10. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses am 2. Juni 2017 – Komplex „Die Nationale Bewegung“

10. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses am 2. Juni 2017 – Komplex „Die Nationale Bewegung“

Dieser Artikel ist im Blog der Linksfraktion im Brandenburger Landtag als Bericht über die Ausschusssitzung erschienen. Die Berichte sind gemeinsam von den Referenten und den Abgeordneten der LINKEN im Ausschuss erarbeitet. 

 

Am 2. Juni 2017 fand die 10. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses statt. Hauptthema war der Untersuchungskomplex „Die Nationale Bewegung“. Folgende ZeugInnen vom LKA Brandenburg waren geladen und sind erschienen: KK‘in Illing, KOK‘in Littmann, KOK Kresse, KOK Wachholz und KR Klapsch.

Prolog

In den Jahren 2000 bis 2001 wurden bei einer Reihe von Propagandadelikten im Raum Potsdam sowie Brandanschlägen auf zwei Imbisse und eine Jüdische Trauerhalle Bekennerschreiben mit dem Absender „Die Nationale Bewegung“ (NaBe) aufgefunden.

Ab Mitte Januar 2001 übernahm die Bundesanwaltschaft aus Karlsruhe die Ermittlungen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Trotz umfangreicher Ermittlungen durch das LKA Brandenburg wurden die TäterInnen nicht gefunden. Das Ermittlungsverfahren wurde zudem von einem „V-Mann-Skandal“ überschattet. Der Verfassungsschutz (VS) Brandenburg hatte einer von ihm geführten V-Person einen Durchsuchungstermin in der rechten Szene verraten.

Ausgangslage

In seinen Anhörungen vom 18. November 2016 und 28. April 2017 vor dem Ausschuss äußerte der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Prof. Dr. Rautenberg, den Verdacht, dass es „Die Nationale Bewegung“ als solche nie gegeben habe.

Er führte hierzu diverse „Ungereimtheiten“ an, die vor allem die Rolle des Brandenburgischen Verfassungsschutzes (VS) betrafen. So sei es verwunderlich gewesen, dass sich das vom VS Brandenburg erstellte Behördenzeugnis, welches einen gewissen Marcel K. als möglichen Täter benannte, als unwahr herausstellte. Zudem habe der VS Brandenburg die Ermittlungen des Bundesanwalts behindert, weil er die Bekennerschreiben der „Nationalen Bewegung“ (NaBe) im Internet veröffentlicht habe.

Gedeckt wurden diese Vermutungen durch den ebenfalls am 28. April 2017 vernommenen Generalbundesanwalt Wolfgang Siegmund, welcher massive Kritik am Verhalten des VS Brandenburg übte. Gerade wegen der umfangreichen Ermittlungen durch das LKA Brandenburg sei es ungewöhnlich, dass die Täter nicht gefunden worden seien.

Unsere Untersuchungen

Die Linksfraktion des Landtages Brandenburg, angeführt durch ihren Obmann Dr. Volkmar Schöneburg, hat diese Thesen anhand der größtenteils vollständig gelieferten Akten überprüft und ist zu einem überraschenden Ergebnis gelangt.

Zunächst stellten wir fest, dass die Polizei keineswegs „im Dunkeln“ ermittelte. Vielmehr wurden zahlreiche Tatverdächtige aufgespürt. Unter der Leitung des Generalbundesanwaltes Wolfgang Siegmund gab es etliche Hausdurchsuchungen und Überwachungsmaßnahmen.

Dabei gerieten vor allem die bundesweit bekannten „Szenegrößen“ Uwe Menzel, Christian W. und die hochrangigen „Blood & Honour“ – Funktionäre Stefan R. und Dirk H. ins Visier.
Sowohl das LKA, als auch der VS vermuteten die Täterschaft der NaBe im Umfeld der Neonaziband „Proissenheads“. Deren „Sänger“, Uwe „Uwocaust“ Menzel, und der „Landser“-Musiker Christian W., wurden jedoch nie als Beschuldigte des Ermittlungsverfahrens geführt.

Das ließ uns stutzig werden.

Die Abgeordneten Isabelle Vandre und Andrea Johlige befragten in der Sitzung vom 2. Juni 2017 hierzu die vorgeladenen LKA – BeamtInnen. Diese bestätigten zwar den Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung, konnten jedoch nicht erklären, warum gegen die „Proissenheads“ nicht ermittelt wurde. Einhellige Antwort war, dass für diese Entscheidungen der Generalbundesanwalt zuständig gewesen sei.

Hier hakten wir nach und förderten einen weiteren merkwürdigen Umstand zu Tage: Auf der Grundlage des Behördenzeugnisses des VS Brandenburg war bei den „B&H“ – Funktionären
Stefan R. und Dirk H. durchsucht und etliche Musik-CDs, Kassetten, Fanzinses und sogar „Kaderbriefe“ gefunden worden. Es bestätigte sich durch Zeugenvernehmungen sowohl der Verdacht einer Verbindung zum Tatverdächtigen Marcel K. als auch der Umstand, dass beide weiterhin für „Blood & Honour“ aktiv waren, obwohl die Vereinigung seit September 2000 verboten war.

Unsere Abgeordneten wollten wissen, wie dann gegen Stefan R. und Dirk H. vorgegangen wurde. Die Antwort: Das NaBe-Ermittlungsverfahren gegen Beide wurde zügig eingestellt, ihre „B&H“-Devotionalien zurückgegeben und auch ihre DNA-Proben vernichtet. Wer das entschieden habe? Die Bundesanwaltschaft.
Die Abgeordnete Isabelle Vandre hielt einen Vermerk vor, indem das LKA selbst noch die Strafbarkeit wegen Fortführens der verbotenen B&H-Nachfolgestruktur angemerkt hatte. Die schriftliche Antwort des Generalbundesanwalts Siegmund: Die Bundesanwaltschaft sei für die Verfolgung von „Blood & Honour“ nicht zuständig.

Ergebnisse der Vernehmungen

  1. Aus einem Sachstandsbericht der Ermittlungskommission NaBe, der auf den April 2001 datiert ist und an deren Erstellung zwei der vernommenen LKA – Beamt_innen beteiligt gewesen sind, geht hervor, dass die Nationale Bewegung im Umfeld der „Proissenheads“ bzw. der „Unbending Bootboy’s“ vermutet wurde.
    Auch bei letzterer handelt es sich um eine Potsdamer Neonaziband, die sich personell mit den „Proissenheads“ überschnitt und im Winter 98/99 in jener Ausgabe des Fanszine „Blood & Honour Nr. 7“ interviewt wurde, das vom „Divisionsführer“ – und mittlerweile als V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz enttarnten – Stefan L. stammt.
    Diesen Sachstandsbericht schlossen die Beamt_innen mit der Empfehlung ab, auch gegen Uwe Menzel und das Umfeld der „Proissenheads“ „gemäß §129a StGB“, also wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, zu ermitteln.
  2. Im Rahmen einer TKÜ-Maßnahme des LKA Berlin gegen die Band „Landser“ erlangte die Ermittlungskommission NaBe Anfang Februar 2001 auch Kenntnis von einem Gespräch zwischen dem Potsdamer Markus Sch., Uwe Menzel und Christian W. Der Anrufende Markus Sch. soll darin Folgendes geäußert haben: „Jut, ick wollt nur sagen, ich hab die Bombe gelegt“ sowie „Nationale Bewegung, Junge – he,he,he“.
  3. Die Zeugenvernehmungen des Stefan R. und seiner Freundin Alexandra B. am 27. März 2001 geben Anlass zu der Vermutung, dass das durch den VS Brandenburg erstellte Behördenzeugnis, nach dem Marcel K. „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ Täter oder Mittäter des Anschlages auf die jüdische Trauerhalle gewesen sei, nicht falsch gewesen ist.
    Anlass zu diesem Behördenzeugnis war ein durch den V–Mann des Brandenburgischen Verfassungsschutzes mitgehörtes Telefonat zwischen Marcel K. und Stefan R., in dem durch K. die Nationale Bewegung thematisiert worden sei. Sowohl Stefan R., Dirk H. als auch Alexandra B. bestätigten in ihren Vernehmungen den Inhalt dieses Telefonates.
  4. Im Rahmen der Durchsuchungen bei Stefan R. und Dirk H. am 27. März 2001 beschlagnahmten die Beamt_innen des LKA Brandenburg eine Vielzahl von Tonträgern und Neonazifanzines, sowie einen PC, auf dem sich u.a. Briefe im Namen von „Blood & Honour Brandenburg“ an kanadische Neonazis befanden.
    Da diese zum Teil auf die Zeit nach dem „Blood & Honour“ Verbot datiert gewesen waren, stellte sich für unsere Abgeordneten die Frage, wie mit diesen „Zufallsfunden“ verfahren wurde.Aus den uns vorliegenden Akten, die wir den ZeugInnen vorhielten, ergab sich, dass die BeamtInnen des LKA Brandenburg diese Erkenntnisse sowohl der Potsdamer Staatsanwaltschaft als auch dem Generalbundesanwalt zuleiteten. Letzterer teilte dem LKA jedoch mit, dass eine Entscheidung über den Umgang mit diesen Funden nicht der Generalbundesanwaltschaft obliege und die Kontaktaufnahme der beteiligten Staatsanwaltschaften Potsdam und Magdeburg „in eigener Zuständigkeit“ erfolgen müsse.
    Darüber hinaus wurden die Fanzines, sowie die Musik – und Tonträger den Beschuldigten bereits einen Monat nach erfolgter Durchsuchung wieder ausgehändigt. Die Begründung hierfür: Es handle sich um Einzelstücke, deren bloßer Besitz nicht strafbar sei. Allein bei Dirk H. umfassten diese Einzelstücke 358 CD’s und 409 Musikkassetten.
  5. Trotz der in dem Sachstandsbericht des LKA angeregten Ermittlungen gegen Uwe Menzel, Christian W. und deren Umfeld auf Grundlage des §129a StGB wurden diese nie in den Beschuldigtenstatus erhoben. Eine kriminalistische Begründung hierfür wurde uns nicht gegeben. Für die Entscheidung seien die LKA-Beamten nicht zuständig gewesen.
  6. Kriminalistisch höchst fragwürdig ist zudem eine durch den Zeugen Kresse vorgenommene Vernehmung von Uwe Menzel selbst. In dieser legte Kresse Menzel bereits am 15. Februar 2001, also kurz nach Aufnahme der Ermittlungen durch den GBA, nahezu alle Ermittlungsergebnisse vor, in dem er ihn sowohl zu dem Telefonat zwischen Marcel K. und Stefan R., als auch zu der gegen seine Person gerichteten TKÜ–Maßnahme mit Christian W. und Markus Sch. befragte.
    Es stellte sich ebenfalls heraus, dass KOK Kresse in einer Art kurioser „Sonderzuständigkeit“ bereits am 25. Februar 2001 sowohl den allseits bekannten Carsten „Piatto“ Szczepanski als auch den später indirekt vom VS gewarnten „Musikhändler“ Sven Sch. befragt hatte.Unseren Abgeordneten fiel besonders auf, dass der Zeuge Kresse sich nicht scheute, als Beamter des Staatsschutzes davon zu berichten, dass er Sven Sch. unter anderem gut gemeinte Ratschläge erteilte, wie er das Cover des „Blood & Honour Sampler Brandenburg“ möglichst straffrei zu gestalten habe.

Fazit

Die LKA Beamt_innen konnten nicht erklären warum keine Ermittlungen gegen Uwe Menzel und dessen Umfeld geführt wurden. Der Umstand, dass die Taten der NaBe nach Übernahme des GBA endeten, könnte somit auch darin begründet sein, dass der Zeuge Kresse in einem frühen Stadium der Ermittlungen sämtliche Beweismittel gegen ihn preisgab.
Wir hatten eigentlich erwartet, dass die Beamt_innen die Ermittlungsentscheidungen des GBA stärker hinterfragt hätten. Stattdessen ließen auch sie sich auch nur auf die Spekulationen ein, die die Rolle des VS betrafen.
Die von Rautenberg und Siegmund eingangs geäußerte These, die NaBe habe nie existiert und sei ein Konstrukt des VS, sehen wir bislang nicht bestätigt. Vielmehr weisen der Inhalt der Akten und die bezeugte Arbeit der Beamt_innen des LKA darauf hin, dass es in Brandenburg unter der Ägide des damaligen Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) zu polizeilichen „Strafverschonungen“ in der rechten Szene gekommen ist.

Nachtrag: Weitere Berichte von der 10. Sitzung veröffentlichten Neues Deutschland, Lausitzer Rundschau, MAZ, PNN, Telepolis, Junge Welt und Gesprächsaufklärung.