Gutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes zur Sicherheitsarchitektur im Hinblick auf das Bekanntwerden des NSU

Gutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes zur Sicherheitsarchitektur im Hinblick auf das Bekanntwerden des NSU

Noch bevor klar war, dass es in Brandenburg einen NSU-Untersuchungsausschuss geben wird, hat meine Fraktion ein Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtages Brandenburg in Auftrag gegeben. Gegenstand des Gutachtens ist die Sicherheitsarchitektur in Deutschland im Hinblick auf das Bekanntwerden der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund – NSU“. Dieses Gutachten liegt nun vor und ist gerade veröffentlicht worden.

Wir wollten heraus bekommen, ob es Handlungsbedarf für den Geset7zgeber im Bereich der Sicherheitsarcitektur in Brandenburg als Konsequenz aus dem NSU-Komplex gibt. Im Kern kommt das Papier zu dem Schluss, dass in Brandenburg beim Verfassungsschutz keinerlei Konsequenzen aus den Vorgängen rund um den NSU-Komplex gezogen wurden und auch bei der Polizei nur an wenigen Stellen Veränderungen stattfanden.

Ursprünglich wäre dieses Gutachten die Grundlage für unsere Diskussion zu möglichen Änderungen bei den Regelungen für Polizei und Verfassungsschutz gewesen. Da es nun den Untersuchungsausschuss gibt wird es erst einmal in unsere Arbeit dort einfließen und Bestandteil um die Diskussion der Schlussfolgerungen sein.