Rede zum Antrag der Freien Wähler zur Rückzahlung von Altanschließerbeiträgen

Rede zum Antrag der Freien Wähler zur Rückzahlung von Altanschließerbeiträgen

Erneut brachte die Fraktion der Freien Wähler einen Antrag zur Rückzahlung von Altanschließerbeiträgen ein.

Mein Redebeitrag dazu ist hier als Video verfügbar.

Außerdem dokumentiere ich den Text der Rede hier zitiert aus der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehr als zwei Landtagssitzungen ohne das Thema Altanschließer – das geht nun wirklich nicht. Insofern ist es wieder da. Herzlichen Dank dafür. Ich hatte schon fast Entzugserscheinungen.

Wieder geht es um die Rückzahlung der Beiträge von sogenannten Altanschließern. Dabei soll laut Antrag zunächst einmal eine verbindliche – Herr Vida, vielleicht können Sie uns erklären, was in dem Zusammenhang „verbindlich“ heißen soll – Abfrage bei den kommunalen Aufgabenträgern im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bis 30.09.2021 durchgeführt werden, um in Erfahrung zu bringen, wo und in wie vielen Fällen weiterhin keine Rückzahlung von Beiträgen, die auf Bescheiden beruhen, die sich in Ansehung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 als rechtswidrig erwiesen haben, erfolgt ist.

Außerdem wollen Sie wissen, wo und in wie vielen Fällen seit 01.01.2016 eine Vollstreckung nicht gezahlter Beiträge, die auf Bescheiden beruhen, die sich in Ansehung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.2015 als rechtswidrig erwiesen, erfolgt ist bzw. noch erfolgt. Dabei sollen auch Mahnungen erfasst werden und welche Verzinsungen in solchen Fällen erfolgt sind bzw. gefordert werden. Anschließend soll ein Runderlass herausgegeben werden, der die rechtliche Lage wiedergibt. Ein solches Rundschreiben des MIK existiert bereits und gibt die rechtliche Lage meiner Einschätzung nach auch korrekt wieder.

Eine gerechte Lösung, Herr Vida, finden wir so nicht. Die Lage bei den einzelnen Aufgabenträgern ist schlicht zu unterschiedlich. Es gibt Zweckverbände, die von Anfang an keine Anschlussbeiträge eingenommen und dies mit höheren Gebühren kompensiert haben. Es gibt aber auch Aufgabenträger, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts alle Beiträge zurückgezahlt und auf Gebühren umgestellt haben, und es gibt Zweckverbände, die die Vollstreckung von nicht bestandskräftigen Bescheiden nach dem Urteil eingestellt haben. Sicherlich wird es auch Zweckverbände geben, die die Lage rechtlich anders und vielleicht auch falsch sehen. Aber daraus einen generellen Handlungsauftrag abzuleiten – nein, als so schlecht sehen wir die Kommunen und ihre Aufgabenträger nicht an.

Warum also dieser Antrag? Weil Sie mutmaßlich einen Fall bei den Aufgabenträgern herausgefunden haben, bei dem ein Zweckverband sich anscheinend über Jahre nicht an die rechtliche Lage gehalten hat. Aber ist das der regelmäßige Zustand, der bei den Aufgabenträgern anzutreffen ist? Ihrer Begründung nach offensichtlich ja. Wir denken, dass das so pauschal nicht stimmt. Insofern stimmen wir den Punkten 1 und 2 des Antrags nicht zu.

Ich sage, und das habe ich hier nicht nur einmal gesagt: Der Weg der rot-roten Koalition in der vergangenen Wahlperiode war richtig. Wir haben ein Hilfsprogramm des Landes für die Aufgabenträger geschaffen, verlängert und später auch noch einmal anwenderfreundlicher gestaltet. Damit hat der Landtag einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der Verbände bei der Bewältigung der Problematik der Altanschließer im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 geleistet. Dieses Hilfsprogramm hat eine deutliche Wirkung hinterlassen. Viele Aufgabenträger haben in Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts dementsprechende Entscheidungen zur Entlastung der Altanschließer getroffen.

Was bei diesem sensiblen Thema gar nicht hilft, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, sind Spielereien. Erst haben Sie in einer Koalition vor vielen Jahren die Möglichkeit dieser Veranlagung geschaffen und dann in der vergangenen Wahlperiode Maximalforderungen aufgestellt, von denen Sie schon damals wussten, dass sie niemals umgesetzt werden können. Das ist so ähnlich wie beim Thema Erschließungsbeiträge, wenn ich mich recht erinnere.

Damit sind wir beim dritten Punkt des Antrags, bei dem die Katze aus dem Sack gelassen wird. Hier wird eine über die bisherigen Rückzahloptionen hinausgehende Darlehens- und Zuschussgewährung an die Aufgabenträger gefordert, die auch für die übrigen Bescheidempfänger eine zumindest teilweise Rückzahlung ermöglicht. Einem solchen Ansinnen werden wir auch weiterhin nicht zustimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesem Thema ist der Stein der Weisen noch nicht gefunden worden. Ich glaube auch, dass wir ihn hier nicht mehr finden werden. Ich bin mir aber sicher, dass der Stein der Weisen weiterhin gesucht werden wird. Insofern bin ich mir auch sehr sicher, dass es in dieser Wahlperiode nicht die letzte Debatte zu diesem Thema war. In diesem Fall lehnen wir aber den Antrag auf jeden Fall ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“