NSU-Untersuchungsausschuss – Einsetzungsbeschluss, Mitglieder und Protokoll der Plenardebatte
Endlich ist es geschafft: Auch in Brandenburg gibt einen NSU-Untersuchungsausschuss. Am 29. April 2016 hat der Landtag Brandenburg den Einsetzungsbeschluss gefasst.
Dem vorangegangen war eine öffentliche Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (die erste öffentliche Sitzung seit dere Bestehen!) zum Themenkomplex des NSU. Das Protokoll dieser Sitzung mit einem ausführlichen Bericht des Innenministeriums ist hier zu finden.
Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob Handeln oder Unterlassen der Brandenburger Sicherheits- und Justizbehörden die Bildung und die Taten der Terrorgruppe ‚Nationalsozialistischer Untergrund’ (NSU) sowie deren UnterstützerInnen begünstigt und/oder die Aufklärung und Verfolgung der von der Terrorgruppe begangenen Straftaten erschwert haben. Dabei soll auch das Zusammenwirken mit Bundesbehörden und Behörden anderer Länder untersucht werden. Aßerdem geht es um die Frage, ob alle Möglichkeiten zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten durch Brandenburger Sicherheits- und Justizbehörden ausgeschöpft wurden. Zum Einsetzungsbeschluss geht es hier. Zum Protokoll der Plenardebatte dazu geht es hier.
Der Ausschuss setzt sich aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Der Vorsitzende, Holger Rupprecht (SPD-Fration) ist nicht stimmberechtigt. Die ordentlichen Mitglieder sind:
Inka Gossmann-Reetz, SPD-Fraktion
Björn Lüttmann, SPD-Fraktion
Uwe Schmidt, SPD-Fraktion
Björn Lakenmacher, CDU-Fraktion
Dr. Jan Redmann, CDU-Fraktion
Andrea Johlige, Fraktion DIE LINKE
Dr. Volkmar Schöneburg, Fraktion DIE LINKE
Andreas Galau, AfD-Fraktion
Ursula Nonnemacher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die konstituierende Sitzung des Untersuchungsausschusses wird am 12.7.2016 stattfinden.