Nachgefragt: Anwendung der Wohnsitzauflage in Brandenburg

Nachgefragt: Anwendung der Wohnsitzauflage in Brandenburg

Es gibt ja so Anfragen, da wundert man sich ein wenig über die Antwort der Landesregierung. Die Antwort auf meine Anfrage zur Anwendung der Wohnsitzauflage im Land Brandenburg ist so eine.

Im August 2016 hat der Bundesgesetzgeber das sogenannte Integrationsgesetz verabschiedet. Ein Bestandteil dieses Gesetzes ist die Änderung des Aufenthaltsgesetzes hinsichtlich einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen, die einem nationalen Abschiebeverbot unterliegen sowie Personen, die über ein Landesaufnahmeprogramm nach Deutschland gekommen sind. Die Regelung zur Wohnsitzauflage umfasst in §12a Abs. 1 AufenthG die Festlegung, dass der genannte Personenkreis drei Jahre nach Anerkennung seinen Wohnsitz in dem Bundesand zu nehmen hat, dem er für die Dauer seines Asylverfahrens zugewiesen wurde.

Ich wollte nun von der Landesregierung wissen, wie vielen Personen in Brandenburg eine solche Wohnsitzauflage auf jeweils welcher Rechtsgrundlage erteilt wurde, wie viele Anträge auf Aufhebung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme gestellt und wie diese beshieden wurden und wie viele Klagen dagegen erhoben wurden. Kurz zusammengefasst lautet die Antwort der Landesregierung auf alle Fragen: Sie weiß es nicht.

Damit kann die Landesregierung keinerlei Aussagen darüber treffen, wie viele Personen von dieser Regelung betroffen sind, welche Folgen sie hat und ob es eine einheitliche Rechtsanwendung der Kommunen gibt usw. Mich macht das offen gestanden sprachlos und es zeigt insofern sich die Landesregierung auf mangelnde statistische Erfassung im Ausländerzentralregister beruft, dass die erfragten Daten wohl auch bundesweit nicht vorliegen und damit ein zentrales Instrument der Großen Koalition auf Bundesebene zur Steuerung der Migration in seinen Wirkungen nicht überprüft werden kann. Unabhängig davon, dass ich die Wohnsitzauflage nach wie vor ablehne, ist das ein Armutszeugnis für Land und Bund. Und es zeigt, dass die Ablehnung der Ausweitung der Wohnsitzauflage in Brandenburg auf Landeskreise oder Städte und Gemeinden richtig war.