Wie weiter mit Integrationspauschale und Migrationssozialarbeit für anerkannte Geflüchtete in Brandenburg?

Wie weiter mit Integrationspauschale und Migrationssozialarbeit für anerkannte Geflüchtete in Brandenburg?

Kurz gesagt: Es ist kompliziert und auch ein bisschen undurchsichtig, was die Kenia-Koalition mit beiden wichtigen Instrumenten für die Integration von Geflüchteten in Brandenburg plant. Zwar wurde uns bei der Vorstellung des Haushalts gesagt, beide Instrumente würden weiter geführt, doch so einfach ist es leider nicht. Mittlerweile liegen der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 und ein Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes seitens der Landesregierung vor. Das hat es leider nur ein wenig klarer gemacht. Aber im Einzelnen:

Integrationspauschale

Bisher ist die Integrationspauschale im Landesaufnahmegesetz geregelt. Dort war im Zuge der Nachtragshaushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 ein Passus eingefügt worden, der kurzgefasst bedeutete, dass für alle Asylsuchenden und anerkannten Geflüchteten bis zu drei Jahre nach Anerkennung den aufnehmenden Landkreisen und kreisfreie Städten 300 Euro pro Person als Integrationspauschale gezahlt werden. Diese sollen einen angemessenen Teil davon an die Städte und Gemeinden zur Unterstützung deren Integrationsarbeit weiter geben.

Die Verteilung der Mittel wurde in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Einige haben einen Teil für Projekte vorgesehen und haben den Rest an die Städte und Gemeinden weiter geleitet, andere finanzieren daraus fast ausschließlich kreisliche Integrationsprojekte. Auch die Schaffung zusätzlicher Stellen bspw. zur Unterstützung von Kitas und Schulen mit hohem Anteil an Kindern mit Fluchthintergrund wird praktiziert. Und genau so war es auch gewollt: Die Kommunen sollten die Freiheit haben, dieses Geld dort einzusetzen, wo sie es brauchen.

Nun stünde eine Verstetigung an. Im durch die Regierung vorgelegten Gesetzentwurf fehlt jedoch eine Regelung zur Entfristung. Da allerdings im ebenfalls vorgelegten Haushaltsentwurf für 2021 9,567 Mio. Euro für die Förderung kommunaler Integrationsangebote vorgesehen sind, wird es wohl im kommenden Jahr erst einmal die Integrationspauschale weiter geben. Jedoch nicht als gesetzlich vorgeschriebene Leistung sondern als Förderprogramm des Landes. Da kann man jetzt  sagen: super, es geht weiter. Aber es stellen sich zwei Fragen. Einseits die Frage, warum die gesetzliche Regelung nicht entfristet wird, wenn man eh das Landesaufnahmegesetz ändern wird? Und warum ist im Haushaltsentwurf keine Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre vorgesehen? Meine Interpretation dazu ist: Das Instrument soll nicht dauerhaft fortgeführt werden. Um die Gemüter zu beruhigen, wird es erst einmal für ein Jahr fortgeführt und in den kommenden Jahren irgendwann abgeschaft, weil es ja eine freiwillige und keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung ist.

Migrationssozialarbeit für anerkannte Geflüchtete (MSA II)

Dieses Instrument wurde 2018 durch die rot-rote Koalition eingeführt. Es sah vor, ersteinmal für die Jahre 2018 bis 2020 zusätzliche Stellen für die Integrationsarbeit mit anerkannte Geflüchteten, also Personen die ganz sicher in Deutschland bleiben, zu schaffen. Dies war nötig geworden, weil die Asylverfahren mittlerweile stark beschleunigt wurden und Personen teilweise schon drei oder vier Monate nach Ankunft in Deutschland ihre Anerkennung erhalten haben. Damit haben sie keinen Anspruch mehr auf Migrationssozialarbeit nach dem Landesaufnahmegesetz sondern sind sogenannte Rechtskreiswechsler, die allein dem SGB II unterliegen. Das SGB II ist aber für diese „Zielgruppe“ gar nicht ausgelegt, weshalb sie keinerlei Anspruch auf irgeneine sozialarbeiterische Hilfe hatten. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde in der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz eine vorübergehende Regelung geschaffen, die vorsah, dass die Kommunen für diese anerkannten Geflüchteten bis zu drei Jahre nach Anerkennung eine Migrationssozialarbeit vorhalten. Diese wird vom Land erstattet. Aktuell sind dies etwa 180 Vollzeitstellen in ganz Brandenburg.

Diese Stellen wurden in der Regel dort eingesetzt, wo es Probleme mit den Regelsystemen gibt, weil diese nicht ausreichend auf die Probleme und Bedürfnisse von Menschen mit Flüchthintergrund vorbereitet sind. So ist in Brandenburg an der Havel bspw. eine Stelle in der Frauenschutzeinrichtung angesiedelt, weil dort ca. 1/3 der Frauen Migrationshintergrund hat. In mehreren Landkreisen sind dadurch Stellen zur Unterstützung von Schulen und KiTas eingerichtet worden. Auch für Koordination und Beratung, bei der Arbeitsmarktintegration, beim Quartiersmanagement oder auch in der aufsuchenden Sozialarbeit wurde zusätzliches Personal eingesetzt.

Da auch diese Regelung ausläuft, braucht es eine Entfristung. Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist vorgesehen, dieses Instrument bis zum 31.12.2021 fortzuführen. Das ist sicher erst einmal gut. Aber wenn man es nun schon in das Gesetzschreibt, wo es bisher gar nicht drin war, weil über die Erstattungsverordnung geregelt, warum wird es dann nur für ein Jahr festgeschrieben? Eine jährliche Gesetzesänderung zur Verlängerung wäre nicht nur unüblich sondern auch hinsichtlich der Planungssicherheit für Kommunen und Träger kontraproduktiv.

Und es kommt noch ein Problem dazu: Es bleibt im Gesetzentwurf bei der bisherigen Regelung, dass Geflüchtete nur bis zu drei Jahre nach Anerkennung Migrationssozialarbeit in Anspruch nehmen können. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass es viele Geflüchtete gibt die auch nach drei Jahren noch Hilfe benötigen. Gleichzeitig bedeutet das praktisch, dass es deutlich weniger Stellen dafür gibt, da viele Geflüchteten, die 2015 und 2016 kamen, ihre Anerkennung mittlerweile mehr als drei Jahre zurück liegt. Verändert man diesen Berechnungsschlüssel also nicht, wird es nur noch ca. 1/3 der bisherigen MSA II-Stellen geben. Für das Havelland bedeutet das bspw., dass von bisher zehn Stellen nur noch drei übrig bleiben. Und in Cottbus bleiben von bisher ca. 27 Stellen nur noch ca. 6,5.

Obwohl die Kenia-Koalition gegenüebr der Presse behauptet hat, dass für 2021 ca. die gleiche Summe für MSA II zur Verfügung steht wie 2020, wird im Gesetzentwurf zum Landesaufnahmegesetz der Berechnungsschlüssel nicht geändert. Es bleibt unklar, weshalb das so ist. Die Finanzministerin konnte meine disbezügliche Frage, als sie den Haushaltsentwurf in der Fraktion vorstellte, zumindest nicht beantworten.

Deshalb bleibt mir auch hier nur eine Interpretation: Ich fürchte, die Koalition wollte die Gemüter beruhigen, indem sie die gleiche Summe für 2020 zusagt, gleichzeitig weiß sie aber sehr genau, dass das Geld ohne Änderung der Berechnungsgrundlage nur zu etwa einem Drittel abfließen wird. Das wäre dann ein schöner Anlass, die Migrationssozialarbeit für anerkannte Flüchtlinge faktisch ausschleichen zu lassen und mit dem Haushalt 2022 ganz abzuschaffen.

Und was tut DIE LINKE?

Wir haben ebenfalls einen Gesetzentwurf zum Landesaufnahmegesetz eingebracht. In diesem sehen wir vor, dass beide Instrumente dauerhaft entfristet werden und gleichzeitig die Berechnungsgrundlage geändert werden soll. Beide Instrumente sollen nicht drei Jahre nach Anerkennung auslaufen sondern die Leistung soll an den SGB II-Bezug gekoppelt werden. Wir gehen davon aus, dass diejenigen, die noch nicht in Arbeit sind und deshalb im SGB II-Bezug verbleiben, auch noch Integrationsbedarf haben und deshalb für die die Integrationspauschale gezahlt werden soll und sie außerdem Anspruch auf Migrationssozialarbeit haben sollen.

Die Koalition hat uns angeboten, den Gesetzentwurf zusammen mit dem Entwurf der Regierung in den Ausschuss zu überweisen, sofern wir auf eine Debatte im Plenum dazuverzichten. Sollten wir eine Debatte wollen, würde unser Entwurf sofort abgelehnt werden. Wir haben auf einer Debatte bestanden, weil nur dadurch in der Öffentlichkeit dargestellt werden kann, dass die Kenia-Koalition eben nicht wie behauptet beide Integrationsinstrumente fortführen will, sondern bereits jetzt Einschnitte plant und ggf. auch die vollständige Abschaffung droht.