Aktuelles Argument: Wohnen ist Menschenrecht!
Auch in Brandenburg wird es zunehmend zu einer großen Herausforderung, bezahlbaren, altersgerechten und barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Wir haben deswegen im Jahr 2014 die Wohnraumförderung erneuert. Bis 2019 sollen nun rund 240 Millionen Euro in den sozialen Wohnungsbau investiert werden. Das ermöglicht es, in Städten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt insgesamt 5000 Wohnungen zu sanieren bzw. neu zu bauen. Mindestens die Hälfte der Mittel ist für Sanierungen vorgesehen. Eine Mietpreisbindung gilt für den Förderzeitraum bis 2019. Die Fördermittel werden als zinsgünstige Baudarlehen ausgereicht.
Zur Umsetzung der Wohnraumförderung wurde zunächst eine Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Potsdam abgeschlossen. Ähnliches ist für die Städte Frankfurt an der Oder, Eisenhüttenstadt, Wittenberge und Wittstock in Vorbereitung.
Auf Vorschlag der LINKEN hat das Kabinett im März 2014 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Mieterschutzes in den Bundesrat einzubringen. Damit soll verhindert werden, dass Kündigungsschutzvorschriften im Wohnungsmietrecht unterlaufen werden können, indem Vermieterinnen bzw. Vermieter bei Mietrückständen ganz bewusst anstelle oder neben einer fristlosen eine ordentliche Kündigung erklären