Presseerklärung: Nicht noch mehr Flüchtlingsunterkünfte dürfen Pandemie-Hotspots werden

Presseerklärung: Nicht noch mehr Flüchtlingsunterkünfte dürfen Pandemie-Hotspots werden

in immer mehr Gemeinschaftsunterkünften in Brandenburg wurden BewohnerIinnen positiv auf Sars-CoV2 getestet und die Unterkünfte wurden ganz oder teilweise unter Quarantäne gestellt. Dazu erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der LINKEN Landtagsfraktion, Andrea Johlige:

„Gerade in Flüchtlingsunterkünften braucht es einen besseren Infektionsschutz. Hier sind viele Menschen gezwungen, gemeinsam auf engstem Raum zu leben und können damit Abstandsregeln kaum einhalten.

In dieser Woche entschied das Verwaltungsgericht Leipzig, dass ein Geflüchteter, der gegen die Pflicht in einer Massenunterkunft zu leben geklagt hatte, nicht länger dort leben muss, weil es unter den dort herrschenden Bedingungen nicht möglich ist, den vorgeschrieben Mindestabstand einzuhalten.

Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig ist wichtig für die Rechte von Geflüchteten. Das Land muss die Landkreise und kreisfreien Städte anweisen, alleinreisende Geflüchtete in Einzelzimmern unterzubringen. Familien und Großfamilien brauchen mehr Räume, in denen es möglich ist, infizierte und nicht infizierte Familienmitglieder voreinander zu trennen. Vorübergehend sind deshalb auch auch weitere Unterkünfte anzumieten. Gleichzeitig muß es auch in den Gemeinschaftsunterkünften ausreichend Masken und eine bessere Desinfektion der gemeinschaftlich genutzten Bereiche wie Toiletten, Küchen und Aufenthaltsräumen mehrfach täglich geben.

Wenn in einer Unterkunft Menschen mit dem Corona-Virus infiziert sind, müssen Bereiche sofort isoliert werden. Das zeigen auch die Erfahrungen in betroffenen Krankenhäusern wie Potsdam und Bernau. Die Quarantänebedingungen sind so zu gestalten, dass weitere Infektionensketten vermieden werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass negativ getestete Geflüchtete für die Zeit der Quarantäne außerhalb der Einrichtung, bspw. in Hotels oder Pensionen, untergebracht werden.“

Hintergrund:

Pressemitteilung zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235559