in behördlichem Ermessen liegt. Damit ist vorprogrammiert, dass bei uns Schutz suchende oft nur bei medizinischen Notfällen eine Behandlung erhalten und chronische Krankheiten in Folge verweigerter Behandlung weiterhin die Regel sind. Und auch das menschenunwürdige Sachleistungsprinzip bleibt bestehen. Damit können im Ermessen der Behören im zuständigen Landkreis auch weiterhin Gutscheine, die nur in bestimmten Geschäften gültig sind oder auch „Fresspakete“ verteilt werden.

Den Ländern hat die Zusage der Bundesregierung, 1 Milliarde Euro in 2015/16 den Kommunen und Ländern für die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (wobei die Hälfte durch die Länder zurückgezahlt werden müssen), gereicht, um ihre Position zu den Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz aufzugeben. Ein weiteres Mal fielen damit die Interessen der Flüchtlinge politischem Geschacher zum Opfer.
Es bleibt bei den Forderungen der LINKEN, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und die Zuflucht suchenden Menschen in die Regel-Sozialsysteme aufzunehmen. Inkl. gesundheitlicher Regelversorgung.