Rede im Landtag zum Antrag der CDU zur gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen

Rede im Landtag zum Antrag der CDU zur gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen

Die CDU hat einen Antrag zur Gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen gestellt. Dieser ist hier zu finden. Meine Rede dazu dokumentiere ich natürlich gern:

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

vorab: Es gibt klare, bundeseinheitliche und verbindliche Regelungen für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen. Diese sind festgeschrieben im Asylbewerberleistungsgesetz. In diesen ersten 15 Monaten erhalten Flüchtlinge nur eine Akut- und Schmerzversorgung. Erst danach haben sie Anspruch auf Gesundheitsleistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Das haben wir immer kritisiert, weil es nicht nur diskriminierend ist sondern auch weil in vielen Fällen erst dann eine Behandlung stattfindet, wenn es akut wird. Und leider wird sich daran wohl auch künftig nichts ändern, wenn man in den Gesetzentwurf der rot-schwarzen Koalition schaut. Und der Bund wird sich auch weiterhin bei den Kosten für die gesundheitliche Versorgung zurückhalten. Auch das sollten wir hier erwähnen.

Dennoch gibt es natürlich einige Sachen, die wir hier im Land klären müssen.

In dem Zusammenhang bin ich Ihnen dankbar, dass Sie auf das Problem der Sprachmittlung hinweisen. Damit haben Sie natürlich Recht, wir brauchen mehr Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Leider findet man die nicht per Beschluss durch den Landtag. Insofern würde ich es gut finden, wenn wir uns hierzu gesondert verständigen. Ich bin da wirklich gespannt, welche Ideen es gibt.

Meine Damen und Herren,

die Landesregierung bemüht sich seit längerem, die Voraussetzungen für die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber zu schaffen. Hamburg und Bremen haben gute Erfahrungen mit diesem Modell gemacht. Dort gab es übrigens keine Kostenexplosion in der medizinischen Versorgung, die Verwaltungskosten sind gesunken. Und die Gesundheitskarte hat den Vorteil, dass es die Entscheidung darüber, ob jemand ärztliche Hilfe benötigt, von den Verwaltungen weg, hin zu den Ärzten verlagert. Das finde ich ethisch und fachlich den richtigen Weg.

Bereits beim Flüchtlingsgipfel des Bundes mit den Ländern im vergangenen Jahr haben die Länder eine bundesgesetzliche Regelung eingefordert. Diese gibt es bis heute nicht. Was mich jetzt allerdings ernsthaft wundert ist, dass Sie, obwohl Sie wissen, dass eine Rahmenvereinbarung mit der AOK geschlossen werden soll und der Entwurf aktuell den Kommunen zur Prüfung vorliegt, nun auf ein anderes Modell umschwenken. Natürlich kann man auch – „endlich“, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben – eine Vereinbarung zur Abrechnung zwischen Kommunen und kassenärztlicher Vereinigung abschließen. In ihrem Positionspapier von vor drei Wochen war davon allerdings noch nicht die Rede. Man bekommt den Eindruck, dass Sie in der Zeitung gelesen haben, dass die Kassenärztliche Vereinigung das will und schwups, wird es CDU-Position. Dass dies dem eingeschlagenen Weg der Einführung einer Gesundheitskarte, die Sie im eben genannten Positionspapier noch gefordert haben, entgegensteht, scheint Ihnen entgangen zu sein. Statt ständig nach neuen Insellösungen zu suchen, muss die flächendeckende Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber zügig vorangetrieben werden. Hier sind alle Akteure und Verantwortlichen für die gesundheitliche Versorgung im Land gefragt – die Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesärztekammer, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Kommunen und das Land – gemeinsam eine Lösung zu suchen.

Meine Damen und Herren,

bei der Erstaufnahme werden alle Flüchtlinge medizinisch untersucht. Zuständig dafür ist das Krankenhaus Eisenhüttenstadt und durch die stark gestiegenen Fallzahlen in den vergangenen Wochen auch das Ernst-von-Bergmann-Klinikum für die Außenstellen Ferch und Potsdam. Mit weiteren Krankenhäusern wird es Verträge geben. Und selbstverständlich werden Menschen, bei denen eine Krankheit festgestellt wird, auch entsprechend behandelt und bei Ansteckungsgefahr wird bei Weiterverteilung in die Kommunen das zuständige Gesundheitsamt informiert.

Allerdings haben wir bereits im Ausschuss erörtert, dass die vollständige Übermittlung der medizinischen Unterlagen und Erstanamnesebögen an die niedergelassenen Ärzte eine eklatante Verletzung des Datenschutzes wäre. Die entsprechenden Papiere werden den Flüchtlingen ausgehändigt. Und das ist auch richtig. Die Ausnahme habe ich schon benannt: über festgestellte ansteckende Krankheiten wird das zuständige Gesundheitsamt informiert. Das passiert übrigens auch, wenn Sie oder ich oder jemand anderes an einer Infektionskrankheit erkranken, beispielsweise nach einem Urlaub im Ausland.

Meine Damen und Herren,

in den vergangenen Wochen haben wir mehrmals von angeblich bei der Erstuntersuchung nicht erkannten kranken Flüchtlingen lesen müssen. Bisher konnte bis auf Einzelfälle, die mehr als ein Jahr zurück liegen, keiner dieser angeblichen Fälle konkret benannt werden. Lassen Sie uns besonnen an die Aufgaben und Herausforderungen herangehen und uns nicht an Panikmache beteiligen.

Danke