Erklärung zur Optionskommune

Das Land Brandenburg wird dem Bundesarbeitsministerium vorschlagen, dass die Landkreise Potsdam-Mittelmark und Havelland Optionskommunen werden.

Dazu erklären Harald Petzold, Vorsitzender der Kreistagsfraktion der LINKEN im Havelland und Andrea Johlige, Kreisvorsitzende der LINKEN im Havelland:

„Sollte das Bundesarbeitsministerium im Sinne des Vorschlags des Landes Brandenburg entscheiden und das Havelland Optionskommune werden, wird DIE LINKE die Umorganisation der Betreuung der Langzeitarbeitslosen konstruktiv aber gleichzeitig kritisch begleiten. Wir erinnern an den Antrag, den die Kreistagsfraktion der LINKEN bereits bei der Kreistagssitzung im November 2010 zur möglichen Ausgestaltung einer Optionskommune vorgelegt hat und der von der Zählgemeinschaft im Kreistag abgelehnt wurde. Darin hatten wir einen umfassenden Vorschlag zur Ausgestaltung der Optionskommune unterbreitet. Diesen aus 11 Punkten bestehenden Vorschlag wollen wir hiermit erneuern, um sicherzustellen, dass die von Arbeitslosigkeit Betroffenen im Havelland umfassend gefördert werden und sich ihre Situation verbessert.“

 

Diese Punkte sind aus Sicht der LINKEN:

  1. die Verbesserung der Betreuung der Betroffenen durch transparente Zuständigkeiten und persönliche Ansprechpartner und die Verbesserung der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt oberste Priorität hat,
  2. die Ausweitung sozial-integrativer Angebote angestrebt wird,
  3. der Arbeitgeberservice kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen vor Ort sein soll und auch die Vermittlung in überregionale Arbeitsplätze gewährleistet,
  4. die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie das 100-Stellenprogramm nicht verringert und landespolitische Programme wie „Arbeit für Brandenburg“ genutzt werden,
  5. dafür Sorge getragen wird, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sinnvolle Arbeit für die Betroffenen bieten und auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten,
  6. Betroffene nicht in Maßnahmen und Arbeitsplätze vermittelt werden, bei denen sie unter der ortsüblichen Entlohnung bezahlt werden, und die Betroffenen keine Nachteile erfahren, wenn sie eine Tätigkeit ablehnen, bei der unter der ortsüblichen Entlohnung bezahlt wird,
  7. Qualifizierungsmaßnahmen auf den regionalen Arbeitsmarkt angepasst werden und auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt hinarbeiten,
  8. mindestens 90 Prozent der derzeit innerhalb der ARGE Beschäftigten der BA durch den Landkreis übernommen werden und alle Beschäftigten unbefristete Verträge erhalten,
  9. die hier gegenständliche Aufgabe von einem Kreistagsausschuss fachlich begleitet wird, dem alle Fraktionen mit Sitz und Stimme angehören und in dem Betroffenenvertretungen (bspw. Arbeitslosenverband) als zusätzliche, fraktionsübergreifende sachkundige Einwohner/innen Mitwirkungsrechte erhalten,

10. ein Beirat gebildet wird, der arbeitsmarktpolitische Instrumente berät und in dem der Kreistag und Betroffenenvertretungen Mitwirkungsrechte erhalten,

11. ein/e Beauftragte/r als Ansprechpartner/in für die Betroffenen auf Vorschlag des Arbeitslosenverbandes berufen wird, die/der in Streitfällen vermittelt und Lösungsmöglichkeiten sucht.