Rede zum Antrag der AfD zu Altanschließern

Rede zum Antrag der AfD zu Altanschließern

Im Plenum wurde heute ein Antrag der AfD zur Altanschließerproblematik behandelt. Für meine Fraktion habe ich dazu gesprochen. Da ich mir vorgenommen habe, im Plenum häufiger frei zu sprechen als bisher, ist das unten stehende Skript teilweise nicht vollständig ausformuliert und es dürfte auch Abweichungen zum Skript geben. Sofern ich das Protokoll der Sitzung habe, reiche ich den Wortlauf nach. Bis dahin kann man die Rede aber auch hier anschauen.

 

Hier das Redeskript:

„Der nächste recycelte Antrag, zum 3. Mal mit leicht veränderten Begründungen

Wollen im Wesentlichen erreichen, dass durch einen Runderlass des Innenministeriums auf die betroffenen Kommunen und Zweckverbände eingewirkt wird, nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.15 auf Antrag der Betroffenen auch die bestandskräftigen Bescheide aufzuheben und die erhaltenen Beiträge zurückzuzahlen.

weiteste aller denkbaren Möglichkeiten, wie gestern bei den Erschließungsbeiträgen. Ansinnen hat mit hoher Sicherheit zur Folge, dass diese Beträge konnexitätspflichtig wären und ich frage mich schon warum das Land diese Beträge erstatten soll, während die Zweckverbände diese eingenommen haben.

Hinweis: neue Ungerechtigkeiten. Andere Zweckverbände haben keine Anschlussbeiträge eingenommen und dies durch höhere Gebühren kompensiert. Und ich frage mich warum die Allgemeinheit, also auch diejenigen, die in anderen Zweckverbänden seit Jahren höhere Gebühren zahlen, als diejenigen bei denen Beiträge erhoben werden, diese Rückzahlungen finanzieren soll.

Ich möchte dazu feststellen, dass über diese freiwillige, also nicht vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Rückzahlung von den Verbänden selbst und vor Ort zu entscheiden ist. Das ist kommunale Selbstverwaltung nach Art. 28 GG und Artikel 94 der Landesverfassung. Und in diese greift man auch im Wege der Rechtsaufsicht nicht mal eben so ein.

Der Antrag ist für mich aber auch noch einmal Anlass, noch einmal daran zu erinnern, dass auf Initiative der Linken in der vergangenen Koalition das Hilfsprogramm des Landes für die Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft geschaffen, verlängert und anwenderfreundlicher gestaltet worden ist.

Damit hat der Landtag einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der Verbände bei der Bewältigung der Problematik der Altanschließer im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 geleistet.Das Hilfsprogramm hat auch eine deutlich Wirkung hinterlassen. Viele Aufgabenträger haben in der Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Entscheidungen getroffen, die Altanschließer entlasten, indem sie z. Bsp. auf Gebührenzahlung umstellen .

Das Plenum habt bereits einen Antrag der Freien Wähler zu diesem Thema in den Innenausschuss zur Beratung überwiesen. Die Anhörung dazu soll am 12. Februar stattfinden. Es braucht ihren Antrag also nicht und deshalb lehnen wir ihn Antrag ab“