Rede zum Antrag "Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich ausgestalten"

Rede zum Antrag „Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich ausgestalten“

Ausgangspunkt dieser Plenardebatte war ein Antrag der Grünen „Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich ausgestalten“. Dieser war in Ausschüsse überwiesen worden und es gab eine Anhörung. Im Ergebnis der Anhörung wurde zwar empfohlen, den ursprünglichen Antrag abzulehnen, jedoch brachten LINKE und SPD einen einen eigenen Antrag ein.

Das Video zu meiner Rede ist hier verfügbar.

Das Skript meiner Rede stelle ich hier ebenfalls zur Verfügung:

„Ich bin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen außerordentlich dankbar für die Initiative „Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich ausgestalten“. Und auch wenn eine Beschlussempfehlung vorliegt, die empfiehlt, den ursprünglichen Antrag abzulehnen, haben die Koalitionsfraktionen gleichzeitig einen Entschließungsantrag eingebracht, der einen guten Teil der ursprünglichen Intentionen aufgreift, ergänzt um Erkenntnisse aus der im Innenausschuss stattgefundenen Anhörung.

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung verabschiedet. Daran hat DIE LINKE einiges zu kritisieren, denn das Ziel mit den Neuregelungen Rechtssicherheit für die Betroffenen und die Unternehmen zu erreichen wird nicht nur verfehlt, sondern sogar durch neu eingeführte Restriktionen sowie den Aufbau kaum zu nehmender Hürden konterkariert.

Vielmehr will ich darauf hinweisen, dass dieses Gesetz in Brandenburg deshalb besonders ausgestaltet werden muss und der heutige Beschluss insofern zur rechten Zeit kommt, um die Intentionen des Landtages in die Ausgestaltung mit einfließen zu lassen .

In der Anhörung ist deutlich geworden, dass es sich bei den Entscheidungen der kommunalen Ausländerbehörden zur Gewährung einer Ausbildungsduldung um sehr aufwändige einzelfallbezogene Prozesse handelt, die teils sehr lange dauern und in der Regel diverse Ermessensentscheidungen beinhalten. Das führt zu langen Verfahrensdauern – wir hörten in der Anhörung von Verfahren der Duldungserteilung von bis zu zwei Jahren -.

Was das für die ausbildungswilligen jungen Menschen aber auch für die Betriebe bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen. Solche  langen Verfahrensdauern führen nicht nur zu Frust auf allen Seiten, sie führen vor allem dazu, dass Ausbildungsplätze nicht besetzt werden können und die Betriebe damit ihren Bedarf an Auszubildenden und damit künftigen Fachkräften nicht decken können.

Es wurde auch deutlich, dass es innerhalb des Landes eine unterschiedliche Rechtsanwendung gibt und an Einzelfällen wurden uns sehr eindrücklich die Problemlagen aufgezeigt, die in diesen Fällen eine Rolle spielen.

Da ist zuerst das Problem der Identitätsklärung. Haben Betroffene alle erforderlichen und zumutbaren Handlungen unternommen, um ihre Identität zu klären, dann muss ihnen eine Ausbildungsduldung erteilt werden – so ist auch die aktuelle Rechtslage.

In der Anhörung wurden uns trotzdem mehrere Beispiele geschildert, wo, trotz nachweislichem intensiven Bemühen des Geflüchteten um die Beschaffung von Ausweisdokumenten, eine Identitätsklärung nicht möglich war und die jeweilige kommunale Ausländerbehörde daran das Erteilen der Ausbildungsduldung scheitern ließ.

Es wurde deutlich, dass dies anscheinend der wichtigste Grund für die Nichterteilung von Ausbildungsduldungen ist, obwohl manchmal eine Beschaffung von Ausweisdokumenten objektiv nicht möglich ist. Gerade wenn die Geflüchteten als Minderjährige nach Deutschland eingereist sind, erweist sich eine Identitätsklärung in Form eines Ausweises mit Lichtbild oft als sehr schwierig bis unmöglich. Hier braucht es dringend eine Klarstellung seitens des Landes, welche Mitwirkung bei der Identitätsklärung von den Geflüchteten erwartet werden kann und welche Mitwirkungsbemühungen nachgewiesen werden müssen, um eine Ausbildungsduldung erhalten zu können.

In einem uns geschilderten Fall hatte der junge Mensch sogar einen Auszug aus dem Geburtsregister seines Herkunftslandes besorgt, was der kommunalen Ausländerbehörde jedoch nicht ausreichte. In einem anderen Fall verweigerte die Botschaft des Herkunftslandes die Ausstellung von Ausweisdokumenten, weshalb die Ausbildungsduldung versagt wurde.

Die Probleme rund um den Identitätsnachweis sind diejenigen, an denen am häufigsten die Erteilung der Duldung scheitert, obwohl die Geflüchteten nachweislich alles menschenmögliche tun, um ihre Identität nachzuweisen. Im Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung auf, hier Regelungen zu schaffen, die klar stellen, welche Mitwirkung erwartet werden kann und wie diese in die Entscheidung zur Erteilung einer Ausbildungsduldung einbezogen werden sollen. Gleichzeitig wollen wir erreichen, dass die geleisteten Mitwirkungsbemühungen dann schwerer wiegen, wenn sie durch Dritte bezeugt werden. Auch eine mögliche Stellungnahme des jeweiligen Ausbildungsbetriebes soll hierbei positiv für die jungen Menschen einbezogen werden.

Ein zweites Problem, das durch mehrere Anzuhörende vorgetragen  wurde, ist die Unklarheit bei der Anwendung der bundesgesetzlichen Regelung, dass eine Ausbildungsduldung dann zu versagen ist, wenn bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet wurden. Vor allem die bereits eingesetzte, teils seit Monaten nicht fortgeschrittene und oftmals vorhersehbar  nicht von Erfolg gekrönte Passbeschaffung erweist sich hier als Hemmnis.

Einige kommunale Ausländerbehörden werten eine solche eingeleitete Passbeschaffung, selbst wenn diese seit Monaten nicht fortschreitet, als aufenthaltsbeendende Maßnahme, die einer Ausbildungsduldung entgegen steht. Andere Bundesländer handhaben dies in Auslegung des bundesgesetzlichen Spielraums anders und werten dies nicht als einer Duldungserteilung entgegenstehende Maßnahme. Deshalb fordern wir in unserem Entschließungsantrag die Landesregierung auf, hier klarzustellen, dass eine Ausbildungsduldung auch dann erteilt werden kann, wenn Maßnahmen der Passersatzbeschaffung bereits ergriffen wurden, es jedoch bisher zu keinen weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht gekommen ist.

Das dritte in der Anhörung angesprochene Problem betrifft die bereits im Gestattungsstatus, also vor Abschluss des Asylverfahrens begonnenen Ausbildungen, Helferausbildungen und Einstiegsqualifizierungen. Hier fordern wir eine Klarstellung, dass weitergehende Integrationsleistungen bei der Entscheidung über die Ermessensduldung in diesen Fällen positiv berücksichtigt werden.

Und ein viertes Problem wurde thematisiert:  Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird zum Teil seitens der Jugendämter verabsäumt, die Identitätsklärung der Jugendlichen voranzutreiben, was später bei der Aufnahme einer Ausbildung zu Problemen führen kann. Die Landesregierung ist deshalb aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Jugendämter in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden die Identitätsklärung vorantreiben und den Jugendlichen die entsprechende Unterstützung bei den notwendigen Bemühungen gewähren.

Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass es bei der Frage, ob junge Menschen  die Chance haben eine Berufsausbildung zu absolvieren und eine Ausbildungsduldung zu erhalten, noch einige Spielräume gibt, die das Land ausfüllen kann. Da das Ausbildungsjahr im August beginnt, erwarten wir von der Landesregierung, dass sie die allgemeine Weisung an die kommunalen Ausländerbehörden noch vor Beginn des Ausbildungsjahres durch die im Entschließungsantrag genannten Punkte ergänzt.

Gestatten Sie mir zum Abschluss noch einen Dank. Ich möchte all denen danken, die sich darum bemühen, jungen Geflüchteten die Chance zu geben, sich hier ein eigenständiges Leben aufzubauen. Ich danke den Betrieben und Kammern, Gewerkschaften und Vereinen und Verbänden, die sich um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt kümmern.

Wir wissen, dass das nicht immer ganz einfache Prozesse sind und es nicht immer von Anfang an reibungslos klappt.  Dennoch ist es der richtige Weg. Wir haben in verschiedenen  Bereichen einen sich verschärfenden Fachkräftemangel. Diesem zu begegnen bedarf es großer Anstrengungen. Ein Baustein kann und muss aus meiner Sicht die Qualifizierung der Geflüchteten sein, die hier bei uns leben. Die Möglichkeit der Aufnahme einer Berufsausbildung auch durch gut integrierte Geflüchtete, die ansonsten keine Bleibeberechtigung hätten, gehört aus meiner Sicht unbedingt dazu.“