„Asylkompromiss“ im Bundesrat
Beim sogenannten Asylkompromiss im Bundesrat im Jahr 2014, ließ sich das rot-grün regierte Baden-Würtemberg von der Bundesregierung die Zustimmung zur Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten abkaufen und erreichte im Gegenzug einige Erleichterungen für AsylbewerberInnen und geduldete Flüchtlinge. Für die betroffenen Flüchtlinge aus diesen Staaten aber hat das heftige Konsequenzen. Es bedeutet, dass per se unterstellt wird, dass es in diesen Herkunftsländern keine systematische Verfolgung gibt. Damit greift die Beweislastumkehr: Die AsylbewerberInnen müssen nachweisen, dass sie entgegen dieser Annahmen doch einer Verfolgung unterliegen. Das bedeutet eine deutliche Verschlechterung der Rechtssituation und auch die Fristen für eine Klageerhebung bei Ablehnung des Asylbegehrens sind kürzer. Der individuelle Anspruch auf Asyl wird für Flüchtlinge aus diesen Staaten quasi abgeschafft.
Dieser „Kompromiss“ trifft vor allem Roma, die in den Balkanstaaten nicht nur zu den Ärmsten der Armen gehören sondern auch rassistisch motivierter Gewalt und starken Benachteiligungen bspw. beim Zugang zu Arbeit, Schulen, Ärzten usw.
Diesem Tabubruch stehen durchaus positive Neuregelungen gegenüber. Bspw. wird die Residenzpflicht, also die Zuweisung eines festen Wohnsitzes, der auch kurzfristig nur mit Genehmigung verlassen werden daf, nur noch vier Monate lang gelten. Aus Sicht der LINKEN gehört die Residenzpflicht zwar völlig abgeschafft, eine Verbessung zum vorhergehenden Zustand kann aber nicht geleugnet werden. Auch der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmnarkt nach 15 Monaten Aufenthalt ist eine Verbesserung, auch wenn nach wie vor die Forderung bleibt, jegliche Zugangsbeschränkungen zur Arbeitsaufnahme abzuschaffen.
Weiterhin ist die Abschaffung des Sachleistungsprinzips, also dass AsylbewerberInnen statt Bargeld Essenspakete oder Gutscheine erhalten, mit denen sie dann in ausgewählten Geschäften oft zu überteuerten Preisen einkaufen können, durchaus als positiv zu werten. Hier muss abgewartet werden, ob es sich tatsächlich um die vollständige Abschaffung handelt. Ähnliches gilt für die im Rahmen des „Kompromisses“ vereinbarte Kostenübernahme bei der Gesundheitsversorgung der AsylbewerberInnen. Damit ist noch lange nciht erreicht, dass sie den Zugang zu einer gesundheitlichen Regelversorgung haben sondern es steht zu befürchten, dass die gesundheitliche Versorgung weiterhin auf eine Notfallversorgung becshränkt bleibt.
Das rot-rote Brandenburg hat diesem „Kompromiss“ im Bundesrat nicht zugestimmt. Und das ist auch gut so! Die halbherzigen Erleichterungen taugen nicht als Preis für die faktische Abschaffung des Asylrechts für Flüchtlinge aus den Balkan-Staaten. Es bleiben die Forderungen, endlich das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und den bei uns Zuflucht suchenden den Zugang zu den regulären Sozialsystemen und vor allem zu gesundheitlicher Regelversorgung zu gewähren. Als LINKE werden wir uns immer dann verweigern, wenn Gesetzesverschärfungen genutzt werden, um Flüchtlingszahlen zu senken. Schon in den 90er Jahren war dies die Strategie der Bundesregierung. Dem werden wir uns widersetzen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen nicht zu Menschen zweiter oder dritter Klasse gestempelt werden.