Warum es für LINKE nicht in Frage kommt, sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zuzustimmen

Warum es für LINKE nicht in Frage kommt, sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zuzustimmen

Aktuell erleben wir das bereits bekannte Spiel: Es kommen viele Flüchtlinge, und statt endlich damit zu beginnen, Fluchtursachen zu bekämpfen, verschärfen wir das Asylrecht. Dass dies nichts anderes ist als ein Grundrecht auszuhöhlen, ist dabei scheißegal. Die aktuellen Debatten zielen vordergründig vor allem darauf ab, Wege zu finden, wie eine möglichst hohe Abschreckung bei Flüchtenden aus den Balkanstaaten erreicht wird. Ich glaube allerdings, dass es in Wahrheit darum geht, Flüchtlingen aus bestimmten Ländern ihre Rechte im Asylverfahren weiter zu beschränken und die Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz für diese zu kürzen. Im dem Zusammenhang habe ich mich hier im Blog bereits zur Frage der Sachleistungsvergabe geäußert. Auch zur Frage der Selektion nach Herkunftsländern gibt es bereits einen Artikel.

Nun ist zu vernehmen, dass die SPD auf den Kurs von CDU und CSU einschwenken will und weitere Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklären will. Grund genug, hierzu eine grundsätzliche Positionsbestimmung vorzunehmen:

Zuerst aber: Was ist das eigentlich, ein „sicherer Herkunftsstaat“? Dieser Begriff fand Anfang der 90er Jahre gemeinsam mit der Drittstaatenregelung Eingang ins deutsche Asylrecht. Damals kamen unter anderem aufgrund des Bürgerkriegs in Jugoslawien sehr viele Flüchtlinge nach Deutschland. Die politische Debatte war geprägt von der Frage, wie man am besten verhindern kann, dass noch mehr Flüchtlinge kommen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anerkennungsquoten für Asylsuchende mit weniger als 5 Prozent sehr gering, was vor allem daran lag, dass es neben dem Status als politisch Verfolgter keine Regelung für Bürgerkriegsflüchtlinge gab. All jene, die aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien flohen, hatten deshalb keine Chance auf Asyl, konnten aber aus humanitären Gründen auch nicht zurück geschickt werden. Gleichzeitig war die Stimmung in der Bevölkerung sehr aufgeheizt und es mehrten sich fremdenfeindliche Anschläge.

Ende 1992 einigten sich CDU/CSU und SPD auf den sogenannten Asylkompromiss, der 1993 beschlossen wurde und bis heute als die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl in Deutschland gilt. Hier soll es nicht um eine Abhandlung der Entwicklung des Asylrechts in Deutschland gehen. Dennoch scheint mir wichtig zu sein, kurz den damaligen Kompromiss zu schildern, auch weil einige Begriffe in der aktuellen Debatte gern einmal durcheinander geworfen werden (vor allem „sichere Drittstaaten“ und „sichere Herkunftsstaaten“).

Der Asylkompromiss beinhaltete im Einzelnen:

  1. Die Drittstaatenregelung: Diese besagt, dass wer aus einem als sicheren Drittstaat eingestuften Land nach Deutschland einreist, sich nicht mehr auf das Recht auf politisches Asyl berufen kann. Die Begründung dafür ist, dass derjenige ja bereits sichervor Verfolgung gewesen ist. Deshalb sollen die Asylsuchenden sofort an der Grenze zurückgewiesen bzw. ohne Prüfung des Antrags in den sicheren Drittstaat zurück geführt werden. Als sichere Drittstaaten sind im Asylverfahrensgesetz alle Länder der EU sowie die Schweiz und Norwegen festgelegt. Das führt dazu, dass es keinen Weg außer dem Weg per Flugzeug oder per Schiff über Nord- und Ostsee gibt, der nicht über einen sicheren Drittstaat erfolgt. Vor allem diese Regelung ha das Grundrecht auf Asyl aufgrund politischer Verfolgung nahezu abgeschafft.
  2. Für al jene, die per Flugzeug einreisten (also dem nach der Drittstaatenregelung so ziemlich einzigen praktikablen Weg der Einreise), dachte man sich das sogenannte Flughafenverfahren aus. Dies bedeutet, dass die Asylsuchenden im Transitbereich des Flughafens festgehalten werden und über ihren Antrag bereits hier entschieden wird. Im Flughafenverfahren gelten denn auch besonders kurze Rechtsmittelfristen und oftmals ist eine unabhängige Beratung der Geflüchteten nur erschwert oder gar nicht möglich.
  3. Es wurde außerdem das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten eingeführt. Dieses besagt, dass der Gesetzgeber Staaten als „sicher“ einstufen kann, wenn die allgemeinen politischen Verhältnisse darauf schließen lassen, dass Menschen dort frei von politischer Verfolgung sind und auch keine unmenschliche Behandlung stattfindet. Deshalb werden Anträge von Menschen aus diesen Staaten grundsätzlich als offensichtlich unbegründet abgelehnt, es sei denn, sie können nachweisen, dass in ihrem Einzelfall diese Vermutung nicht zutrifft. Beiden Rechtsmitteln gegen die Entscheidung bestehen geringere Prüfpflichten für das Gericht als in anderen Fällen und verspätetes Vorbringen kann unberücksichtigt bleiben und es gilt eine zwingende Ausreisepflicht innerhalb einer Woche. Damit sind Menschen aus diesen Herkunftsstaaten sowohl im Verfahren als auch bei einer gerichtlichen Überprüfung stark benachteiligt gegenüber AntragstellerInnen aus anderen Herkunftsstaaten. Als sogenannte sichere Herkunftsstaaten galten bis Ende vergangenen Jahres lediglich Senegal und Ghana, im vergangenen Jahr kamen zusätzlich Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien dazu.
  4. Im Rahmen des Asylkompromisses wurde außerdem das Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen, das bspw. die eingeschränkte gesundheitliche Versorgung, die (zum Glück mittlerweile nahezu abgeschaffte) Sachleistungsvergabe, Sozialleistungen und Regelungen zur Unterkunft trifft. Damit wurden Asylsuchende bewusst aus den sozialen Regelsystemen heraus genommen und systematisch schlechter gestellt.
  5. Und zum Asylkompromiss gehörte die Schaffung einen Kriegsflüchtlingsstatus, um zu verhindern, dass Kriegsflüchtlinge in für sie aussichtslose Asylverfahren gedrängt werden. Dies wurde jedoch kaum angewandt, in der Regel erhielten die Betroffenen nur Duldungen.

 

Aktuell erhalten auch aufgrund der Regelungen aus 1993 nur weniger als 2 Prozent der Asylsuchenden in Deutschland politisches Asyl. Eine deutlich höhere Schutzquote von aktuell mehr als 30 Prozent wird durch den Flüchtlingsstatus oder einen subsidiären Schutzstatus aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention erreicht. Allerdings sind dabei die sogenannten formellen Entscheidungen unberücksichtigt, also all jene Verfahren, die sich bspw. wegen der Zurückname des Antrags oder durch Feststellung, dass ein anderer Mitgliedsstaat der EU für das Verfahren zuständig ist, erledigen. Rechnet man diese Entscheidungen heraus, ergibt sich bei allen inhaltlichen Entscheidungen eine bereinigte Schutzquote von nahezu 50 Prozent.

Flüchtlinge aus dem Balkan erhalten nur zu weniger als 3 Prozent einen Schutzstatus in Deutschland. Missbrauchen sie aber deshalb das Asylrecht, wie auch von eiflussreichen PolitikerInnen immer häufiger zu hören ist? Um Asyl zu ersuchen ist ein im Grundgesetz verankertes Recht, das grundsätzlich jedem zusteht, der Schutz sucht – unabhängig von der Anerkennung. Ist die Asylantragstellung also Asylmissbrauch? Das ist absurd, würde doch niemand auf die Idee kommen, jemandem der Fördermittel beantragt, vorzuwerfen, er betreibe Missbrauch, wenn ihm diese nicht bewilligt werden. Somit handelt es sich hier um einen reinen politischen Kampfbegriff, der Stimmung machen soll. Es gibt keinen „massenhaften Asylmissbrauch“ und die Anerkennungsquote sagt lediglich aus, wie vielen Menschen auf ihr Ersuchen hin, Schutz gewährt wird.

Die Anerkennungsquote, auch dies sei hier erwähnt, sagt auch nicht zwingend etwas darüber aus, ob ein Land im Grundsatz „sicher“ ist. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine politische und verfahrensgesetzliche Definition der Einordnung der Fluchtgründe. In der Genfer Flüchtlingskonvention gibt es die Definition der „gruppenspezifischen Verfolgung“ als anzuerkennenden Fluchtgrund. In Frankreich wird den Sinti und Roma aus dem Grund der gruppenspezifischen Verfolgung sehr viel häufiger der Flüchtlingsstatus anerkannt, als in Deutschland. Vor allem die Roma sind es, die den Großteil der Flüchtlinge vom Balkan ausmachen. In vielen Ländern Europas haben sie wesentlich bessere Chancen auf einen Schutzstatus als in Deutschland: 2014 bekamen ca. 37 Prozent der Flüchtlinge aus Serbien Asyl in der Schweiz, in Finnland erhielten 43 Prozent der kosovarischen Flüchtlinge Schutz. In Frankreich und Belgien erlangten ca. 25 Prozent der AntragstellerInnen aus Bosnien und Herzegowina einen Schutzstatus und Großbritannien stufte 18 Prozent der AlbanerInnen als schutzbedürftig ein. Es gibt also sehr wohl Fluchtgründe, die anerkennenswert sind.

Betrachtet man die Lage in den in Rede stehenden Ländern, ist festzustellen, dass sie mitnichten für alle Bevölkerungsgruppen „sicher“ sind. Ein Land wird nicht dadurch sicher für die Menschen, dass wir in Deutschland beschließen, dass es sicher ist. Fakt ist: Für die Roma, als die größte betroffene Gruppe, ist keines der Balkanländer sicher. Rassistische Diskriminierung, das Vorenthalten von regulären Wohnungen und Papieren, kaum Zugang zu Bildung und Ausbildung und damit zum Arbeitsmarkt, die Duldung von rassistischen Angriffen und Übergriffen, der willkürliche Abriss ihrer Häuser und Siedlungen – das ist die Realität auf dem Balkan für Roma. Und dies betrifft auch weitere ethnische Minderheiten. Solche Mehrfachdiskriminierungen können sehr wohl zu einem Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention führen. Hinzuweisen ist zudem auf die extrem schwierige Lage für Homosexuelle, die ebenfalls massiven Diskriminierungen duch staatliche und nichtstaatliche Akteure ausgesezt sind. Und in einigen Ländern Europas wird dies auch so gesehen. Deutschland bildet bei der Behandlung der Asylgesuche aus den Balkanländern eine unrühmliche humanitär bedenkliche Ausnahme!

 

Nach diesem Exkurs jedoch zurück zum Konzept der sicheren Herkunftsstaaten. Wie bereits erwähnt bedeutet dies, dass für die Betroffenen eine Benachteiligung im Verfahren wie auch bei der gerichtlichen Überprüfung und eine kurze Ausreispflicht binnen einer Woche besteht. Aktuell wird diskutiert, weitere Balkanstaaten, namentlich Kosovo, Albanien und Montenegro zur Liste der sicheren Herkunftsstaaten hinzuzufügen. Dabei wird zur Begründung vor allem herangezogen, dass die Verfahrenslaufzeit sich dadurch verkürzen würde, die Menschen schneller zurückgeführt werden könnten und außerdem dies alles abschrecken würde, weshalb nicht mehr so viele Menschen aus diesen Ländern zu uns kämen. Quasi alles wird gut und wir haben keine Probleme mehr, wen wir da nur machen.

Nun, schauen wir uns die Argumente mal genauer an:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schiebt aktuell mehr als 240.000 Verfahren vor sich her. Nachdem im vergangenen Jahr Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurde, müsste man annehmen, dass sich die Zahl der offenen Verfahren nicht weiter erhöht, wenn dies doch ach so viel Verfahrenslaufzeit einspart. Das Gegenteil ist aber er Fall. Allein im Juni 2015 hat sich die Zahl der offenen Verfahren um mehr als 16.000 erhöht. Die Verfahrenslaufzeiten sind zwar insgesamt von etwas über 7 Monate auf mittlerweile etwas über fünf Monate im Durchschnitt gesunken, dies dürfte aber vor allem daran liegen, dass das Bundesamt bei Flüchtlingen aus Kriegsgebieten, bspw. aus Syrien, wo die Anerkennungsquote nahezu bei 100% liegt, auf Anhörungen verzichtet und im schriftlichen Verfahren entscheidet.
Die AntragstellerInnen aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten werden jedoch weiterhin mündlich angehört. Und das ist auch richtig so, können sie im Verfahren doch darlegen, warum ihnen, entgegen der Annahme, ihr Herkunftsland wäre sicher, willkürliche Strafverfolgung, Folter, nichtstaatliche Gewalt oder auch Mehrfachdiskriminierungen drohen, die wiederum zu einer Anerkennung als Aslyberechtigter oder Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. zu einem subsidiären Schutzstatus führen könnten. Eigenen Angaben zufolge spart das BAMF lediglich bei der Ausfertigung des Bescheids ca. 10 Minuten Arbeitszeit, weil die Begründung, dass ein Antrag offensichtlich unbegründet ist, entfällt.
Und auch die gerichtlichen Verfahren in der Folge werden sich nicht verkürzen. Bereits jetzt wird der Großteil der Anträge aus den Balkanstaaten als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Bei einer Ablehnung als offensichtlich unbegründet sind die Rechtsmittelfristen kürzer und die Abschiebung kann direkt nach einer Woche vollzogen werden. Die drastische Beschneidung des Rechtsschutzes ist also bereits jetzt möglich und wird praktiziert. Insofern ändert sich die Rechtsfolge und damit auch der Zeitraum des gerichtlichen Eilverfahrens, wenn es zu einem solchen kommt, nicht.
Wir reden also tatsächlich nur von einer zehnminütigen Zeitersparnis pro Fall beim BAMF! Für 10 Minuten pro Fall schränken wir also ein Grundrecht ein. Was ein Zynismus!
Gleichzeitig wird deutlich, dass das Argument der verkürzten Verfahrenslaufzeiten damit nicht haltbar ist. Das zeigt sich bereits jetzt in der Praxis und wird sich durch weitere sogenannte sichere Herkunftsländer auch nicht ändern! Und auch das Argument der schnelleren „Rückführung“ ist keines, weil sich die Rechtsfolgen nicht ändern werden.

Bleibt das Argument der Abschreckung. Lassen sich Menschen, die vor rassistischer Verfolgung und Mehrfachdiskriminierung fliehen, davon abschrecken, dass ihr Land als sicheres Herkunftsland eingestuft wird? Das dürfte Unsinn sein. Die meisten Asylsuchenden kennen sich im Asylverfahrensrecht vor ihrer Einreise eher nicht aus und wenn es um Leib und Leben geht, dürfte es ihnen auch weitgehend egal sein, wie das Land eingestuft wird, aus dem sie kommen. Zumal wie dargelegt, eh schon kaum Chancen auf Asyl in Deutschland besteht und sich praktisch an ihrer Situation nichts ändern wird.

Warum aber fordern CDU/CSU und SPD nun aber die Ausweisung weiterer Länder des Balkans als sichere Herkunftsländer, wenn es doch praktisch gesehen rein gar nichts bringt? Ich glaube das hat zwei Hauptgründe. Der erste hat etwas damit zu tun, dass die Bundesregierung aktuell stark unter Druck steht. Da will man öffentlich beweisen, dass man handelt. Und es hat ja schon im vergangenen Jahr ganz gut geklappt, Handlungsfähigkeit zu suggerieren, wenn man neue „sichere Herkunftsstaaten“ als DIE Lösung des „Problems“ verkauft. Nebenbei: Das macht sich auch gut bei WählerInnen am rechten Rand, weil es sehr nah an der Argumentation von NPD & Co ist. Die Nebenwirkung ist allerdings, dass es damit auch die gesellschaftliche Stimmung gegen Flüchtlinge anheizt.

Dies dürfte aber nur ein Grund sein, der jedoch die Vehemenz, mit der die Debatte aktuell vorangetrieben wird, nicht erklärt. Deshalb gibt es aus meiner Sicht einen zweiten Grund, der sich in der Debatte zeigt. Und der ist schwerwiegend in den Auswirkungen für die Betroffenen.

Bis zur zusätzlichen Schaffung weiterer sicherer Herkunftsstaaten im vergangenen Jahr war die Gruppe derer, die von dieser Regelung davon betroffen waren, sehr klein. Lediglich die Asylsuchenden aus dem Senegal und Ghana fielen unter diese Regelung. Mittlerweile ist die Gruppe wie dargelegt größer und soll nun nach dem Willen von CDU/CSU und SPD noch größer werden. Wenn man parallel die vor allem von CDU/CSU aber auch Teilen der SPD angeheizte Debatte um sogenannte „Armutsflüchtlinge“ aus dem Balkan, um gesonderte Unterbringung dieser in speziellen Lagern, um die Sachleistungsvergabe an eben diese usw. betrachtet, sieht man deutlich, dass das Ziel ist, diese Flüchtlingsgruppe schlechter zu stellen als andere. Bisher fehlte dazu aber die rechtliche Abgrenzungsmöglichkeit, denn im Asylverfahren sind eigentlich alle (bis auf die wenigen aus dem Senegal und Ghana) gleich. Und im Asylbewerberleistungsgesetz gibt es keine Unterscheidung zwischen Asylsuchenden verschiedener Gruppen. So kann aus meiner Sicht die Definition von weiteren sicheren Herkunftsstaaten nur einen wirklichen Grund haben: Dies alles dient der Vorbereitung der weiteren Verringerung der Rechte im Asylverfahrensgesetz und der Beschneidung von Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz für Flüchtlinge aus diesen Ländern. Das wäre die Zementierung von Flüchtlingen erster und zweiter Klasse oder auch der „guten Bürgerkriegsflüchtlinge“ und der „schlechten Armutsflüchtlinge“. Das würde dann die von Seehofer ins Spielgebrachten extra Lager für „Armutsflüchtlinge“ aus dem Balkan, in denen Schnellverfahren und schnelle „Rückführungen“ stattfinden, ebenso ermöglichen wie die von Innenminister Brandenburgs, Karl-Heinz Schröter geforderten Sachleistungen für „Armutsflüchtlinge“ aus sicheren Herkunftsstaaten. Insofern ist die Rhetorik, die wir in den letzten Wochen ertragen müssen, auf nichts anderes ausgerichtet, als genau für diese Maßnahmen das Feld zu bereiten. Und all das ist (muss ich es noch extra erwähnen?) mit der LINKEN nicht zu machen!

Den Leitsatz des Bundesverfassungsgerichts, kann man in diesem Zusammenhang nicht oft genug wiederholen: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Das gilt auch für Flüchtlinge aus dem Balkan!

 

 

Wer noch ein bisschen mehr zur Debatte wissen will, dem empfehle ich das Gutachten von ProAsyl zur Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten im vergangen Jahr.