Nachgefragt: Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung, dem gesellschaftlichen Status bzw. einer Behinderung 2001 bis 2016 in Brandenburg

Nachgefragt: Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung, dem gesellschaftlichen Status bzw. einer Behinderung 2001 bis 2016 in Brandenburg

In den vergangenen Monaten waren vor allem rassistische Straftaten im Zentrum der gesellschaftlichen Debatte. Dabei bleibt oft im Hintergrund, dass es politisch motivierte Hasskriminalität auch gegen andere gesellschaftliche Minderheiten gibt. Um dies sichtbar zu machen einerseits und um Handlungsbedarfe zu erkennen andererseits, habe ich drei Anfragen an die Landesregierung gestellt. Die Antworten sind mittlerweile in der Parlamentsdokumentation verfügbar, ich stelle sie aber auch hier zur Verfügung.

In der Märkischen Allgemeinen Zeitung ist ein Artikel zu den Anfragen erschienen, den ich gern zum Lesen empfehle.

Ich empfehle denen, die sich für das Theme interessieren, das Lesen der Original-Antworten der Landesregierung. Ich werde hier nur eine kurze, vor allem statistische Auswertung machen und auf Besonderheiten hinweisen. Die Landesregierung hat jeweils umfassende Ausführungen gemacht zu Fragen zu Hilfs- und Beratungsangeboten für Betroffene, Maßnahmen zur Vebesserung des Anzeigeverhaltens und zur Sensibilisierung der Sicherheitsorgane, die ich hier nicht wiederholen möchte.

 

Politisch motivierte Straftaten im Begründungszusammenhang „sexuelle“ Orientierung

Insgesamt hat die Landesregierung in den Jahren 2001 bis 2016 61 Fälle politisch motivierter Straftaten im Begründungszusammenhang „sexuelle Orientierung“ in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. 39 davon konnten aufgeklärt werden.

Auf die einzelnen Jahre verteilten sich die Straftaten wie folgt: 2001: 3, 2002: 3, 2003: 1, 2004: 1, 2005: 3, 2006: 1, 2007: 4, 2008: 3, 2009: 2, 2010: 6, 2011: 4, 2012: 5, 2013: 7, 2014: 6, 2015: 8, 2016: 4.

Bei den Taten handelt es sich zu mehr als der Hälfte (34) um Propagandadelikte: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (S86a StGB): 15, Volksverhetzung (§130 StGB): 18 und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§90a StGB): 1. Allerdings sind unter den weiteren Taten neben 4 Bedrohungen (§241 StGB), 6 Beleidigungen (§185 StGB) und 2 üblen Nachreden (§186 StGB) auch 14 Gewaltstraftaten zu verzeichnen: 5 Körperverletzungen (§223 StGB), 4 schwere Körperverletzungen (§224 StGB), 4 Sachbeschädigungen (§303 StGB)  und 1 sexuelle Nötigung bzw. sexueller Übergriff (§§177 StGB).

Auffällig ist, dass die Gewaltstraftaten bis auf zwei Ausnahmen alle in den Jahren 2010 bis 2016 verübt wurden. Beließen es die Täter bis 2010 vorrangig bei Beleidigungen oder Propagandadelikten steigt scheinbar die Bereitschaft Gewalt anzuwenden in den Folgejahren an. Möglicherweise hat dies aber auch mit einem veränderten Anzeigeverhalten zu tun.

Interessant an der Antwort der Landesregierung sind auch die Maßnahmen, die getroffen wurden, um das Anzeigeverhalten zu steigern. So gibt es einen Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Polizeipräsidium, der auch die Aufgabe hat, die Polizeibediensteten für das Thema zu sensibilisieren. Auch auf umfangreiche Beratungsangebote wird in der Antwort verwiesen.

Noch in diesem Jahr erarbeitet die Landesregierung einen „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“. Diesen hat der Landtag durch Beschluss im Jahr 2016 eingefordert. In diesem Zusammenhang wird die Bekämpfung dises Kriminalitätsbereichs erneut eine Rolle spielen.

Antwort der Landesregierung zu Straftaten im Begründungszusammenhang „sexuelle Orientierung“

 

Politisch motivierte Straftaten im Begründungszusammenhang „gesellschaftlicher Status“

Insgesamt hat die Landesregierung in den Jahren 2001 bis 2016 28 Fälle politisch motivierter Straftaten im Begründungszusammenhang „gesellschaftlicher Status“ in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. 22 davon konnten aufgeklärt werden.

In der medialen Wahrnehmung wurden alle diese Straftaten mit Straftaten gegen obdachlose Menschen gleichgesetzt. Das ist ausdrücklich falsch! Hier finden sich bspw. auch Straftaten wie die Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§90 StGB) (1) oder die üble Nachrede und Verleumdung von Personen des öffentlichen Lebens (§188 StGB) (1). Auch die Erpressung (§253 StGB) wird vermutlich nicht eine obdachlose Person als Opfer gehabt haben. Zumindest diese drei Straftaten verfälschen deshalb etwas das Bild, da auch zu anderen Straftaten keine näheren Informationen vorliegen, ist diese Auflistung zumindest dahingehend mit Vorsicht zu genießen, dass nicht zu schlussfolgern ist, dass sich alle aufgelisteten Straftaten tatsächlich gegen sozial benachteiligte oder obdachlose Personen richten.

Auf die einzelnen Jahre verteilten sich die Straftaten wie folgt: 2001: 3, 2002: 3, 2003: 0, 2004: 2, 2007: 3, 2008: 1, 2009: 1, 2010: 1, 2011: 1, 2012: 6, 2014: 1, 2015: 5, 2016: 1. 2003, 2005, 2006 und 2013 wurde keine Straftaten dieses Deliktbereichs verübt.

Die Taten sind auf diverse Deliktbereiche verteilt: Besonders heraus stechen vor allem 2 Morde (§211 StGB) an obdachlosen Personen 2001 in Dahlewitz und 2008 in Templin. Unter den Taten sind zudem neben 1 Bedrohung (§241 StGB) und 3 Beleidigungen (§185 StGB) auch weitere Gewaltstraftaten zu verzeichnen: 1 Körperverletzung (§223 StGB), 3 schwere Körperverletzungen (§224 StGB), 2 Sachbeschädigungen (§303 StGB) und 1 Raub (§249 StGB).

Auch hier führt die Landesregierung in der Antwort Beratungs- und Hilfeangebote für Betroffene auf.

Antwort der Landesregierung zu Straftaten im Begründungszusammenhang „gesellschaftlicher Status“

 

Politisch motivierte Straftaten im Begründungszusammenhang „Behinderung“

Insgesamt hat die Landesregierung in den Jahren 2001 bis 2016 20 Fälle politisch motivierter Straftaten im Begründungszusammenhang „Behinderung“ in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. 15 davon konnten aufgeklärt werden.

Auf die einzelnen Jahre verteilten sich die Straftaten wie folgt: 2001: 1, 2003: 1, 2004: 1, 2006: 1, 2007: 1, 2008: 1, 2009: 1, 2010: 2, 2011: 1, 2013: 3, 2014: 3, 2015: 3, 2016: 1. 2002, 2005 und 2012 wurden keine Straftaten mit diesem Begründungszusammenhang in Brandenburg erfasst.

Bei den Taten handelt es sich zu mehr als der Hälfte (11) um Propagandadelikte: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (S86a StGB): 3 und Volksverhetzung (§130 StGB): 8. Allerdings sind unter den weiteren Taten neben 2 Beleidigungen (§185 StGB) auch 7 Gewaltstraftaten zu verzeichnen: 4 Körperverletzungen (§223 StGB) und 3 schwere Körperverletzungen (§224 StGB). 5 dieser Gewaltstraftaten fanden in den Jahren 2013 bis 2016 statt. Auch hier scheint die Gewaltbereitschaft zuzunehmen oder sich das Anzeigeverhalten zu verändern.

In der Antwort weist die Landesregierung sehr ausführlich auf Hilfs- und Beratungsangebote für Opfer solcher Straftaten hin. Außerdem verweist sie auf die Anstrengungen zur Schaffung barrierefreier Zugänge in den Polizeidienststellen sowie die Schwierigkeiten bei der Aufklärung von Straftaten deren Opfer Menschen mit geistiger Behinderung sind.

Antwort der Landesregierung zu Straftaten im Begründungszusammenhang „Behinderung“