16. Sitzung vom 10. November 2017 – Komplexe „Die Nationale Bewegung“ und „Piatto“

16. Sitzung vom 10. November 2017 – Komplexe „Die Nationale Bewegung“ und „Piatto“

Dieser Artikel ist im Blog der Linksfraktion im Brandenburger Landtag als Bericht über die Ausschusssitzung erschienen. Die Berichte sind gemeinsam von den Referenten und den Abgeordneten der LINKEN im Ausschuss erarbeitet. 

Am 10. November 2017 fand die 16. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses statt. Hauptthemen waren der Untersuchungskomplex „Nationale Bewegung“ sowie die Behördenkontakte von Carsten Szczepanski vor seiner Anwerbung als V-Mann „Piatto“.
Folgende ZeugInnen sind erschienen und wurden öffentlich vernommen: Oberstaatsanwältin Marianne Böhm, die (Ex-)BKA-Beamten Paul Kröschel und Karl Uwe Recht sowie der Bundesanwalt a.D. Dieter Beese. Der ebenfalls geladene Sachverständige Ingo Hasselbach war ohne Erklärung nicht erschienen.

Prolog

Oberstaatsanwältin Böhm führte 2003 in der Staatsanwaltschaft Potsdam ein Verfahren wegen Geheimnisverrats, denn während der Ermittlungen gegen die „Nationale Bewegung“ (NaBe) war ein Durchsuchungstermin in der Potsdamer Neo-Nazi-Szene vorzeitig verraten worden. Da die Polizei am 6. Februar 2001 durch Überwachungsmaßnahmen den Verrat mitbekam, hatte sie eine Durchsuchung vom 17. Februar 2001 auf den 07. Februar vorgezogen. Damit aber nicht genug: Diese „Panne“ wurde über zwei Jahre lang nicht aufgeklärt, sondern verschwand als „Handakte“ in den Panzerschränken der Polizei.

Nach derzeitigem Wissensstand passierte Folgendes: Der VS-Referatsleiter für Beschaffung, Peter Giebler, saß, wie auch in den Wochen zuvor, am 06. Februar 2001 in einer polizeilichen Besprechung, an der auch die Einsatzkommission NaBe zugegen war. Dort erfuhr er vom anstehenden Durchsuchungstermin. Er sprach über den Termin sofort mit seinem Vorgesetzten, dem VS-Chef Heiner Wegesin, und wurde angewiesen den V-Mann Christian Kö. zu warnen. Diese Anweisung leitete der Referatsleiter Peter Giebler an seinen Mitarbeiter „Max Sandmann“ weiter und dieser informierte noch am gleichen Tage den V-Mann Christian Kö. – auch über das Datum des Durchsuchungstermins. Kö. informierte wiederum seinen Untermieter Sven Sch., wofür er am Ende des Verfahrens als einziger bestraft wurde.

Organisierte Verantwortungslosigkeit

Die Zeugin Böhm betonte vor dem Untersuchungsausschuss wiederholt, dass sie den Beamten aus Polizei und „Verfassungsschutz“ sehr auf die Nerven gegangen sei, weil die Beamten gemauert hätten bei ihren Aussagen. Auf Nachfrage von Dr. Volkmar Schöneburg, warum sie dann keine Ermittlungen wegen strafbarer Falschaussagen anstellte, präzisierte die Zeugin Böhm ihre Aussage und betonte, dass Mauern ja noch nicht Lügen bedeuten müsse. Einen Anfangsverdacht für eine Falschaussage konnte sie nicht verdichten. Entscheidend war für die Zeugin zudem, dass nicht nur der allgemeine Hinweis wie die Parole „Halte deine Wohnung sauber!“ weitergegeben wurde, sondern auch der konkrete Termin der Durchsuchung.

Warum Oberstaatsanwältin Böhm dann aber nicht gegen V-Mann-Führer „Max Sandmann“ ermittelt habe, wollte Dr. Schöneburg wissen. Die Zeugin Böhm antwortete, dass sie von einer dienstrechtlichen Weisung ausging, die vom Beamtenrecht gedeckt sei. Die sich aus dieser Einschätzung ergebende Straflosigkeit entlang der Hierarchien – von der unteren Ebene im „Verfassungsschutz“ bis zur Spitze des Innenministeriums – bezeichnete Schöneburg zusammenfassend als „organisierte Verantwortungslosigkeit“. Die Zeugin zuckte daraufhin ratlos mit den Schultern. So sei das eben.

Verharmlosung von Rechtsterrorismus

Die Polizeibeamten Paul Kröschel (von 1978 bis Sommer 2017 im BKA) und Karl Uwe Recht (seit 1991 im BKA) wurden gleichzeitig als Zeugen vernommen. Sie erschienen vor dem Untersuchungsausschuss in Begleitung von zwei MitarbeiterInnen des BKA-Leitungsstabes. 1992 ermittelte der Generalbundesanwalt mit Hilfe des BKA gegen Carsten Szczepanski und 32 weiteren Personen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung in Form des „Ku-Kux-Klans“ (KKK). Die beiden Beamten waren im Februar 1992 an einer Durchsuchung bei Carsten Szczepanski in Königs Wusterhausen und dessen anschließender mehrtägiger Vernehmung beteiligt. Auf Nachfrage von Isabelle Vandre, welche Behörden an der Vorbereitung und Durchführung der Durchsuchung beteiligt waren, blieben die Zeugen vage. Das LKA Brandenburg war wohl beteiligt, ggf. auch das LKA Berlin. Aber einen Waffenfund hätten die Beamten nicht befürchten müssen, sonst hätten sie Spezialkräfte für die Durchsuchung angefordert. An spektakuläre Funde konnten sich die Zeugen nicht erinnern. Andrea Johlige verlas aus den Akten die Liste der gefundenen Gegenstände: KKK-Aufnäher, Fotos, Videos, Anschriften von 15 Waffenhändlern in Deutschland und der Schweiz und eine Ausgabe vom KKK-Magazin „Feuerkreuz“. Durch den Aktenvorhalt fiel dem Zeugen Recht ein, dass die Liste der Waffenhändler wohl erst später während der Auswertung erkannt wurde.

Im Laufe des Verfahrens gegen die bundesweit agierenden KKK-Gruppen wurde auch bei dem vom Zeugen Kröschel öffentlich benannten Stefan Silar, einem damals engen Brieffreund von Carsten Szczepanskis und späteren „Blood&Honour-Sektionsleiter Nordmark“ die Wohnung durchsucht. Auch diese Durchsuchung bewertete der Zeuge Kröschel als unspektakulär. Die KKK-Hintergründe hätten sie nicht so ernst genommen und die Beschuldigten im KKK-Verfahren seien bloß „Spinner“ gewesen.

Angesprochen auf den von Stefan Silar und Stephan K. begangenen Totschlag bezeichnete der Zeuge Kröschel die Tat verharmlosend als eine „Prügelei unter Saufkumpanen“.

Auf die Frage von Isabelle Vandre, ob denn dieses Verbrechen, der von Carsten Szczepanskis im Mai 1992 begangene Mordversuch in Wendisch-Rietz und ein weiterer tödlicher Angriff des KKK-Mitglieds Norman Zühlke, nicht als Straftaten einer terroristischen Vereinigung verstanden wurden, verwiesen beide Beamte auf die Entscheidungskompetenz des Generalbundesanwalts. Sie selbst hätten das aber für übertrieben gehalten.

Auf dem rechten Auge blind

Der greise 81jährige Generalbundesanwalt a. D. Dieter Beese hatte sich nicht durch ein (dienstrechtlich vorgegebenes) Aktenstudium auf seine Vernehmung vorbereitet – um seine Aussage nicht zu gefährden, meinte er. Milde und freundlich gab er an, überhaupt keine Erinnerungen daran zu besitzen, je das Verfahren gegen den „KKK“ in Deutschland geführt zu haben.

Er stamme aus Niedersachsen und sei nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback nach Karlsruhe gewechselt. Er habe sich früher intensiv mit Linksterrorismus in Form von „2. Juni“, „RAF“ und „RZ“ beschäftigt – aber solche Ansätze habe er bei den Rechten eben nie gefunden.

Auf Vorhalt von Dr. Volkmar Schöneburg und Isabelle Vandre, dass er das Verfahren gegen den „KKK“ als terroristische Vereinigung juristisch kaum haltbar eingestellt habe, reagierte der Zeuge ungläubig, aber dementierte nicht. Auf weiteren Vorhalt entfuhr es ihm schließlich: „So ein Verfahren hätten wir auch beiseite gewischt, wenn es im Westen Deutschlands stattgefunden hätte.“.

Resümee

In der anschließenden Pressekonferenz betonte unser Obmann Dr. Volkmar Schöneburg, dass Recht auch immer Auslegung bedeutet und es dabei Auslegungsspielräume gibt. Bei Frau Oberstaatsanwältin Böhm wurde deutlich, dass diese Auslegungsspielräume dafür genutzt wurden, einseitig die VertreterInnen des Staatsapparates zu schützen.

Zum zweiten Themenkomplex der Sitzung zeigte sich Dr. Schöneburg unzufrieden, dass rechtsradikaler Terrorismus, hier in Form des Ku-Klux-Klans, als harmlos angesehen wurde. Die Zeugen vom BKA bestätigten dies auch indirekt, verwiesen letztlich aber auf ihren Vorgesetzten, den Zeugen Beese, der dafür rechtlich verantwortlich war. Ein Haftbefehl gegen Carsten Szczepanski wäre schon im Februar 1992 möglich gewesen, so dass der versuchte Mord in Wendisch Rietz vielleicht so nicht abgelaufen wäre.

Dass der Generalbundesanwalt trotz Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen Ermittlungen gemäß § 129a StGB einstellte, sei auch ein Phänomen, das beim Kerntrio des NSU-Komplexes auftauchte, als am 26. Januar 1998 Rohrbomben in einer Jenaer Garage gefunden wurden.

Unsere Abgeordneten sehen hier insbesondere die Verantwortung bei der Justiz, die wir weiter aufklären müssen.