Kurzbericht und Einschätzung zum Prozess gegen Jan-Ulrich Weiß
Heute fand am Amtsgericht Prenzlau der Prozess wegen Volksverhetzung gegen Jan-Ulrich Weiß statt. Weiß hatte bei Facebook ein Bild hochgeladen, die Jacob Rothschild sowie eine Simpsons-Figur (mit langer Nase) nebeneinander zeigt und den Text enthält: „Hallo, mein Name ist Jacob Rothschild Meine Familie ist mehr als 500 Millionen Dollar schwer. Wir haben weltweit so gut wie jede Zentralbank in Besitz. Wir finanzieren immer beide Seiten von jedem Krieg, schon seit Napoleon. Wir steuern deine Nachrichten, Medien, Öl und deine Regierung. DU HAST WAHRSCHEINLICH NOCH NIE VON MIR GEHÖRT…“
Weiß ist Kreisvorstzender der AfD in der Uckermark und erster Nachrücker auf der Landesliste de AfD für den Landtag. Er wäre, wäre damals nicht die Debatte um das Verbreiten dieses Bildes dazwischen gekommen, mittlerweile Mitglied des Landtages. So behielt der aus de AfD-Fraktion ausgeschiedene Abgeordnete Hein sein Mandat. Die AfD strengte ein Ausschlussverfahren gegen Weiß an, das aber vom Bundesschiedsgericht abgelehnt wurde. Sollte ein Abgeordneter der AfD-Fraktion aus dem Landtag ausscheiden, wird Weiß Mitglied des Landtages. (Was die AfD übrigens duch Parteiausschluss verhindern könnte, weil man jemanden von der Liste streichen kann, wenn er nicht mehr Mitglied der Partei ist, auf der man kadidiert hat.)
Für das Verbreiten dieses Bildes wurde Strafanzeige gegen ihn gestellt. Heute ging es also darum, ob der Tatbestad der Volksverhetzung erfüllt ist. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld einen Strafbefehlt über 100 Tagessätze á 50 Euro erlassen, gegen den Weiß Widerspruch eingelegt hat, weshalb es zur mündlichen Vehandlung kam.
Die Verteidigung war auf folgende Punkte ausgelegt:
- Das Bild sei nicht antisemitisch, sondern richte sich nur erkennbar gegen das Großkapital und er wollte insofern nicht eine religiöse Gruppe angreifen.
- Weiß wäre nicht antisemitisch, schließlich habe seine Cousine, mit der er sich sehr gute verstehe, einen Mann jüdischer Abstammung.
- Es habe dem Verbreiten des Bildes keine aktive Handlung zugrunde gelegen. Vielmehr habe Weß nur vergessen, das Bild auf privat zu schalten.
Weiß wurde frei gesprochen. Dem ersten und dem dritten Punkt folgte die Richterin in der Urteilsbegründung.
Sie verneinte einerseits den Vorsatz des Verbreitens des Bildes. Diese Begründung scheint mir arg fragwürdig und dürfte von wenig Kenntnissen über das Funktionieren von Facebook zeugen. Der der Anklage zugrunde liegende Screenshot zeigt deutlich, ass Weiß das Bild selbst hochgeladen, also nicht etwa nur einen vorhandenen Beitrag geliked hat. Was ist denn bitte sonst eine aktive Handlung bei Facebook, wenn nicht das Hochladen eines Bildes?
Andererseits verneinte sie den Vorsatz weil das Bild nicht eindeutig antisemitisch sei. Man könne es auch anders interpretieren und schließlich sei kein direkter Bezug zum Judentum bspw. durch Verwendung des Wortes „Jude“ gegeben. Es gäbe beim Angeklagten auch keinerlei Anhaltspunkte, dass er das Bild als antisemitisch erkannt habe. Deshalb sei er frei zu sprechen.
Ich halte auch das für eine fragwürdige Begründung, unterstellt es doch völlige politisch Ahnungslosigkeit bei einem Kreisvorsitzenden und Listenkandidaten für den Landtag. Der Bezug zu Rothschild, die lange Nase ind er bildlichen Darstellung, der Bezug zum Großkapital… jeder wohl auch nur ein wenig politisch denkende Mensch erkennt den antisemitischen Bezug.
Weiß hat den ganzen Prozess über versucht, möglichst unbedarft und unpolitisch zu erscheinen. Ihm habe das Bild halt gefallen und das Großkapital finde er nunmal nicht gut, und da habe er im Auto am Handy das Bild gesehen und dan seinen Freunden zur Verfügung stellen wollen. Der Bilderordner sei aber auf öffentlich eingestellt gewesen und deshalb haben es alle sehen können. (Mal am Rande: Selbst wenn er es nur seinen Facebook-Freunden zur Vefügung gestellt hätte, wäre es immer noch ein „Verbreiten“ gewesen.) Und dan habe er den Facebook-Account ganz gelöscht, nachdem die Medien erste Berichte brachten, weil er dachte, sein Account sei gehackt worden, weil man das Bild öffentlich sehen konnte. Inzwischen habe er einen neuen Account. Auf Nachfrage erklärte er dann, dass er Rothschild kenne, die Simpsons-Figur aber nicht.
Die Richterin hat ihm diesen unbedarften und unpolitischen Auftritt das durchgehen lassen. Ich persönlich hoffe jetzt, dass die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Berufung einlegt. Ansatzpunkte dafür gibt es, wie dargelegt, auf jeden Fall.