Besuch in der Flughafenasyleinrichtung in Schönefeld

Besuch in der Flughafenasyleinrichtung in Schönefeld

Regelmäßig besuche ich die Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete in Brandenburg, um mir direkt vor Ort ein Bild von der Lage zu machen. Wohin mich mein Weg bisher noch nicht geführt hatte, war die Flughafenasyleinrichtung in Schönefeld. Diese hat eine Sonderstellung. Sie dient nur der vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten, die im Flughafenverfahren landen.

Zur Einordnung: Das Flughafenverfahren wurde im Rahmen des sogenannten Asylkompromisses 1993 eingeführt und von Beginn an – völlig zu Recht – hochumstritten. Es wird an solchen Flughäfen angewandt, an denen Übernachtungskapazitäten für Flüchtlinge zur Verfügung stehen. Bundesweit ist dies nur an fünf Flughäfen der Fall: Frankfurt (Main), München, Hamburg, Düsseldorf und Berlin-Schönefeld. Das Flughafenverfahren findet nur bei denjenigen Geflüchteten Anwendung, die ohne oder mit gefälschten Einreisepapieren nach Deutschland kommen und am Flughafen durch die Bundespolizei aufgegriffen werden und einen Asylantrag stellen. Im Flughafenverfahren hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nun zwei Tage Zeit, den Asylantrag zu prüfen. Dafür findet eine Anhörung des Geflüchteten in der BAMF-Außenstelle des Flughafens statt. Der Flüchtling verbleibt währenddessen in der (räumlich getrennten) Unterbringungseinrichtung des Landes Brandenburg. Juristisch gilt diese Einrichtung als Transitbereich des Flughafens, der Geflüchtete ist also nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Entscheidet das BAMF innerhalb dieser Zwei-Tages-Frist, dass der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, wird die Einreise in die Bundesrepublik verweigert und der Geflüchtete zurück in das Land, aus dem er angereist ist, geschickt. Gegen diese Entscheidung des BAMF kann der Geflüchtete innerhalb von drei Tagen mithilfe eines Rehtsanwalts Eilrechtsschutz beantragen und Klage gegen den Asylbescheid erheben. Bis zur Entscheidung darüber muss er in der Unterbringungseinrichtung im Flughafen bleiben. Entscheidet das BAMF nicht, dass der Antrag offensichtlich unbegründet ist, wird die Einreise nach Deutschland gestattet, der Geflüchtete in eine „normale“ Erstaufnameinrichtung des Landes verlegt und von dort wird das Asylverfahren wie jedes andere weiter geführt.

Diese juristische Konstruktion bedingt, dass die Einrichtung in Schönefeld als Transitbereich des Flughafens gilt und durch einen Zaun gesichert ist. Zwischen dem juristisch getrennten Bereich des BAMF (Bund), wo der Asylantrag bearbeitet wird, und der Unterbringungseinrichtung des Landes gibt es einen weiteren Zaun. Die Einrichtung selbst hat etwas mehr als 70 Plätze, war jedoch noch nie auch nur annähernd ausgelastet. Wir sprechen aktuell von etwa 100 Personen jährlich, bei denen in Schönefeld ein Flughafenverfahren durchgeführt wird. Das Hauptherkunftsland ist der Iran, was mit einer Direktflugverbindung von Teheran aus zusammenhängt. Es wird erwartet, dass die Zahl der Geflüchteten im Flughafenverfahren in Schönefeld deutlich steigt, wenn der neue Flughafen BER fertig gestellt ist.

Hier also traf ich mich am Mittwoch mit dem Leiter der Brandenburger Außenstelle des BAMF, Herrn Hanschmann, und dem amtierenden Leiter der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg, Herrn Jansen. Ich habe mir die Abläufe des Verfahrens ganz genau erklären lassen. Herr Hanschmann betonte, dass alle Entscheidungen seiner Außenstelle im Flughafenverfahren durch ihn selbst bzw. einen durch ihn bevollmächtigten Entscheider gegengeprüft werden, weil diese Verfahren besonders sensibel sind. Ich persönlich finde zwar, dass das Flughafenverfahren insgesamt abgeschafft gehört, weil es Asylsuchende, die per Flugzeug einreisen, anders behandelt, als Asylsuchende, die auf anderem Weg nach Deutschland kommen, bin jedoch froh, dass der Leiter der Außenstelle sich der Sensibilität der Verfahren bewusst ist und diese deshalb selbst überprüft.

Beide Herren bestätigten mir zudem, dass ein Zugang zu den Geflüchteten für Anwälte und die Flüchtlingsberatung im Landkreis Dahme-Spreewald gegeben ist. Die Beratung wird informiert, wenn Geflüchtete im Flughafenverfahren landen. Gleichzeitig sind Besuche von bereits in Deutschland lebenden Verwandten oder Freunden in der Einrichtung möglich. Es gibt auch einen kleinen Außenbereich, der jedoch aktuell nur aus einem recht verwahrlost wirkenden kleinen Spielplatz besteht. Noch in diesem Jahr sollen hier jedoch auch Sitzgelegenheiten entstehen und die Außenflächen insgesamt verbessert werden.

Es war ein sehr interessanter Besuch und ich habe mal wieder einiges dazu gelernt.