Neues Trinkwasserschutzgebiet für Fürstenberg
Der Kreistag Oberhavel hat am 6. März 2024 die Ausweisung eines neuen Trinkwasserschutzgebietes in Fürstenberg beschlossen. Dies war nötig geworden, da drei neue Brunnen nahe des Wasserwerks in Betrieb genommen wurden. Rund um solche Brunnen wird in der Regel ein Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen, um sicherzustellen, dass jegliche Eingriffe baulicher oder anderer Art hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das Trinkwasser überprüft und ggf. untersagt werden. Alle Fraktionen des Kreistages außer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dieser Beschlussvorlage zugestimmt.
Nun stellt sich die Frage: Wieso haben ausgerechnet Die Grünen etwas gegen die Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebiets? Dient es doch der Sicherstellung sauberen Trinkwassers. Nun, die Antwort ist an ganz anderer Stelle zu suchen. Es geht um die B96. Das Trinkwasserschutzgebiet liegt in dem Bereich, durch den die Trasse der sogenannten Mittelvariante der B96-Ortsumfahrung führen würde. Aktuell ist die vom Bund und weiten Teilen der Stadtgesellschaft getragene Westumfahrung nur deshalb seitens des Landes nicht favorisiert, weil die Mittelvariante eine Alternative zur Durchschneidung des im Landesentwicklungsplan festgesetzten Freiraumverbunds durch die Westvariante darstellt. Wird die Mittelvariante durch die Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes erschwert, wird also die Westvariante der Ortsumfahrung wahrscheinlicher.
Die Grünen haben im Kreistag argumentiert (kann man sich im Mitschnitt des Livestreams vom Kreistag am 6.3.2024 anschauen, die Debatte beginnt etwa ab Min. 58), sie stimmten den Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes nicht zu, weil es um die Abwägung zweier Schutzgüter ginge: das Gut des Trinkwassers und das des Freiraumverbunds. Sie würden sich für den Freiraumverbund entscheiden. Ich persönlich kann diese Priorität nicht nachvollziehen. Der Schutz des Trinkwassers muss Priorität haben. Zumal auch nach der Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes nach wie vor unklar ist, ob und wann es eine Entscheidung für eine Trassenführung für die B96-Ortsumfahrung geben wird.