Nachgefragt: Information von Personen, die auf rechtsextremen Feiendeslisten verzeichnet sind

Nachgefragt: Information von Personen, die auf rechtsextremen Feiendeslisten verzeichnet sind

Bereits seit dem vergangenen Jahr streite ich mich mit dem Innenministerium darüber, ob Menschen, die auf rechtsextremen Feindeslisten vezeichnet sind, über diesen Umstand informiert und beraten werden müssen oder nicht.Im vergangenen Jahr hatte ich dazu eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Bei der Antwort räumte das Innenministerium ein, Kenntnis von der Liste des NSU und der der Gruppe Nordkreuz zu haben. Eine Information der Betroffenen sei jedoch nur bei der NSU-Liste in Form einer Gefärhdetenansprache in Briefform erfolgt. Bei der Liste Norkreuz habe es sich nur um eine abstrakte Gefährdungslage gehandelt, so dass die Betroffenen nicht informiert worden seien.

Im Januar erschien ich dann selbst auf einer von Nazis im Netz verbreoteten Liste inkl. meiner Privatadresse. Meine Kollegin Isabelle Vandre stellte zu diesem Vorgang eine Anfrage. Auch hier wurden die Betroffenen nicht seitens der Sicherheitsbehörden informiert.

Nachdem die Nordkreuz-Liste mediale Wellen schlug, habe ich erneut angefragt und nun auch Antwort bekommen. Hier wird ausgeführt, dass auf der Nordkreuz-Liste 160 Personen aus Brandenburg verzeichnet sind. Lediglich bei zweien erfolgte ein sogenanntes Sensibilisierungsgespräch im Juli 2019. Alle weiteren Personen wurden ebenfalls im Juli 2019 durch ein Informationsschreiben informiert. Also zwei Jahre nachdem die Nordkreuz-Liste den Brandenburger Behörden bekannt wurde. Es ist davon auszugehen, dass diese beiden Personen erst aufgrund der öffentlichen Diskusson rund um den Mord an Walter-Lübcke und dem Bekanntwerden, dass Mitglieder der Nordkreuz-Gruppe bewaffnet sind, Pläne für die Liquidierung politischer Gegner hatten und Leichensäcke und Löschkalk beschaffen wollten, informiert wurden. Kurz vorher hatte ich in einer Pressemitteilung gefordert, dass die Betroffenen informiert werden müssen.

Ich bin jetzt erst einmal froh, dass die Betroffenen endlich informiert wurden. Ich denke, es braucht dabei einen Automatismus. Selbst wenn keine konkrete Gahrenlage angenommen wird, ist es für die Sensibilisierung der Betroffenen wichtig, dass sie Bescheid wissen und einen Ansprechpartner haben, den sie kontaktieren können, wenn sie den Eindruck haben, dass ggf. etwas nicht stimmt. Wir wissen, dass die Sicherheitsbehörden nicht alle rechtsterroristischen Aktivitäten im Blick haben und so ist es notwendig, dass diejenigen, die möglicherweise in den Blick von Rechtsterroristen gelangen, von einer möglichen Gefährdung Kenntnis haben. Insofern hoffe ich sehr, dass die Brandenburger Sicherheitsbehörden nach diesem Vorgang so weit sensibilisiert sind, dass es keines monatelangen Kampfes um die Information der Betroffenen mehr bedarf, wenn ihnen weitere Listen bekannt werden.