Rede zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes - Verlängerung der Migrationssozialarbeit II

Rede zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes – Verlängerung der Migrationssozialarbeit II

Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und BVB/Freie Wähler zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes lag dem Landtag vor. Dieser Gesetzentwurf ist auf Initiative der Linken entstanden und die anderen demokratischen Fraktionen haben sich diesem angeschlossen. Konkret geht es darum, die Finanzierung der Integrationssozialarbeit über die zu Ende gehende Legislatur hinaus bis Ende 2025 sicherzustellen.

Zur Debatte geht es hier.

Meine Rede dokumentiere ich hier, zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Gestern Abend ist unsere Landesintegrationsbeauftragte Doris Lemmermeier offiziell verabschiedet worden. Die eine oder der andere war ja dabei. Ich möchte bei dieser Debatte noch einmal die Chance nutzen, ihr ganz herzlich für die letzten elf Jahre und ihre Arbeit zu danken und ihr von hier aus einen Gruß zu senden. Denn ich glaube, dass die Debatte, die wir hier jetzt führen werden, sie sehr freuen wird.

Vor ungefähr einem Monat wurden wir nämlich auf Initiative von Doris Lemmermeier und dem Landesintegrationsbeirat noch einmal darauf hingewiesen, dass sehr wichtige Integrationsinstrumente zum 31.12.2024 auslaufen. Das sind die Migrationssozialarbeit II, das ist das Integrationsbudget, das ist das Programm „Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg“ und das ist die Beratungsstelle bei
der Landesintegrationsbeauftragten. Es wird dem nächsten Landtag vorbehalten sein, darüber zu reden, ob die Förderung des einen und anderen Integrationsinstruments verlängert wird; denn für Förderprogramme braucht man in der Regel einen Haushalt.

Eines können wir aber schon heute tun, und genau deshalb haben wir Ihnen diesen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Ich freue mich sehr, dass ihn inzwischen sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktion der FREIEN WÄHLER einbringen. Eines können wir tatsächlich tun – das ist eine gesetzliche Regelung -: Wir können die Migrationssozialarbeit II fortschreiben.

Meine Damen und Herren! Als ich mich vorhin noch einmal mit dem Gesetzentwurf beschäftigt habe, dachte ich: Eigentlich ändern wir nur eine einzige Ziffer. Manchmal ist es nur eine einzige Ziffer, die man ändert, was aber doch eine sehr, sehr große Wirkung hat. Bisher steht im Gesetz, dass Erstattungsleistungen für das Angebot für Migrationssozialarbeit bis 31.12.2024 gewährt werden, und dann steht drin, dass das bis 31.12.2025 gilt – aber es ist nur eine Ziffer.

Diese eine Ziffer entfaltet aber große Wirkung. Sie entfaltet große Wirkung für die Träger und Verbände in der Migrationssozialarbeit – wir reden immerhin über mehr als 200 Stellen landesweit -, denn mit der Änderung dieser Ziffer ist die Arbeit der Beschäftigten für ein weiteres Jahr gesichert. Wir wissen, dass es auch in diesem Bereich Fachkräftemangel gibt.

Bei den Beschäftigten kommt es nicht zu Unsicherheit. Es ist klar, dass sich niemand Sorgen machen muss, ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr in diesem Bereich arbeiten zu können. Und es wird sichergestellt, dass sich die nächste Koalition darüber verständigen kann, wie es mit diesem Integrationsinstrument weitergehen soll.

Die Änderung entfaltet aber auch große Wirkung in Bezug auf die Kommunen; denn unsere Kommunen sind die Hauptträger der Integration. Das Instrument der Migrationssozialarbeit für anerkannte Flüchtlinge ist eine sehr wirksame Unterstützung für unsere Kommunen. Die Kommunen brauchen eine verlässliche Finanzierung – und mit dieser Änderung bekommen sie eine verlässliche Finanzierung bis zum 31.12.2025.

Und die Änderung entfaltet große Wirkung für die Leistungsberechtigten. Ich möchte daran erinnern: Die Migrationssozialarbeit II kommt Geflüchteten mit Aufenthaltsstatus zugute, das heißt denjenigen, bei denen klar ist, dass sie dauerhaft in Deutschland bzw. in Brandenburg bleiben werden, bei denen also auch klar ist, dass sie weiterhin Unterstützung brauchen – bei der Arbeitsmarktintegration und bei der Beratung im sozialen Bereich. Diese Menschen brauchen Hilfe, Unterstützung und Orientierung – und die ist dann gesichert. Deshalb wirkt dieser Gesetzentwurf ganz, ganz stark auf diejenigen, die sich bei uns integrieren wollen und die auf jeden Fall bei uns bleiben.

Ich habe schon gesagt, dass ich mich sehr darüber freue, dass wir diesen Gesetzentwurf nun gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen einbringen. Es ist kein Geheimnis, dass ich mir natürlich noch ein bisschen mehr wünschen würde. So würde ich mir wünschen, dass wir das dauerhaft entfristen, damit wir nicht regelmäßig solche Debatten im Landtag führen müssen. Aber auch das sei der nächsten Koalition vorbehalten.

Gestern Abend, bei dem Empfang, auf dem wir Doris Lemmermeier verabschiedet haben, hat sich bei den Trägern schon herumgesprochen, dass es heute wahrscheinlich zu einer Einigung kommen und es dann auch einen gemeinsamen Gesetzentwurf geben wird. Ich kann Ihnen mitteilen, dass es dort sehr, sehr viele Menschen gab, die mich angesprochen und mir gesagt haben, dass das eine gute Sache ist.

In diesem Sinne – ich freue mich sehr. Ich weiß, dass es bei sehr vielen Menschen in diesem Land für große Erleichterung sorgt, wenn dieser Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wird. Deswegen freue mich auf die Debatte im Ausschuss und bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs in des ASGIV. – Herzlichen Dank.“