Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss - Broschüre erschienen

Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss – Broschüre erschienen

Heute erscheint eine neue Broschüre zum NSU-Untersuchungsausschuss, die hier auch online verfügbar ist. Im Folgenden ist das Vorwort von Volkmar Schöneburg, Obmann im NSU-UA, dokumentiert.

Man wollte es kaum glauben, als Ende 2011 die Taten der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) an das Tageslicht kamen: Zehn Morde, beginnend mit der Ermordung des Blumenhändlers Enver Şimşek in Nürnberg am 9. September 2000, zwei schwere Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle gehen auf das Konto von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die drei gewaltbereiten Neonazis waren, nachdem die Polizei mehrere von dem Trio produzierte Rohrbomben in einer Jenaer Garage im Januar 1998 sichergestellt hatte, untergetaucht. Noch im gleichen Jahr begingen die drei, die sich in den Raum Chemnitz abgesetzt hatten, den ersten Raubüberfall. Über 13 Jahre konnten die Terroristen unerkannt in Deutschland morden und rauben, obwohl mehr als 30 Spitzel (V-Leute) der verschiedenen Geheimdienste vor und während der Mordserie Teil des NSU-Umfelds waren.

Daraus ergeben sich zwei wichtige Aufgaben. Einmal ist das politische und behördliche Versagen (Verfassungsschutz, Polizei und Justiz) zu analysieren und zu kritisieren, um entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen. Zum anderen sind die Dynamiken der Radikalisierungen von Rechtsextremisten und „reziproke Prozesse in der politischen und öffentlichen Auseinandersetzung mit der rechtsextremen Bewegung zu untersuchen und zu berücksichtigen.“ [1]

Kein Tatort, der durch den NSU begangenen Gewaltverbrechen, lag in Brandenburg. Aber der Brandenburger Verfassungsschutz verfügte 1998 über Erkenntnisse bezüglich des untergetauchten Trios. Der Umgang mit diesen Informationen wurde im Rahmen des NSU-Prozesses vor dem Oberlandesgericht München öffentlich kontrovers diskutiert. Daneben erweckte das Brandenburger Innenministerium durch die Sperrung einer Akte gegenüber dem Gericht aus Gründen des „Staatswohls“ den Eindruck, als hätte es etwas zu verbergen. Das waren die Auslöser für die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE, die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (UA) zu beantragen. In der Folge beschloss der Brandenburger Landtag am 29 April 2016 die Einsetzung eines UA zur „Organisierten rechtsextremen Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Die Ergebnisse der Beweisaufnahme sind in einem umfänglichen Feststellungsteil dokumentiert. Bei der Beweiswürdigung hat jede Fraktion ein eigenes Votum vorgelegt. Das Ergebnis der Arbeit der Linksfraktion ist hier nachzulesen. Es wird ergänzt durch einen Text Isabelle Vandres, der als studentische Hausarbeit während der Arbeit im UA entstanden ist.

Die Aktualität der Auseinandersetzung mit dem gewaltbereiten Rechtsradikalismus liegt nicht erst seit dem vermutlich rechtsextrem motivierten Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor wenigen Tagen auf der Hand. Dabei ist durchaus eine neue Qualität hinsichtlich des Phänomens Rechtsradikalismus auszumachen. Denn offenkundig bestehen im rechtsextremistischen Millieu neben den noch existenten alten Verbindungen unter Zuhilfenahme des Digitalen neue Netzwerke. Darüberhinaus ist im Gegensatz zu den 90er Jahren eine offene Allianz zwischen dem gewaltbereiten Rechtsradikalismus und dem Extremismus der Mitte, wie er sich durch die AfD, durch Pegida oder den Cottbuser Verein „Zukunft Heimat“ artikuliert, zu konstatieren. Die Springer-Stiefel-Rechtsradikalen verbünden sich mehr oder weniger offen mit den White-Collar-Rechtsextremisten vom Schlage eines Björn Höcke oder Andreas Kalbitz. Das führt auch dazu, dass die Sprache des Rassismus, der Ausgrenzung immer mehr in die politische Kultur eindringt. Da wird offen von „Asylantenschwemme“, „Asyltourismus“, „Messer-Migranten“ oder von „Taugenichtsen“ gesprochen. Politiker werden als „Kulturbolschewisten“, als „Multi-Kulti-Befürworter“, als „Drahtzieher des Volkstods“ verbal angegriffen. Neonazis und AfD erheben gegenüber einem Teil der Politik den Vorwurf des „Volksverrats“. Ein Bundesinnenminister charakterisiert sogar die verstärkte Aufnahme von Flüchtlingen als „Herrschaft des Unrechts“. So wird eine Atmosphäre geschaffen, aus der heraus die tätlichen Angriffe der rechten Extremisten auf Bürgermeister, Journalisten, Andersdenkende und Engagierte sowie Hetzjagden auf Flüchtlinge für die Täter scheinbar legitim sind. Diese Straftaten sind nämlich auch die gewaltsame Umsetzung einer alltäglich erlebten Ausgrenzung und Diffamierung.

Darauf jedoch mit einer Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden zu reagieren, ist der falsche Weg. Gerade der NSU-Komplex zeigt, wie kontraproduktiv insbesondere die Rolle des Verfassungsschutzes bei der Bekämpfung des Rechtsterrorismus war. Das ist auch die zentrale Erkenntnis des Brandenburger Untersuchungsausschusses. Es muss vielmehr bei dem Engagement gegen den Rechtsradikalismus auch darum gehen, dass der Rechtsstaat nicht zum Überwachungsstaat mutiert, indem die Freiheitsrechte ausgehöhlt werden. Das wäre nämlich ein Sieg derjenigen, die es zu bekämpfen gilt.

Volkmar Schöneburg im Juni 2019

 

[1] Matthias Quent, Rassismus, Radikalisierung, Rechtsterrorismus. Wie der NSU entstand und was er über die Gesellschaft verrät, Weinheim/Basel 2019, S. 21.