Rede zum Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes

Rede zum Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes

Dem Landtag lag ein Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes vor. Er wurde abgelehnt.

Die Debatte dazu ist hier als Video verfügbar.

Meine Rede dazu dokumentere ich hier:

„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um der Frage nach einem gesetzlichen Änderungsbedarf hinsichtlich der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten bzw. des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin des Landesrechnungshofs nachzugehen, habe ich mir die entsprechenden Regelungen in anderen ostdeutschen Bundesländern angeschaut. In Sachsen, Sachsen Anhalt, Thüringen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wählen die jeweiligen Parlamente die Präsidentinnen auf Vorschlag bzw. Nominierung der jeweiligen Landesregierung bzw. des Senats. Der Landtag Brandenburg ist diesbezüglich selbstbestimmter und überlässt das Verfahren zur Auswahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten nicht der Landesregierung, sondern hat es selbst in der Hand. Das ist aus meiner Sicht ein großer und entscheidender Unterschied zu den Besetzungsverfahren in den anderen ostdeutschen Bundesländern.

In Brandenburg ist die Wahl von einem Landtagsausschuss – aktuell ist es der Ausschuss für Haushaltskontrolle – vorzubereiten. Dabei ist zwingend eine Anhörung vorgeschrieben. Zum Bewerbungsverfahren finden sich ansonsten keine weiteren gesetzlichen Regelungen, sodass der Ausschuss das Verfahren per Mehrheitsbeschluss festlegt. Während in der Vergangenheit ein öffentlich ausgeschriebenes Stellenbesetzungsverfahren vorgeschaltet worden ist, ist in den jüngsten beiden Verfahren mit Mehrheit des Ausschusses davon abgewichen worden. In seiner 17. Sitzung am 28. März 2023 hat der Haushaltskontrollausschuss mit den Stimmen der Koalition beschlossen, auf ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zu verzichten. Stattdessen konnten die Fraktionen dem Ausschuss für Haushaltskontrolle entsprechende Personalvorschläge unterbreiten.

Davon hat übrigens auch die AfD Fraktion damals Gebrauch gemacht und einen Personalvorschlag unterbreitet. Dieser hat sich in einem standardisierten Anhörungsverfahren im Ausschuss für Haushaltskontrolle nicht letztendlich durchgesetzt. Aber als Sie selbst einen Kandidaten hatten, meine Damen und Herren von der AfD, hatten Sie auch kein Problem mit dem Verfahren.

Aktuell – und das ist der Hintergrund der Gesetzesinitiative der AfD – läuft die Vorbereitung für die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin bzw. des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin und eines weiteren Mitglieds des Landesrechnungshofs. Auch diesbezüglich hat der Haushaltskontrollausschuss am 10. Oktober mit den Stimmen der Koalition beschlossen, auf eine öffentliche Ausschreibung zu verzichten. Stattdessen sollten die Fraktionen bis zum 7. November und dann nach einer Fristverlängerung bis zum 28. November dieses Jahres Personen vorschlagen.

Der nun von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf datiert vom 1. Dezember 2023. Er wurde also zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als das vom Haushaltskontrollausschuss beschlossene Personalfindungs- bzw. Personalvorschlagsverfahren bereits abgeschlossen war. Dieses Verfahren kann man durchaus politisch kritisieren, und man kann es auch instrumentalisieren, wie Sie als AfD-Fraktion das jetzt tun. Aber, meine Damen und Herren von der AfD, Sie hätten spätestens mit Ihrem Erfahrungshintergrund vom März alle Zeit der Welt gehabt, das Auswahlverfahren für die Besetzung der jetzt anstehenden Stellen beim Landesrechnungshof mit einer Gesetzesinitiative zu ändern. Dass diese Posten demnächst neu besetzt werden müssen, war lange bekannt und ist nun wirklich nicht vom Himmel gefallen. Jetzt versuchen Sie, mit Ihrer Gesetzesinitiative das laufende Verfahren zu torpedieren.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt gesetzlich verändern zu wollen halte ich für mehr als schwierig. Natürlich ist auch meine Fraktion daran interessiert, dass der Landesrechnungshof mit Kompetenz besetzt und geführt wird. Ihre Unterstellung, dass der Landesrechnungshof durch die jetzigen Verfahren zu einer verlängerten Werkbank und zum Schmusekätzchen der Landesregierung wird, teilen wir aber ausdrücklich nicht. Denn die gesetzlich festgeschriebene unabhängige Stellung des Landesrechnungshofs Brandenburg mit Verfassungsrang kann aus meiner Sicht nicht auf die Art der Durchführung des Besetzungsverfahrens reduziert werden. Das würde dem Gesamtkontext nicht gerecht. Und gerade wenn man sich auch den kürzlich erst vorgelegten Bericht des Rechnungshofs anschaut, kann von einem angepassten oder unkritischen Organ nun wirklich keine Rede sein – im Gegenteil.

Deshalb möchte ich für meine Fraktion feststellen, dass sich das Auswahlverfahren zur Besetzung der verantwortlichen Leitungsstellen im Landesrechnungshof Brandenburg deutlich von dem in anderen Parlamenten in Ostdeutschland unterscheidet, und zwar positiv. Die Gesetzesinitiative der AfD lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt im laufenden Verfahren auch aus Gründen des Bestandsschutzes für die nun vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber ab.

Die Frage, ob es nötig und sinnvoll ist, ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren im Gesetz über den Landesrechnungshof Brandenburg festzuschreiben, sollte sich ein neuer Landtag in aller Ruhe und ohne Zeitnot mit entsprechender Expertise anschauen und darüber entscheiden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es einfach nur ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver, mit dem die AfD-Fraktion versucht, die Institution Landesrechnungshof Brandenburg zu beschädigen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.“