LINKE beim Friedens- und Versöhnungsmarsch in der Autonomen Region Kurdistan

LINKE beim Friedens- und Versöhnungsmarsch in der Autonomen Region Kurdistan

Vom 12. bis 17. April 2017 nimmt die Landtagsabgeordnete Andrea Johlige am Friedens- und Versöhnungsmarsch in der Autonomen Region Kurdistan teil. Dazu aufgerufen hatte das Menschenrechtszentrums Cottbus e.V. in Kooperation mit der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte. Der Marsch findet von Palmsonntag, dem 9. April 2017, bis zum Ostermontag, dem 17. April 2017 statt.

Zu ihrer persönlichen Motivation zur Teilnahme, sagt Andrea Johlige, die auch asyl- und flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion ist: „Krieg und Verfolgung sind eine der wichtigsten Ursachen, warum Menschen ihre Heimat verlassen und auf die Flucht gehen. Der Marsch soll zeigen, dass Europäerinnen und Europäer mit den Menschen im Irak fühlen und sie bei ihren Anstrengungen für Frieden und Versöhnung unterstützen. Es ist ein starkes Symbol, wenn wir uns von Deutschland aus auf den Weg machen und in der Autonomen Region Kurdistan unsere Solidarität zeigen. Gerade die Zusammensetzung der Delegation – Menschen verschiedener Glaubensrichtungen und Atheisten – kann zeigen, dass es Hoffnung auf Frieden gibt, wenn alle gemeinsam dafür kämpfen.“

 

Hintergrund:

Die 20-köpfige Delegation aus Europa wird unter dem Segen des chaldäischen Erzbischofs von Erbil vom christlichen Flüchtlingslager „Ashdi 2“ („Frieden“) in Erbil zunächst in Richtung muslimische Gebiete starten. Mit verschiedenen Aktionen wollen die Teilnehmer unterwegs ins Gespräch mit der ortsansässigen Bevölkerung über Frieden und Versöhnung kommen. Denn tausende von Menschen wurden von der IS angegriffen und ermordet. Der Krieg im Nahen Osten hat nicht nur Städte und vielerorts das Jahrtausende alte kulturelle Erbe der Menschheit vernichtet, sondern auch das Vertrauen der Menschen untereinander zerstört. Seit Jahren sind insbesondere die jesidischen und christlichen Minderheiten von Versklavung, Tod und Vertreibung bedroht. Der Brandenburger Landtag hatte sich, dem Baden-Württembergischen Beispiel folgend, deshalb bereits im Dezember 2016 für die Aufnahme eines Sonderkontingents von Jesidinnen und ihren Kindern außerhalb des regulären Asylverfahrens ausgesprochen.