Rede zum Antrag der FReien Wähler zu Altanschließern

Rede zum Antrag der FReien Wähler zu Altanschließern

BVB/Freie Wähler haben einen Antrag eingebracht, mit dem sie sich dafür einsetzen, dass die Landesregierung ein Rundschreiben herausgibt, in dem Abwasserzweckverbände auf rechtswidrige Bescheide hingewiesen werden sollen. Die AfD hat (erneut) einen Entschließungsantrag dazu eingebracht.

Mein Redebeitrag ist hier als Video verfügbar.

Meinen Redebeitrag dokumentiere ich hier außerdem noch, zitiert aus der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja interessant, dass die CDU an dieser Stelle nicht mehr mitmacht.

Herr Noack sprach ja gerade schon über meine „Entzugserscheinungen“ bei diesem Thema. Wie immer habe ich mitgezählt: Wir beschäftigen uns jetzt zum sechsten Mal in dieser Legislaturperiode im Landtagsplenum mit dem Thema Altanschließer.

Dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 für das Land Brandenburg eine echte Klatsche gewesen ist, ist nichts Neues. Der Landtag hat damals darauf reagiert und den Zweckverbänden entsprechende finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt.

Grund für den heutigen Antrag der Freien Wähler ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2021. Eine Gemeinde und eine Stadt hatten zum 1. Januar 2006 einen gemeinsamen Wasser- und Abwasserzweckverband gegründet, der die seit den 90er-Jahren bestehende Schmutzwasserbeseitigungsanlage im Wesentlichen unverändert fortführte. Mit Bescheid von August 2013 setzte der Zweckverband einen Anschlussbeitrag fest. Das Bundesverwaltungsgericht führte in der Entscheidung aus, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes auch bei einem Wechsel des Einrichtungsträgers gilt.

„Eine Beitragserhebung durch den neuen Einrichtungsträger ist mit diesem Grundsatz nicht vereinbar, soweit sie sich auf Herstellungsaufwand bezieht, für den der Beitragspflichtige durch den früheren Einrichtungsträger nach der in Brandenburg bis zum 31. Januar 2004 geltenden Rechtslage wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung nicht mehr zu Beiträgen hätte herangezogen werden können. Soweit der Beklagte gezahlte, nicht aber hypothetisch festsetzungsverjährte Beiträge für die frühere Einrichtung angerechnet hat, verstößt dies außerdem gegen den Gleichheitssatz. Ein die Ungleichbehandlung rechtfertigender sachlicher Grund liegt weder in der Vermeidung einer Doppelbelastung noch in der Wahrung der Beitragsgerechtigkeit oder des Haushaltsinteresses des früheren oder jetzigen Einrichtungsträgers.“

Meine Damen und Herren! Das waren und das sind deutliche Worte. Leider betreffen sie nun zum wiederholten Male das Land Brandenburg bzw. einen Aufgabenträger in diesem Land. Dabei ist nur wenig tröstlich, dass vom Bundesverwaltungsgericht am selben Tag auch die Verfahrensweise eines Gerichts in Sachsen-Anhalt kassiert worden ist. Und ja, es stimmt: Es ist nicht wirklich überzeugend, wenn auf der Seite des Landeswasserverbandstages bis heute kein Hinweis auf diese Rechtsprechung zu finden ist.

Allerdings ist der Landeswasserverbandstag auch nicht verantwortlich für das Agieren der Zweckverbände. Wir als Linke gehen davon aus, dass es auch Zweckverbände gegeben hat, die diese Entscheidung abgewartet haben – nach dem Motto: Wir schauen mal, was die Gerichte zu dem Thema zu sagen haben; vielleicht geht es ja doch.

Aber das ist nun tatsächlich seit dem Herbst vergangenen Jahres entschieden. Wir gehen davon aus, dass diese Entscheidung und ihre Folgen allen Aufgabenträgern und Zweckverbänden bekannt sind. Inzwischen wissen wir aus Ihrer Kleinen Anfrage auch, dass es vier Aufgabenträger gibt, die von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betroffen sind:

Der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband, der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband, der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau und der Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitz“.

Damit ist die Betroffenheit bei den Aufgabenträgern klar, und wir gehen davon aus, dass diese die Rechtsprechung umsetzen. Eines Rundschreibens bedarf es aus unserer Sicht nicht.

Meine Damen und Herren! Traditionell verliere ich in meinen Reden zu diesem Thema auch noch ein Wort zum Antrag der AfD: Diesen haben Sie jetzt zum achten Mal eingebracht. Er ist übrigens vom Landtag bereits sieben Mal abgelehnt worden. Das Ihnen das selbst nicht zu peinlich ist, sagt wirklich viel über Ihre parlamentarische Arbeit und auch Ihren Politikstil.

Herr von Lützow, dazu passt auch Ihre Rede. Zum Inhalt haben Sie tatsächlich nichts Substanzielles beigetragen, aber Sie haben immerhin einen Rundumschlag gegen die anderen Parteien dieses Landtages ausgeteilt; diesmal mussten die Freien Wähler etwas mehr einstecken – ich glaube, Herr Vida wird das überleben.

Substanzielles zum Thema haben Sie aber nicht beigetragen.

Deshalb sage ich Ihnen ein weiteres Mal: Es bleibt dabei, Ihr Antrag ist reiner Populismus. Er wird dem Problem nicht gerecht und er löst es auch nicht. Wir werden ihn selbstverständlich auch zum achten Mal ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.“