Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes

Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur „Siebten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg“ vorgelegt. Er wurde in die Ausschüsse überwiesen.

Die Debatte dazu ist hier als Video verfügbar.

Meine Rede dazu dokumentiere ich hier:

„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet nach Angaben der Landesregierung im Wesentlichen eine Verbesserung der Praxistauglichkeit des Kommunalabgabengesetzes, wobei ein Teil der Änderungen auf Anregungen aus dem kommunalen Raum beruht. Neben der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung soll der Gesetzentwurf dem Abbau von
Normen und Standards dienen.

Die erste wichtige Änderung ist eine Regelung, durch die im Bereich der Gästebeiträge die Erhebungsmöglichkeiten der Gemeinden erweitert werden sollen. Und, Herr von Lützow, um Fake News vorzubeugen: Da steht nicht, dass alle Gemeinden das künftig tun müssen, sondern dass sie die Möglichkeit bekommen. – Dazu sollen alle Gemeinden Ortsfremde an den Kosten für Kur-, Erholungs- und Tourismusangebote beteiligen können und dabei grundsätzlich auch Tagesgäste in den Kreis der Beitragspflichtigen einbeziehen können.

Es steht also im Gesetzentwurf, dass solche Gästebeiträge erhoben werden können und in den Kreis der Beitragspflichtigen auch Tagesgäste aufgenommen werden können. Das betrifft künftig alle Gemeinden, also nicht nur diejenigen, die mit einem Prädikat versehen sind. Ich bin auf die Anhörung dazu im Ausschuss sehr gespannt, die selbstverständlich mündlich stattfinden und bei der es dann nicht nur darum gehen sollte, die Kommunen, sondern vor allem die Touristiker und Anbieter von zum Bespiel tagestouristischen Angeboten anzuhören, weil sie möglicherweise dann davon betroffen sind.

Die zweite wichtige Änderung bezieht sich darauf, dass Aufgabenträger Benutzungsgebühren auch auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes kalkulieren können. Damit würden diese die Möglichkeit erhalten, mit dem Betrag, der aufzuwenden wäre, wenn das Anlagegut zum jeweils aktuellen Preis neu gekauft werden würde, zu kalkulieren. Im Vergleich zur Kalkulation zu dem ursprünglich aufgewendeten Wert ist die Folge klar: Die Aufgabenträger können höhere Gebühren verlangen, und vermutlich werden sie das auch tun. Loriot hätte an der Stelle wohl gesagt: „Ach was“, und wir sagen nicht nur: „Ach was“, sondern: Wir sind sehr skeptisch, aber bereit, auch diese Regelung in der Anhörung zu diskutieren.

Zum Dritten soll der Kalkulationszeitraum für pflichtige Benutzungsgebühren auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Grund dafür soll sein, dass der Aufwand reduziert und der Gestaltungsspielraum für kommunale Aufgabenträger erweitert wird. Das ist ein Vorschlag, der zwar schon seit geraumer Zeit debattiert wird, bisher aber nicht den Weg ins KAG geschafft hat. Die Folge dürften aus unserer Sicht höhere Gebührensprünge sein. Wenn wir an die Kostensteigerungen bei Löhnen und Energie denken, dürfte kein Aufgabenträger solche Kostensteigerungen bisher kalkuliert haben. Auch wenn die Kostenausgleichsregelung weiterhin unverändert gelten sollte, wird der Ausgleich verschoben. Wir sehen die Regelung auch deswegen kritisch, weil wir derzeit keinen wirklichen Anwendungsbedarf dafür haben. Wirklicher Bedarf für Änderungen am KAG könnte sich sehr wohl sehr schnell aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu gespaltenen Beiträgen ergeben, sobald diese dann vorliegt. Wir kündigen an, hier im Gesetzgebungsverfahren, wenn nötig, noch tätig zu werden.

Einer Überweisung an den Ausschuss stimmen wir zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.“