Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung

Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung

Die Landesregierung hat dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung vorgelegt. Wir haben als LINKE dazu einen Änderungsantrag eingebracht.

Meine Rede dazu ist als Video verfügbar.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Lange erwartet – endlich ist er da, der Entwurf der kleinen Änderung der Kommunalverfassung. Ursprünglich sollte es nur um die Überführung der Regelungen des kommunalen Notlagegesetzes in die Kommunalverfassung gehen. Herr von Lützow, eigentlich wollte ich dazu nichts mehr sagen. Ich glaube, alle anderen in diesem Haus haben das verstanden: Wir wollten damals keine überstürzte Änderung der Kommunalverfassung, sondern wir haben mit
dem kommunalen Notlagegesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Es gibt also auch eine gesetzliche Legitimation. Das vielleicht kurz für Sie zum Mitschreiben.

Wir sind sehr froh, dass es jetzt einen Vorschlag gibt, die Regelungen aus dem kommunalen Notlagegesetz in die Kommunalverfassung zu überführen. Ich denke, es wird auch eine relativ große Einigkeit mit den Koalitionsfraktionen möglich sein. Einige Details haben wir aber noch zu bereden.

Herr Innenminister, da es heute bei uns beiden mit dem Wünschen so gut klappt, hätte ich einen Wunsch: Um eine tiefgehende Ausschussbefassung zu ermöglichen, wäre mein Wunsch, dass Sie uns die Stellungnahmen, die im Beteiligungsverfahren zu den Regelungen der kommunalen Notlagenverordnung eingegangen sind, zur Verfügung stellen. Das würde die Ausschussarbeit erleichtern.

Für uns ist besonders wichtig, dass die Handlungsfähigkeit der Vertretungen in Notlagen aufrechterhalten wird. Gleichzeitig finden wir es aber sehr positiv, die guten Erfahrungen mit Hybridsitzungen in den Regelbetrieb zu überführen. Das halten wir für eine sehr gute Möglichkeit. Allerdings möchte ich betonen: Für uns ist auch wichtig, dass es weiterhin ein Prä für die Präsenz in Ausschusssitzungen und Vertretungssitzungen gibt. Das ist für die Arbeit von Vertretungen sehr wichtig.

Im Gesetzentwurf geht es außerdem um die verpflichtende Einführung von
Ortsteilbudgets; das begrüßen wir. Uns liegt eine Stärkung der Ortsteile sehr am Herzen. Wir können uns auch noch weitergehende Regelungen beispielsweise hinsichtlich der Beteiligungsrechte von Ortsbeiträten vorstellen. Darüber können wir im Ausschuss reden.

Weitere Änderungen, die uns vorliegen, sind Regelungen zur Mitverwaltung. Wir haben da eine gewisse Skepsis. Als ich das gelesen habe, hatte ich den Kollegen Petke in der letzten Wahlperiode vor mir gesehen und gedacht: Was würde Herr Petke eigentlich dazu sagen? – Ich bin mir total sicher: Er würde der Koalition vorwerfen, dass das der Einstieg in eine Gemeindegebietsreform sein könnte. So weit will ich gar nicht gehen. Ich will aber sagen: Wir haben eine gewisse Skepsis. Denn es ist unklar, warum es für einen Einzelfall in der Uckermark, um den es hier geht, eine gesetzliche Regelung braucht, zumal in dem Fall – zumindest nach meiner Kenntnis – gleich zwei Gebietskörperschaften bereit wären, die Mitverwaltung zu übernehmen. Weshalb das MIK das dann anstelle der betroffenen Gemeinde entscheiden soll, erschließt sich mir noch nicht; aber das können wir im Ausschuss klären.

Im Gesetzentwurf gibt es außerdem Regelungen zur Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren. Auch da haben wir zumindest noch Gesprächsbedarf. Es ist ja eben nicht so, dass die Zulässigkeitsprüfung vor der Unterschriftensammlung stattfinden soll, sondern nachdem schon 2 % der Unterschriften gesammelt worden sind. Wenn die Zulässigkeitsprüfung dann aber drei Monate oder länger dauert, wenn nicht alle Fakten vorliegen, wird die Kampagne, die die Bürgerinnen und Bürger für die
Unterschriftensammlung machen müssen, immer unterbrochen. Das kann auch dazu führen, dass die Kampagne zur Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren gestört wird und damit auch direktdemokratische Anliegen zunichtegemacht werden. Deshalb haben wir bei dieser Regelung noch Diskussionsbedarf.

Meine Damen und Herren, da wir ja über eine kleine Novelle zur Kommunalverfassung reden, haben wir auch einen kleinen Änderungsantrag eingebracht, über den wir gerne reden würden. In der ursprünglichen Gemeindeordnung war geregelt, dass der Geschäftsverteilungsplan auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten durch die Gemeindevertretung beschlossen wird. In der Kommunalverfassung wurde das dann geändert, und nun kann das der Hauptverwaltungsbeamte ohne die Beteiligung der Gemeindevertretung tun. Nach unserem Willen soll künftig die Gemeindevertretung vor Änderung der Geschäftsverteilung bzw. der Aufbau- und Ablauforganisation zumindest informiert werden. Das wäre eine Stärkung der Gemeindevertretungen. Gleichzeitig würde das aus unserer Sicht die gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gemeindevertretung stärken. Über diesen Punkt würden wir gerne reden.

Ich freue mich auf spannende Debatten im Ausschuss und hoffe auf möglichst viele Einigungen auch mit den Koalitionsfraktionen. Für uns kann ich sagen: Wir sehen sehr viele Punkte, bei denen eine Einigung möglich ist. – Herzlichen Dank.