Finanzielle Hilfen in der „Corona- Krise“ - Aktuelle Informationen für Kulturschaffende, Selbstständige, Freiberufler - Update 1.4.2020

Finanzielle Hilfen in der „Corona- Krise“ – Aktuelle Informationen für Kulturschaffende, Selbstständige, Freiberufler – Update 1.4.2020

Zu den finanziellen Hilfen in der „Corona-Krise“ informieren die havelländischen Landtagsabgeordneten Andrea Johlige und Christian Görke:

Durch die derzeitige Situation stehen besonders kleine Unternehmen, Kulturschaffende und Selbständige unter Druck. Bei den folgenden Informationen geht es um die Selbstständigen, Freiberufler etc. die selbst nicht von einer Quarantäne betroffen sind, denen aber die Umsätze wegbrechen, weil Veranstaltungen untersagt und Spielstätten geschlossen wurden.

Wenn der Betrieb wegen Krankheit bzw. Quarantäne geschlossen wird oder wurde, gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Nach § 56 Infektionsschutzgesetz kann „Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang“ beantragt werden. Anträge gibt es unter: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/lasv/formulare/?skip93543=8

Neben der Vernetzung untereinander, über Berufsverbände, Interessengruppen, soziale Netzwerke etc, ist es wichtig, möglichst viele Anlaufstellen zu kennen, da Hilfen vorerst nicht gebündelt, sondern über verschiedene Stellen gewährt werden.

Anbei eine Übersicht zu aktuellen Hilfsmöglichkeiten:

Nicht-rückzahlungspflichtige Zuschüsse und Kredite
a) Land Brandenburg

Das Land Brandenburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind, mit einem Soforthilfeprogramm.
Anspruch haben gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR

Anträge können auf der Seite der Investitionsbank des Landes gestellt werden.
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

b) Bund

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Soforthilfe ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge werden deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html

 

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Im Bundesjustizministerium wurde entschieden, die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen bis zum 30. September 2020 auszusetzen. Unmittelbar insolvenzgefährdete Kultureinrichtungen werden damit bis zum Erhalt von Zuschüssen und/oder Krediten gesichert.

 

Steuerliche Erleichterungen

Aktuell können in einem vereinfachten Verfahren Stundungen bzw. ein Vollstreckungsaufschub für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Informationen bietet die Seite des Ministeriums für Finanzen und Europa:

https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.661822.de

Der Antrag findet sich unter: https://mdfe.brandenburg.de/media_fast/4055/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf

Weitere Hilfen und Informationen bietet speziell auch für Kulturschaffende die Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/ministerium/umgang-mit-corona-pandemie/

Und sehr umfangreich bei der Bundessteuerberaterkammer: https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Katalog_zur_Corona-Krise.pdf

 

Kurzarbeitergeld

Selbstständige und Freiberufler fallen üblicherweise und derzeit noch nicht unter die Kurzarbeiterregelung.

Es sei denn, sie sind jedenfalls in Teilzeit, auch angestellt. Dann könnte Kurzarbeitergeld ein Thema sein. Informationen zur Antragstellung finden sich hier:

Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Merkblatt: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

 

Grundsicherung

Der Bund hat ein Sozialschutz Paket für den erleichterten Zugang zu Sozialleistungen beschlossen. So erhalten von der Krise betroffene Kleinunternehmer und so genannte Solo-Selbständige leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Hierfür wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Außerdem gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Mieten automatisch als angemessen.

Die Antragsstellung mit den Formularen der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim jeweiligen Jobcenter vorzunehmen.

https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen

 

Nachfragen unter E-Mail buero.christian.goerke@mdl.brandenburg.de bzw. wahlkreis@andrea-johlige.de